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Gleicher Lohn in den Niederlanden

Gleicher Lohn nach niederländischem Recht

Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (gelijk loon voor gelijk werk) ist eine grundlegende Regel des niederländischen Arbeitsrechts. Das niederländische Gleichbehandlungsgesetz (Algemene wet gelijke behandeling, AWGB) und das Gesetz zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Wet gelijke behandeling van mannen en vrouwen, WGB m/v) verbieten Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie aufgrund anderer geschützter Merkmale wie Rasse, Religion, Arbeitsunfähigkeit, sexuelle Orientierung und Alter.

Gemäß Artikel 7:646 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) darf ein Arbeitgeber bei den Arbeitsbedingungen, einschließlich der Entlohnung, keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen machen. Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz (2023/970), die die Niederlande bis Juni 2026 umsetzen müssen, wird diese Verpflichtungen verstärken, indem sie von Arbeitgebern mehr Transparenz hinsichtlich des Lohnniveaus und der Lohnunterschiede verlangt. Der Rahmen für Lohngleichheit geht über das Geschlecht hinaus: Artikel 7:648 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (eingeführt 1996) verbietet eine ungleiche Bezahlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten; Artikel 7:649 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (hinzugefügt 2002) verbietet eine ungleiche Bezahlung von Arbeitnehmern mit befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Untersuchungen zeigen, dass Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen trotz dieses gesetzlichen Verbots 2, 7 % weniger verdienen als Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen.


Wann ist ein Lohnunterschied nach niederländischem Recht zulässig?

Nicht jeder Lohnunterschied stellt eine Diskriminierung dar. Ein Arbeitgeber darf auf der Grundlage objektiver Faktoren wie einschlägiger Berufserfahrung, Ausbildung, Leistung oder Arbeitsmarktbedingungen unterscheiden. Das entscheidende Kriterium ist, dass die Rechtfertigung in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen muss und dass dieselben Kriterien auf alle Arbeitnehmer gleichermaßen angewendet werden.

Das Niederländische Institut für Menschenrechte (College voor de Rechten van de Mens) und die Zivilgerichte beurteilen Klagen auf Lohngleichheit, indem sie die Arbeit, die Qualifikationen und die Erfahrung der betroffenen Arbeitnehmer vergleichen. Ist die Arbeit gleichwertig, was durch ein Stellenbewertungssystem ermittelt wird, , muss das Entgelt grundsätzlich gleich sein.


Rechtsbehelfe bei ungleicher Bezahlung in den Niederlanden

Ein Arbeitnehmer, der der Ansicht ist, dass er weniger verdient als ein Kollege, der gleichwertige Arbeit verrichtet, kann eine Beschwerde beim Niederländischen Institut für Menschenrechte einreichen. Das Institut gibt unverbindliche Stellungnahmen ab, die jedoch in anschließenden Gerichtsverfahren erhebliches Gewicht haben. Alternativ kann der Arbeitnehmer eine Klage vor dem Kantonrechter einreichen. Stellt das Gericht eine Diskriminierung fest, muss der Arbeitgeber das Gehalt anpassen und die Differenz rückwirkend nachzahlen, gegebenenfalls mit dem gesetzlichen Aufschlag von bis zu 50 % gemäß Artikel 7:625 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Beweislast ist geteilt: Der Kläger muss Tatsachen darlegen, aus denen eine Diskriminierung vermutet werden kann; danach muss der Arbeitgeber das Nichtvorliegen eines Verstoßes nachweisen (Artikel 10 AWGB; Artikel 6a WGB m/v). Ansprüche auf gleiches Entgelt verjähren gemäß Artikel 3:308 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) nach fünf Jahren. Jede Klausel in einem Arbeitsvertrag, die gegen den Grundsatz der Lohngleichheit verstößt, ist absolut nichtig und wird durch die günstigere Regelung ersetzt.


Häufig gestellte Fragen

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