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Höhere Gewalt nach niederländischem Vertragsrecht

  • Niederländisches Recht
  • Vertragsrecht
  • Höhere Gewalt

Nicht zurechenbare Leistungsstörung nach niederländischem Recht

Jan Willem de Groot - Anwalt in den Niederlanden
20. Januar 2026
Höhere Gewalt und höhere Macht im niederländischen Vertragsrecht

Force majeure (overmacht) bezieht sich auf eine Situation, in der die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung für eine Partei aufgrund eines Ereignisses außerhalb ihrer Kontrolle unmöglich geworden ist. Force majeure wird manchmal synonym mit „höhere Gewalt" verwendet — häufige Beispiele sind Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme oder Tsunamis.

Verträge enthalten üblicherweise sogenannte Force-majeure-Klauseln. Ein niederländischer Vertragsanwalt kann Sie zu Force majeure nach niederländischem Recht beraten und über die Vorteile einer spezifischeren Force-majeure-Klausel aufklären.

Force-majeure-Klauseln können in Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen, Vertriebsvereinbarungen (distributieovereenkomsten), Agenturverträgen und ähnlichen Vereinbarungen angemessen sein.


Höhere Gewalt nach niederländischem Recht — nicht zurechenbare Nichterfüllung

Nach niederländischem Recht gilt die allgemeine Regel, dass eine Vertragspartei für alle Schäden haftet, die aus ihrer Vertragsverletzung (tekortkoming) resultieren, es sei denn, die Verletzung kann ihr nicht zugerechnet werden (Art. 6:74 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch). Eine erfolgreiche Force-majeure-Verteidigung bedeutet, dass der Schuldner nicht im Verzug ist, wodurch die Notwendigkeit einer Mahnung (ingebrekestelling) entfällt. Nach Artikel 6:75 des Burgerlijk Wetboek kann eine Verletzung nicht zugerechnet werden, wenn die Vertragspartei nach Gesetz, Rechtshandlung oder allgemein anerkannten Grundsätzen (Verkehrsauffassung) nicht für die Verletzung verantwortlich ist.

Aus Artikel 6:75 des Burgerlijk Wetboek folgt, dass eine Nichterfüllung (tekortkoming in de nakoming) dem Schuldner nicht zugerechnet werden kann, wenn er a) nicht verschuldet ist und b) wenn die Nichterfüllung nicht in seinen Risikobereich fällt.

Wann ist die Partei schuld? Die erste Frage ist, ob dem Schuldner die Nichterfüllung vorgeworfen werden kann. Dies ist nicht der Fall, wenn er das zur Nichterfüllung führende Ereignis vernünftigerweise nicht hätte verhindern können und dessen Folgen nicht hätte vermeiden können.

Die nächste Frage ist, ob ihm die Nichterfüllung zugerechnet werden kann, das heißt, ob er das Risiko dafür trug.


Zurechnungsgründe für Nichterfüllung nach niederländischem Recht

Artikel 6:75 des Burgerlijk Wetboek legt drei Grundlagen fest, auf denen eine Zurechnung basieren kann.

Erstens kann eine spezielle gesetzliche Bestimmung eine Haftung begründen (z.B. Haftung für Dritte oder Sachen).

Zweitens kann ein Rechtsgeschäft — z.B. vertragliche Vereinbarungen — zu einer Zurechnung führen. Die Parteien können in ihrem Vertrag festlegen, wer die Folgen der Nichterfüllung (tekortkoming) zu tragen hat. Die Haftung kann vertraglich erweitert werden, indem die Erfüllung (nakoming) garantiert wird, oder sie kann durch eine Haftungsbeschränkungsklausel (exoneratiebeding) begrenzt oder sogar vollständig ausgeschlossen werden.

Drittens gibt es Umstände, unter denen der Schuldner aufgrund der allgemeinen Verkehrsanschauung (verkeersopvattingen) verantwortlich gemacht wird, beispielsweise bei finanzieller Unfähigkeit, Inkompetenz oder Unerfahrenheit.

