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Bürgschaftsvereinbarungen nach niederländischem Recht

  • Niederländisches Recht
  • Vertragsrecht
  • Bürgschaftsvereinbarungen

Bürgschaft (borgtocht) in den Niederlanden

Jan Willem de Groot - Anwalt in den Niederlanden
20. Januar 2026
Bürgschaftsvereinbarungen nach niederländischem Recht

Das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) beschreibt die Bürgschaft (borgtocht) als einen Vertrag, in dem sich ein Dritter gegenüber einem Vertragsgläubiger verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen eines Schuldners zu erfüllen. Ein solcher Bürgschaftsvertrag wird zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger geschlossen. Der Schuldner der gesicherten Verpflichtung muss nicht Vertragspartei eines solchen Vertrags sein. Es ist sogar denkbar, dass ein solcher Bürgschaftsvertrag ohne Wissen oder Zustimmung des Schuldners geschlossen wird.

Artikel 7:850 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt Folgendes:

1. Ein Bürgschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich eine der Parteien („der Bürge") gegenüber der anderen Partei („dem Gläubiger") verpflichtet, eine Verbindlichkeit zu erfüllen, die ein Dritter („der Hauptschuldner") dem Gläubiger schuldet oder schulden wird.
2. Für die Gültigkeit eines Bürgschaftsvertrags ist es nicht erforderlich, dass der Hauptschuldner von der Existenz der betreffenden Bürgschaft Kenntnis hat.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten gelten für einen Bürgschaftsvertrag, soweit die Bestimmungen des vorliegenden Titels nicht davon abweichen.

Bezüglich der Art der durch einen Bürgschaftsvertrag nach niederländischem Recht gesicherten Verpflichtung bestimmt Artikel 7:854 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs:

Wenn der Gegenstand der gesicherten Verbindlichkeit des Hauptschuldners eine andere Leistung als die Zahlung einer Geldsumme ist, gilt der Bürgschaftsvertrag als abgeschlossen zur Sicherung des Schadenersatzanspruchs des Gläubigers in Geld, den der Hauptschuldner schuldet, wenn er seine Hauptverpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllt hat, es sei denn, der Bürgschaftsvertrag bestimmt ausdrücklich etwas anderes.

Haftung des Bürgen nach niederländischem Recht

Falls die gesicherte Verpflichtung nur vom Schuldner erfüllt werden kann, kann der Bürge für die durch die Verletzung dieser Verpflichtung durch den Schuldner verursachten Schäden haftbar sein.

Nach niederländischem Recht ist keine Gegenleistung erforderlich, damit ein Bürgschaftsvertrag gültig ist. Nach niederländischem Recht haftet der Bürge nur, wenn der Schuldner seine eigenen Verpflichtungen nicht erfüllt. Artikel 7:855 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt:

1. Der Bürge ist nicht verpflichtet, seine Bürgschaftsverpflichtung vor dem Zeitpunkt zu erfüllen, zu dem der Hauptschuldner seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht nachgekommen ist.
2. Der Gläubiger, der dem Hauptschuldner gemäß Artikel 6:82 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine formelle Mahnung zugestellt hat, in der er Erfüllung verlangt, muss gleichzeitig den Bürgen darüber informieren.

Bürgschaftsverpflichtungen nach niederländischem Recht sind akzessorisch

Die Verpflichtungen aus einem Bürgschaftsvertrag nach niederländischem Recht sind akzessorisch.

Daher ist die Bürgschaft von der Existenz der zugrundeliegenden gesicherten Verpflichtung des Schuldners abhängig. Wenn also die zugrundeliegende Verpflichtung nichtig, rückgängig gemacht, aufgehoben, erfüllt ist oder nach einer Verjährungsfrist abgelaufen ist, wird der Bürge von seiner Bürgschaft befreit.

