Adoptionsurlaub nach niederländischem Arbeitsrecht
Adoptiveltern und Pflegeeltern, die ein Kind dauerhaft in ihre Obhut nehmen, haben gemäß dem Gesetz über Arbeit und Pflege (Wet arbeid en zorg, WAZO) Anspruch auf Adoptions- und Pflegeurlaub (adoptie- en pleegzorgverlof). Der Anspruch beträgt sechs Wochen bezahlten Urlaub pro Kind. Beide Adoptiveltern können jeweils unabhängig voneinander sechs Wochen Urlaub nehmen.
Der Urlaub kann in dem Zeitraum genommen werden, der vier Wochen vor der Ankunft des Kindes in der Familie beginnt und 26 Wochen nach der Ankunft endet. Der Arbeitnehmer hat die Flexibilität, die sechs Wochen über diesen Zeitraum zu verteilen. Die Arbeitsagentur (UWV) zahlt während des Adoptionsurlaubs eine Leistung in Höhe von 100 % des Tageslohns (bis zum maximalen Tageslohn). Der Arbeitgeber beantragt diese UWV-Leistung im Namen des Arbeitnehmers. Der Adoptionsurlaub ist in den Artikeln 3:2, 3:7 WAZO geregelt. Beide Adoptiveltern können jeweils unabhängig voneinander die vollen sechs Wochen in Anspruch nehmen, wodurch sich der kombinierte Anspruch der Familie auf bis zu zwölf Wochen voll bezahlten Urlaubs pro Kind beläuft. Alle gesetzlichen Urlaubsregelungen stellen Mindeststandards dar; Tarifverträge bieten häufig großzügigere Regelungen.
Wie ist der Arbeitgeber nach niederländischem Arbeitsrecht zu benachrichtigen?
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber mindestens drei Wochen vor Beginn des Urlaubs über den beabsichtigten Adoptionsurlaub informieren und dabei das voraussichtliche Ankunftsdatum des Kindes sowie den geplanten Urlaubszeitraum angeben. Wie beim Mutterschutz muss der Arbeitgeber den Urlaub gewähren und kann ihn nicht ablehnen. Der Arbeitsvertrag bleibt während des gesamten Adoptionsurlaubs in Kraft, und der Arbeitnehmer sammelt weiterhin in vollem Umfang Urlaub an.
Während des Adoptionsurlaubs gilt gemäß Artikel 7:670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) Kündigungsschutz. Jede Kündigung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Adoptionsurlaub oder dem Urlaubsantrag steht, ist rechtlich unwirksam. Adoptiveltern können anschließend auch Elternzeit nehmen, um vor dem achten Lebensjahr des Kindes zusätzliche Zeit mit ihm zu verbringen. Der Kündigungsschutz im Zusammenhang mit dem Adoptionsurlaub gilt gemäß Artikel 7:670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW); jede Kündigung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Elternzeit oder dem Urlaubsantrag steht, ist rechtlich unwirksam.
Internationaler Adoptionsurlaub nach niederländischem Recht
Bei internationalen Adoptionen kann der sechswöchige Urlaub rund um den für das Adoptionsverfahren erforderlichen Aufenthalt im Herkunftsland genommen werden. In der Praxis erfordern viele internationale Adoptionen längere Auslandsaufenthalte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten den Urlaub sorgfältig planen und dabei die Flexibilität berücksichtigen, die das WAZO hinsichtlich des Zeitpunkts des Urlaubs innerhalb des 26-wöchigen Zeitraums nach der Ankunft des Kindes bietet.