Abfindung im Rahmen eines niederländischen Aufhebungsvertrags
Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag (vaststellingsovereenkomst, VSO) zu beenden, ist eine der zentralen Fragen die finanzielle Abfindung, die der Arbeitnehmer erhält. Ausgangspunkt nach niederländischem Recht ist die gesetzliche Abfindung (transitievergoeding) gemäß Artikel 7:673 BW: Der Arbeitnehmer hat bei einer vom Arbeitgeber initiierten Beendigung Anspruch auf mindestens diesen Betrag, unabhängig davon, wie die Beendigung formalisiert wird. In einer VSO können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen höheren Betrag vereinbaren.
Die Abfindung wird mit einem Drittel des Bruttomonatsgehalts (bruto maandsalaris) für jedes volle Beschäftigungsjahr berechnet. Für Zeiträume, die kürzer als ein volles Jahr sind, wird die Zahlung anteilig berechnet. Das Monatsgehalt umfasst hierfür nicht nur das Grundgehalt, sondern auch feste Bezüge wie feste Boni, feste Zulagen und das Urlaubsgeld. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Jahre: Die Abfindung läuft ab dem ersten Tag der Beschäftigung an und wächst unbegrenzt an.
Angemessene Entschädigung und erhöhte Abfindung nach niederländischem Recht
Zusätzlich zur Abfindung kann ein Arbeitnehmer gemäß Artikel 7:681 BW Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) haben, wenn der Arbeitgeber bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schwerwiegendes Verschulden (ernstig verwijtbaar) getragen hat. Im Rahmen einer VSO verschafft die Aussicht, dass der Arbeitgeber in einem Gerichtsverfahren zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung verurteilt werden könnte, dem Arbeitnehmer Verhandlungsspielraum, um eine zusätzliche Entschädigung über die Abfindung hinaus auszuhandeln. Viele VSOs enthalten einen festen Entschädigungsbetrag, der sowohl die Abfindung als auch etwaige zusätzliche Abfindungen umfasst, ohne diese separat aufzuführen.
Was ist nach niederländischem Recht eine angemessene Abfindungssumme?
Es gibt keine gesetzliche Formel für den „richtigen“ Abfindungsbetrag über die Abfindung hinaus. Zu den Faktoren, die die Verhandlungen beeinflussen, gehören: die Stichhaltigkeit der Gründe für die Kündigung des Arbeitgebers, das Alter des Arbeitnehmern und seine Aussichten auf eine neue Beschäftigung, die Betriebszugehörigkeit, die geltenden Abfindungsansprüche gemäß dem Tarifvertrag sowie die Kosten und Risiken eines Rechtsstreits. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann den angebotenen Betrag mit dem vergleichen, was in einem Gerichtsverfahren wahrscheinlich zugesprochen würde, und beraten, ob man das Angebot annehmen, verhandeln oder vor Gericht gehen sollte.
Die Abfindung wird auf ein Drittel des Monatsgehalts für jedes vollendete Kalenderjahr der Betriebszugehörigkeit und anteilig für die verbleibende Zeit berechnet, mit einem gesetzlichen Höchstbetrag von 98.000 EUR brutto (jährlich indexiert) oder einem Jahresgehalt, falls dieses höher ist (Artikel 7:673 Abs. 2 und 3 BW). Das Monatsgehalt für diese Berechnung umfasst das Grundgehalt, das Urlaubsgeld sowie feste Bezüge wie feste Boni und feste Zulagen, wie im Erlass zur Abfindung festgelegt. Zusätzlich zur Abfindung kann ein Arbeitnehmer, der aus schwerwiegendem Verschulden gekündigt wurde, gemäß Artikel 7:681 BW eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) geltend machen; dieser Betrag ist nicht formelhaft festgelegt und wird vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich Einkommensverlust, Karriereaussichten und der Schwere des Arbeitgeberverhaltens, bemessen.
Die Abfindung wird mit einem Drittel des Monatsgehalts für jedes vollendete Kalenderjahr der Betriebszugehörigkeit und anteilig für die verbleibende Zeit berechnet, wobei die gesetzliche Obergrenze bei 98.000 EUR brutto (jährlich indexiert) oder einem Jahresgehalt liegt, falls dieses höher ist (Artikel 7:673 Abs. 2 und 3 BW). Das Monatsgehalt für diese Berechnung umfasst das Grundgehalt, das Urlaubsgeld sowie feste Bezüge wie feste Boni und feste Zulagen, wie im Erlass zur Abfindung festgelegt. Zusätzlich zur Abfindung kann ein Arbeitnehmer, der aus schwerwiegendem Verschulden gekündigt wurde, gemäß Artikel 7:681 BW eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) geltend machen; dieser Betrag ist nicht formelhaft festgelegt und wird vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich Einkommensverlust, Karriereaussichten und der Schwere des Arbeitgeberverhaltens, bemessen.