Gesamtschuldnerische und teilschuldnerische Haftung in den Niederlanden
Wenn sich zwei oder mehr Parteien zur Erfüllung derselben Verbindlichkeit verpflichten, sind diese Parteien nach niederländischem Recht für gleiche Teile dieser Verbindlichkeit gebunden (es sei denn, sie müssen nach Gesetz, Gewohnheit oder Vertrag als für gleiche Teile oder jeder für das Ganze der Verbindlichkeit gebunden betrachtet werden). Artikel 6:6 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) bestimmt:
1. Wenn eine Leistung von zwei oder mehr Schuldnern gemeinsam geschuldet wird, dann haftet jeder von ihnen für einen gleichen Teil, es sei denn, aus Gesetz, allgemeiner Übung oder einem Rechtsgeschäft würde sich ergeben, dass sie für ungleiche Teile haften oder dass sie gesamtschuldnerisch haften.
2. Wenn die Leistung unteilbar ist oder sich aus Gesetz, allgemeiner Übung oder einem Rechtsgeschäft ergibt, dass die Schuldner jeweils für die gesamte Schuld haften, dann haften sie gesamtschuldnerisch.
3. Aus einer Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger kann sich ergeben, dass, wenn die Verpflichtung auf zwei oder mehr Rechtsnachfolger des Schuldners übergeht, diese Nachfolger für ungleiche Teile haften oder dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Wenn zwei (oder mehr) Parteien für das Ganze der Verbindlichkeit gebunden sind, sind sie gesamtschuldnerische Mitschuldner (hoofdelijke aansprakelijkheid), die gesetzlich verpflichtet sind, untereinander nach den Standards von Angemessenheit und Billigkeit zu handeln.
Bürgschaft als gesamtschuldnerische Haftung in den Niederlanden
Nach niederländischem Recht ist Bürgschaft eine Form der gesamtschuldnerischen Haftung, da der Bürge sich verpflichtet hat, dieselbe Verbindlichkeit wie der Hauptschuldner zu erfüllen.
Nicht jede Form gesamtschuldnerischer Haftung ist eine Bürgschaft nach niederländischem Recht. Gesamtschuldnerische Haftung kann nur als Bürgschaft betrachtet werden, wenn und falls die Person, die die Haftung übernimmt, dies für eine Schuld tut, die sie als solche nicht betrifft, und daher ersichtlich ist, dass sie nur handeln will, um dem Gläubiger Sicherheit zu gewähren.
Gesamtschuldnerischer Mitschuldner in den Niederlanden
Wenn sich ein Bürge als Bürge und gesamtschuldnerischer Schuldner verpflichtet hat, bedeutet dies im Allgemeinen, dass der Bürge auf sein Recht verzichtet hat, die Nachrangigkeit seiner Haftung gegenüber dem Gläubiger geltend zu machen. Dies ist oft der Fall, wenn sich eine Muttergesellschaft als gesamtschuldnerischer Mitschuldner verpflichtet.
