Was regelt Artikel 6:248 BW?
Artikel 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) regelt die Rechtsfolgen eines Vertrags. Absatz 1 verleiht Redlichkeit und Billigkeit eine ergänzende Wirkung: Ein Vertrag hat die von den Parteien vereinbarten Rechtsfolgen und außerdem diejenigen, die sich aus dem Gesetz, der Gewohnheit sowie Redlichkeit und Billigkeit ergeben. Absatz 2 verleiht ihnen eine beschränkende Wirkung: Eine vertragliche Regel ist nicht anwendbar, soweit dies nach Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit unannehmbar wäre, ein Maßstab, den die Gerichte zurückhaltend anwenden.
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Wie lautet Artikel 6:248 BW?
Deutsche Übersetzung (inoffiziell, vom Dutch Law Institute):
1 Ein Vertrag hat nicht nur die von den Parteien vereinbarten Rechtsfolgen, sondern auch diejenigen, die sich nach der Art des Vertrags aus dem Gesetz, der Gewohnheit oder den Anforderungen der Redlichkeit und Billigkeit ergeben.
2 Eine zwischen den Parteien aufgrund des Vertrags geltende Regel ist nicht anwendbar, soweit dies unter den gegebenen Umständen nach Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit unannehmbar wäre.
Niederländischer Wortlaut (Burgerlijk Wetboek Buch 6, Artikel 248):
1 Een overeenkomst heeft niet alleen de door partijen overeengekomen rechtsgevolgen, maar ook die welke, naar de aard van de overeenkomst, uit de wet, de gewoonte of de eisen van redelijkheid en billijkheid voortvloeien.
2 Een tussen partijen als gevolg van de overeenkomst geldende regel is niet van toepassing, voor zover dit in de gegeven omstandigheden naar maatstaven van redelijkheid en billijkheid onaanvaardbaar zou zijn.
Niederländischer Wortlaut in der seit dem 16. Juli 2026 geltenden Fassung, entnommen aus wetten.overheid.nl, der amtlichen Quelle der niederländischen Gesetzgebung. Die deutsche Übersetzung ist nicht amtlich; im Zweifel ist der niederländische Text maßgeblich.
Was bedeutet Artikel 6:248 BW?
Artikel 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) ist die vertragsrechtliche Ausprägung von Redlichkeit und Billigkeit (redelijkheid en billijkheid), dem niederländischen Gegenstück zu Treu und Glauben. Der Grundsatz wirkt in zwei Richtungen:
- Ergänzende Wirkung (Absatz 1): Ein Vertrag bindet die Parteien nicht nur an das Vereinbarte, sondern auch an Pflichten, die sich nach der Art des Vertrags aus dem Gesetz, der Gewohnheit sowie Redlichkeit und Billigkeit ergeben.
- Beschränkende Wirkung (Absatz 2): Eine Regel, die aufgrund des Vertrags zwischen den Parteien gilt, wird nicht angewandt, soweit ihre Anwendung unter den gegebenen Umständen nach Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit unannehmbar wäre.
Artikel 6:2 BW enthält denselben Grundsatz für alle Schuldverhältnisse, nicht nur für vertragliche: Gläubiger und Schuldner müssen sich einander gegenüber nach Redlichkeit und Billigkeit verhalten, und eine Regel zwischen ihnen ist nicht anwendbar, soweit dies unannehmbar wäre.
Wie funktioniert die ergänzende Wirkung?
Verträge sind selten vollständig. Nach Absatz 1 werden die Lücken aus drei Quellen geschlossen: aus dem dispositiven Gesetzesrecht für den jeweiligen Vertragstyp, aus der Gewohnheit in der betreffenden Branche und aus Redlichkeit und Billigkeit. Häufig daraus abgeleitet werden Pflichten, die andere Partei zu informieren, bei der Erfüllung mitzuwirken und die berechtigten Interessen der anderen Partei zu berücksichtigen. Was Redlichkeit und Billigkeit verlangen, hängt von der Art des Vertrags und den Umständen ab.
Die ergänzende Wirkung ist eng mit der Vertragsauslegung verbunden. Das niederländische Recht liest einen Vertrag nicht allein nach seinem Wortlaut: Es kommt auch darauf an, was die Parteien den Erklärungen und dem Verhalten des jeweils anderen vernünftigerweise entnehmen durften und was sie vernünftigerweise voneinander erwarten durften. Siehe Redlichkeit und Billigkeit im niederländischen Recht.
Wann verdrängen Redlichkeit und Billigkeit eine Vertragsbestimmung?
Absatz 2 erlaubt es dem Gericht, eine vertragliche Regel, zum Beispiel eine Haftungsausschlussklausel, eine Frist oder ein Recht zur Vertragsbeendigung, nicht anzuwenden, soweit ihre Anwendung unter den gegebenen Umständen unannehmbar wäre. Das Wort unannehmbar setzt eine hohe Schwelle. Der Hoge Raad (Oberster Gerichtshof der Niederlande) hat wiederholt entschieden, dass der Maßstab zurückhaltend anzuwenden ist, und 2021 ein Urteil aufgehoben, das Haftungsausschlussklauseln in einem gewerblichen Mietvertrag außer Anwendung gelassen hatte, ohne ausreichend zu begründen, warum die Berufung auf sie unannehmbar war. Dass die Nichterfüllung den Kern der Leistung betraf und der Vertrag seinen Sinn verlor, genügte für sich genommen nicht.
Die Partei, die sich auf Absatz 2 beruft, muss die Tatsachen und Umstände vortragen, die dies rechtfertigen, und das Gericht muss alle Umstände berücksichtigen. Zu Klauseln, die die Haftung begrenzen, siehe Haftungsausschlussklauseln im niederländischen Vertragsrecht und Haftungsbeschränkung.
Wie verhält sich Artikel 6:248 BW zu anderen Vorschriften?
Mehrere Vorschriften des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sind besondere Anwendungen desselben Gedankens. Die Befugnis des Gerichts zur Herabsetzung des Schadensersatzes in Artikel 6:109 BW bezeichnet der Hoge Raad als besondere Anwendung der beschränkenden Wirkung von Redlichkeit und Billigkeit. Ändern sich die Umstände nach Vertragsschluss, bietet Artikel 6:258 BW einen eigenen Weg zur Änderung oder Auflösung des Vertrags. Siehe veränderte Umstände im niederländischen Vertragsrecht.
Welche Gerichtsentscheidungen wenden Artikel 6:248 BW an?
| Entscheidung | Regel |
|---|---|
| Hoge Raad (Oberster Gerichtshof der Niederlande), 29. Januar 2021, ECLI:NL:HR:2021:153 | Der Maßstab von Artikel 6:248 Absatz 2 BW ist zurückhaltend anzuwenden. Dass eine Nichterfüllung den Kern der Leistung betrifft und dem Vertrag seinen Sinn nimmt, erklärt für sich genommen nicht ausreichend, warum die Berufung auf eine Haftungsausschlussklausel unannehmbar ist. |
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