Höhere Gewalt (overmacht) kommt nur zur Anwendung, wenn die Haftung für die Vertragsverletzung der Vertragspartei nicht zugerechnet werden kann.


Wirkung von Force majeure nach niederländischem Recht

Wenn eine Partei aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung gehindert wird, ist die andere Partei dennoch berechtigt, den Vertrag aufzuheben (ontbinding) oder ihre eigene Leistung auszusetzen (opschorting). Die andere Partei ist jedoch nicht berechtigt, Naturalerfüllung (nakoming) oder Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, die säumige Partei würde durch ihre Vertragsverletzung einen Vorteil erlangen, den sie bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung nicht gehabt hätte.


Force-majeure-Klausel nach niederländischem Recht

In einigen Common-Law-Rechtsordnungen müssen Vertragsparteien, die sich auf höhere Gewalt berufen möchten, die Bedingungen im Vertrag festlegen. Nach niederländischem Recht gelten die gesetzlichen Bestimmungen über höhere Gewalt automatisch für alle Verträge. Die Parteien können dennoch eine ausdrückliche Klausel über höhere Gewalt aufnehmen, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen überschreiben oder davon abweichen möchten. Die Haftung für eine Nichterfüllung, die einer Partei aufgrund eigenen Verschuldens oder grober Fahrlässigkeit zugerechnet wird, kann jedoch niemals ausgeschlossen werden.


Beispiele einer Force-majeure-Klausel in einem Vertrag nach niederländischem Recht

Nachfolgend sind drei Musterklauseln aufgeführt, die verschiedene Ansätze zur Formulierung von Klauseln über höhere Gewalt in Verträgen unter niederländischem Recht veranschaulichen.


Beispiel 1: Force-majeure-Klausel in einem dem niederländischen Recht unterliegenden Vertrag

Höhere Gewalt
[-].1 In diesem Vertrag wird unter dem Begriff höhere Gewalt verstanden: die Verhinderung der Erfüllung des Vertrags infolge von Feuer, Explosion, Embargo, Aufstand, Unruhen, Krieg (ob erklärt oder nicht), Naturkatastrophen (einschließlich Sturm) und Überschwemmung.
[-].2 Im Falle höherer Gewalt wird die Erfüllung des Vertrags ausgesetzt.
[-].3 Im Falle höherer Gewalt informieren sich die Parteien so schnell wie möglich schriftlich über die Art der höheren Gewalt, das Datum, an dem die Situation höherer Gewalt beginnt oder begonnen hat und, falls möglich, die voraussichtliche Dauer.
[-].4 Wenn die höhere Gewalt länger als dreißig (30) Kalendertage gedauert hat oder vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie länger als dreißig (30) Kalendertage dauern wird, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung und ohne Anrufung der Gerichte aufzuheben. In dieser Situation ist die von der höheren Gewalt betroffene Partei verpflichtet, Entschädigung zu leisten, soweit sie aus der höheren Gewalt Nutzen gezogen hat, den sie bei der normalen Erfüllung des Vertrags nicht gehabt hätte.

Beispiel 2: Force-majeure-Klausel in einem dem niederländischen Recht unterliegenden Vertrag