Der Bürge kann alle Einwendungen gegen den Gläubiger erheben, die der ursprüngliche Schuldner hat, soweit solche Einwendungen Bezug auf die Existenz, den Inhalt oder die Zeit der Erfüllung der Verpflichtungen des ursprünglichen Schuldners haben. Artikel 7:852 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt diesbezüglich:

1. Die Einwendungen, die der Hauptschuldner gegen den Gläubiger geltend machen kann, können auch vom Bürgen gegen den Gläubiger geltend gemacht werden, wenn sie sich auf die Existenz, den Inhalt oder den Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung des Hauptschuldners beziehen.
2. Wenn der Hauptschuldner berechtigt ist, ein anfechtbares Rechtsgeschäft zu vernichten, aus dem die gesicherte Verbindlichkeit entstanden ist, und ihm vom Bürgen oder Gläubiger eine angemessene Frist gesetzt wurde, innerhalb derer er dieses Anfechtungsrecht ausüben muss, dann ist der Bürge während dieser Frist dem Gläubiger gegenüber berechtigt, die Erfüllung seiner Bürgschaftsverpflichtung auszusetzen.
3. Solange der Hauptschuldner die Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger rechtmäßig aussetzt, kann der Bürge ebenfalls die Erfüllung seiner Bürgschaftsverpflichtung aussetzen.

Abtretung gesicherter Verpflichtungen nach niederländischem Vertragsrecht

Wenn der Gläubiger die gesicherte Verpflichtung abtritt, werden seine Rechte aus dem Bürgschaftsvertrag automatisch ebenfalls auf den Zessionar übertragen.


Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Bürgschaftsvereinbarung (borgtocht) nach niederländischem Recht?

Eine Bürgschaftsvereinbarung (borgtocht) ist ein Vertrag, durch den sich eine Partei, der Bürge, gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, die Verpflichtungen eines Dritten, des Hauptschuldners, zu erfüllen. Die Vereinbarung wird zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger geschlossen. Der Schuldner muss nicht Vertragspartei sein und kann sogar nichts von der Existenz der Vereinbarung wissen.

Wann wird der Bürge nach niederländischem Recht haftbar?

Nach Artikel 7:855 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) ist der Bürge nicht zur Leistung verpflichtet, bis der Hauptschuldner seine eigene Verpflichtung nicht erfüllt hat. Der Gläubiger muss den Bürgen auch informieren, wenn eine förmliche Mahnung an den Schuldner versandt wurde.

Sind Bürgschaftsverpflichtungen nach niederländischem Recht akzessorisch?

Ja. Die Bürgschaftsverpflichtung hängt von der Existenz der zugrundeliegenden gesicherten Verpflichtung ab. Wenn die zugrundeliegende Verpflichtung nichtig, rückgängig gemacht, aufgehoben, erfüllt ist oder nach einer Verjährungsfrist abgelaufen ist, wird der Bürge von seinen Verpflichtungen befreit.

Kann ein Bürge die Einwendungen des Hauptschuldners erheben?

Ja. Artikel 7:852 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubt es dem Bürgen, alle dem Hauptschuldner zur Verfügung stehenden Einwendungen geltend zu machen, sofern sich diese Einwendungen auf die Existenz, den Inhalt oder den Zeitpunkt der Schuldnerverpflichtung beziehen. Der Bürge kann auch die Erfüllung aussetzen, während der Schuldner seine eigene Verpflichtung rechtmäßig aussetzt.

Was geschieht mit einer Bürgschaftsvereinbarung bei Abtretung der gesicherten Forderung?

Wenn der Gläubiger die gesicherte Verpflichtung an einen Dritten abtritt, werden die Rechte aus dem Bürgschaftsvertrag automatisch auf den Zessionar übertragen. Der Bürge bleibt unter denselben Bedingungen wie vor der Abtretung gebunden.

Jan Willem de Groot - Anwalt in den Niederlanden
20. Januar 2026

Über den Autor

Dutch lawyer in the Netherlands - Jan Willem de Groot

Jan Willem de Groot ist seit über 40 Jahren Anwalt in den Niederlanden. Er ist nun Autor und Referent für niederländisches Zivilrecht. Als niederländischer Anwalt sind seine Hauptfachgebiete Vertragsrecht und Prozessführung in den Niederlanden.


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