Bonusregelungen in den Niederlanden
Bonuszahlungen sind in den Niederlanden ein gängiger Bestandteil von Vergütungspaketen. Nach niederländischem Arbeitsrecht hängt der rechtliche Status einer Bonuszahlung davon ab, wie die Vereinbarung ausgestaltet ist. Es muss unterschieden werden zwischen vertraglichen Bonuszahlungen, zu deren Zahlung der Arbeitgeber verpflichtet ist, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind, und Ermessensbonuszahlungen, bei denen der Arbeitgeber die volle oder teilweise Entscheidungsfreiheit darüber behält, ob er die Zahlung leistet.
Ist ein Bonus im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgelegt, kann der Arbeitgeber diesen nicht einseitig streichen oder kürzen. Sind die Zahlungsbedingungen erfüllt, hat der Arbeitnehmer einen einklagbaren Anspruch. Bei Ermessens-Boni muss der Arbeitgeber sein Ermessen dennoch im Einklang mit den Grundsätzen der guten Arbeitgeberpraxis (goed werkgeverschap) sowie der Billigkeit und Angemessenheit gemäß Artikel 7:611 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ausüben. Im Durchschnitt beträgt der Anteil der variablen Vergütung am Gesamtgehalt in den Niederlanden weniger als 10 %. Gewinnbeteiligungsmodelle, eine gängige Form des kollektiven Bonus, sind weit verbreitet: Eine Studie stufte die Niederlande auf Platz zwei in der EU ein (27 % der Unternehmen), obwohl nur etwa 12 % der Tarifverträge spezifische Bestimmungen zu solchen Modellen enthalten. Wenn die Vergütung von Daten aus den Finanzunterlagen des Arbeitgebers abhängt, berechtigt Artikel 7:619 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) den Arbeitnehmer zur Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen.
Wann wird ein Bonus nach niederländischem Recht zu einem erworbenen Recht?
Ein Bonus, der über mehrere Jahre hinweg ohne Auflagen regelmäßig gezahlt wurde, kann sich zu einem erworbenen Recht (verworven recht) entwickeln. Niederländische Gerichte berücksichtigen dabei Faktoren wie die Dauer und Regelmäßigkeit der Zahlungen, ob Bedingungen mitgeteilt wurden, ob sich der Arbeitgeber jedes Mal ausdrücklich das Ermessen vorbehalten hat, sowie die berechtigten Erwartungen des Arbeitnehmern. Sobald ein Bonus als erworbenes Recht gilt, kann der Arbeitgeber ihn nicht mehr einseitig einstellen.
Bonus bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Niederlanden
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während eines Bonuszeitraums stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf einen anteiligen (pro rata) Bonus hat. In einem wegweisenden Urteil (Hoge Raad, Van der Hoeven/Wolters) entschied der niederländische Oberste Gerichtshof, dass gute Arbeitgeberpraxis je nach den Umständen eine anteilige Zahlung erfordern kann. Arbeitgeber sollten dieses Szenario ausdrücklich im Bonusprogramm oder im Aufhebungsvertrag regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden.