Der Betriebsarzt (Bedrijfsarts) in den Niederlanden
Der bedrijfsarts (Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner) ist eine zentrale Figur im niederländischen System für Krankschreibungen und Wiedereingliederung. Jeder Arbeitgeber in den Niederlanden ist gemäß Artikel 14 des Arbeitsschutzgesetzes (Arbowet) gesetzlich verpflichtet, Zugang zu einem Betriebsarzt zu haben. Der Betriebsarzt beurteilt, ob ein Arbeitnehmer aus medizinischer Sicht arbeitsunfähig ist, berät zu Möglichkeiten der Wiedereingliederung und erstellt die vorgeschriebene Problemanalyse innerhalb der ersten sechs Wochen der Krankschreibung gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Wiedereingliederung (Wet verbetering poortwachter).
Obwohl der Betriebsarzt vom Arbeitgeber beauftragt und bezahlt wird, ist er an seine berufliche Unabhängigkeit gebunden. Gemäß dem Arbowet und dem Berufskodex der Nederlandse Vereniging voor Arbeids- en Bedrijfsgeneeskunde (NVAB) darf der Betriebsarzt nicht einfach das berichten, was der Arbeitgeber hören möchte. Die Beurteilung muss die tatsächliche medizinische Situation und die funktionellen Fähigkeiten des Arbeitnehmers widerspiegeln, und der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht: Klinische Details dürfen ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden.
Was der Betriebsarzt nach niederländischem Recht tut und was nicht
- Beurteilt, ob der Arbeitnehmer aus medizinischer Sicht arbeitsunfähig ist (arbeidsongeschikt).
- Er ermittelt die verbleibenden funktionellen Fähigkeiten des Arbeitnehmern und berät hinsichtlich geeigneter alternativer Tätigkeiten.
- Er erstellt die Problemanalyse und berät hinsichtlich des Aktionsplans.
- Er bestimmt NICHT den Anspruch auf Krankengeld, dies ist die Entscheidung des Arbeitgebers auf der Grundlage der Empfehlung des Betriebsarztes.
- Er teilt dem Arbeitgeber KEINE Diagnosen mit, lediglich funktionelle Einschränkungen und Empfehlungen zur Wiedereingliederung.
Streitigkeiten über das Gutachten des Betriebsarztes in den Niederlanden
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können mit der Beurteilung des Betriebsarztes nicht einverstanden sein. Das Arbeitsschutzgesetz (Arbowet) sieht zwei Mechanismen vor: (1) Der Arbeitnehmer kann auf Kosten des Arbeitgebers ein Zweitgutachten eines anderen Betriebsarztes einholen; (2) jede Partei kann beim UWV ein „Deskundigenoordeel“ (Sachverständigengutachten) beantragen, das im Konfliktfall als maßgebliche Beurteilung gilt. Lesen Sie unsere speziellen Seiten zu Zweitgutachtenverfahren und dem „deskundigenoordeel“ des UWV. Für den umfassenderen Rahmen zum Thema Krankschreibungen wenden Sie sich bitte an einen Arbeitsrechtsanwalt in den Niederlanden.
Die Verpflichtung für jeden Arbeitgeber, einem Arbeitsschutzdienst (arbodienst) angeschlossen zu sein, wurde 1994 eingeführt, jedoch geändert, nachdem der EuGH die ursprüngliche Regelung wegen Versäumnisses, internen Diensten gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 89/391/EWG Vorrang einzuräumen, für unzulässig erklärt hatte; das niederländische Recht räumt nun internen Arbeitsschutzdiensten gemäß Artikel 14 und 14a HSA Vorrang ein. Ein nachfolgendes Änderungsgesetz stärkte die unabhängige Stellung des Betriebsarztes und garantierte den Arbeitnehmern einen besseren Zugang gemäß Artikel 14 HSA; Betriebsärzte sind nun gemäß Artikel 9 Absatz 3 HSA ausdrücklich verpflichtet, Berufskrankheiten den Behörden zu melden.