1. Unter diesem Vertrag bedeutet „höhere Gewalt": jeden Umstand, der unabhängig vom Willen der Parteien ist, infolgedessen die Erfüllung des Vertrags von [Partei A] vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, ob vorübergehend oder dauerhaft. Höhere Gewalt umfasst in jedem Fall: (Bürger-)Krieg und die Bedrohung durch (Bürger-)Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, übermäßige Abwesenheit von Mitarbeitern [der Partei A], Transportprobleme, Feuer, Mangel an Rohstoffen, Regierungsmaßnahmen jeder Regierung, ob in den Niederlanden oder anderswo, in jedem Fall einschließlich Import- und Exportverbote, Quotensysteme und Ausfälle bei [Partei A] oder bei Lieferanten von [Partei A], sowie Nichterfüllung oder höhere Gewalt seitens der Lieferanten, infolgedessen [Partei A] nicht oder nicht länger in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachzukommen.
2. Im Falle höherer Gewalt ist [Partei A] berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht, nicht mehr besteht, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz für solche Verluste oder Schäden.
3. Partei A ist berechtigt, Zahlung für alle Handlungen zu verlangen, die in Verbindung mit der Ausführung des Vertrags vor dem Eintreten der höheren Gewalt durchgeführt wurden.

Beispiel 3: Force-majeure-Klausel in einem dem niederländischen Recht unterliegenden Vertrag

Jede Partei ist von der Erfüllung (außer der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen) für jeden Zeitraum und in dem Umfang entschuldigt, in dem sie daran gehindert wird, ihre Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen, infolge von Verzögerungen, die durch die andere Partei oder höhere Gewalt, Krieg oder zivile Unruhen verursacht wurden, und eine solche Nichterfüllung stellt weder einen Verzug hiernach noch einen Grund für die Kündigung hiervon dar.

Häufig gestellte Fragen zu Force majeure nach niederländischem Recht

Was ist höhere Gewalt nach niederländischem Recht?

Force majeure (overmacht) bezieht sich auf eine Situation, in der die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung aufgrund von Umständen unmöglich geworden ist, die außerhalb der Kontrolle des Schuldners liegen. Nach Artikel 6:75 des Burgerlijk Wetboek kann die Nichterfüllung dem Schuldner nicht zugerechnet werden, wenn sie nicht sein Verschulden ist und nicht in seinen Risikobereich fällt.

Erfordert niederländisches Recht eine Klausel über höhere Gewalt im Vertrag?

Im Gegensatz zu einigen Common-Law-Jurisdiktionen sieht das niederländische Recht gesetzliche Force-majeure-Regeln vor, die automatisch für alle Verträge gelten. Die Parteien können dennoch eine ausdrückliche Klausel einbeziehen, um die gesetzlichen Bestimmungen zu überschreiben oder zu ergänzen.

Was sind die drei Zuschreibungsgründe für Nichterfüllung?

Artikel 6:75 BW führt drei Gründe auf: eine spezifische gesetzliche Bestimmung (z.B. Haftung für Dritte), eine Rechtshandlung wie eine vertragliche Garantie und allgemeine Verkehrsauffassung (verkeersopvattingen), beispielsweise finanzielle Zahlungsunfähigkeit oder Inkompetenz.

Was passiert, wenn höhere Gewalt nach niederländischem Recht festgestellt wird?

Die andere Partei kann den Vertrag aufheben (ontbinden) oder ihre eigene Leistung aussetzen (opschorting). Diese Partei kann jedoch keine Erfüllung in natura (nakoming) oder Schadensersatz verlangen, es sei denn, die säumige Partei würde andernfalls einen ungerechtfertigten Vorteil genießen.

Kann die Haftung für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit durch eine Klausel über höhere Gewalt ausgeschlossen werden?

Nach niederländischem Recht kann die Haftung für Nichterfüllung, die durch eigenes Verschulden (schuld) oder grobe Fahrlässigkeit (bewuste roekeloosheid) einer Partei verursacht wird, niemals vertraglich ausgeschlossen werden.

Jan Willem de Groot - Anwalt in den Niederlanden
20. Januar 2026

Über den Autor

Dutch lawyer in the Netherlands - Jan Willem de Groot

Jan Willem de Groot ist seit über 40 Jahren Anwalt in den Niederlanden. Er ist jetzt Autor und Referent zum niederländischen Zivilrecht. Als niederländischer Anwalt sind seine Hauptfachgebiete Vertragsrecht und Prozessführung in den Niederlanden.


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