Wie werden internationale Handelsstreitigkeiten nach niederländischem Recht gelöst?
Amsterdam hat sich nun in die Reihe von London, Dubai und Singapur eingereiht, nachdem das Netherlands Commercial Court seine Türen geöffnet hat.
Dieses Gericht spezialisiert sich auf die Verhandlung komplexer internationaler Handelsfälle innerhalb des niederländischen Gerichtssystems.
Das Netherlands Commercial Court bietet Parteien von Geschäfts- und Handelsstreitigkeiten ein Forum, in dem sie auf Englisch vor neutralen, spezialisierten Handelsrichtern im Herzen Europas prozessieren können. Parteien, die dringend einstweilige Maßnahmen benötigen, können auch vorläufigen Rechtsschutz beantragen.
Welche Arten von Handelsfällen behandelt das NCC?
Das NCC behandelt privatrechtliche Streitigkeiten mit geschäftlichem Bezug, nicht aber öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Parteien können auch Mediation, verbindliche Beratung oder Schiedsverfahren als alternative Methoden der geschillenbeslechting (Streitbeilegung) in Betracht ziehen. Handelsfälle vor dem NCC können Vertragsstreitigkeiten, vorvertragliche Probleme, Vertragsverletzungen, Aufhebungsansprüche und vertragliche Schadensersatzansprüche umfassen. Die Parteien sollten auch die anwendbaren Verjährungsfristen beachten, wenn sie ihre Optionen abwägen.
- Vertragsstreitigkeit: Eine Vertragsstreitigkeit liegt vor, wenn eine Partei mit den Vertragsbedingungen oder -definitionen nicht einverstanden ist. Damit ein Vertrag gültig ist, muss ein consensus ad idem oder eine gegenseitige Einigung bestehen. Ein Vertrag ist ohne gegenseitige Einigung rechtlich nicht gültig und kann vor Gericht angefochten werden.
- Vorvertragliche Probleme: Dies sind Probleme, die vor Inkrafttreten des Vertrags auftreten und Probleme wie Irrtum (dwaling), Drohung (bedreiging), Betrug (bedrog) und Missbrauch von Umständen (misbruik van omstandigheden) umfassen können. Verträge, die von solchen Problemen betroffen sind, können je nach den Umständen und der Art des Willensmangels als anfechtbar befunden oder für nichtig erklärt werden.
- Vertragsverletzungen: Rechtliche Vertragsverletzungen treten auf, wenn eine Partei ohne legitime Entschuldigung eine Vertragsbestimmung nicht erfüllt. Solche Vertragsverletzungen können Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt, Nichtfertigstellung der Arbeit oder Nichtlieferung von Waren umfassen. Eine Vertragsverletzung ist ein häufiger Grund für eine Klageerhebung und führt meist zu Schadensersatz.
- Aufhebungsansprüche: Die Aufhebung ist die Rückabwicklung eines Vertrags, als ob der Vertrag nie stattgefunden hätte, wodurch die Parteien in dieselbe Rechtslage vor Vertragsabschluss zurückversetzt werden. Aufhebungsansprüche können bei betrügerischer Darstellung, beidseitigem Irrtum, mangelnder Geschäftsfähigkeit, Zwang oder unzulässiger Beeinflussung entstehen. Normalerweise muss die Entscheidung zur Aufhebung einvernehmlich erfolgen. Es kann jedoch auch der Fall sein, dass eine Partei einen Aufhebungsanspruch gegen die andere Partei geltend machen kann, vorausgesetzt, eine Verletzung ist so erheblich, dass sie den Vertragszweck vereitelt.
- Vertragliche Schadensersatzansprüche: Dies sind Ansprüche, die durch eine Vertragsverletzung entstehen, bei der Schadensersatz als Rechtsbehelf zugesprochen wird. Schadensersatz sind Geldleistungen, die beispielsweise Ersatzschäden (am häufigsten), pauschalen Schadensersatz und Strafschadensersatz umfassen können.
