Skip to main content
E-Mail senden
EN | DE
  • VertragsrechtVerträge
    • Vertragsrecht in den Niederlanden
      Niederländisches Vertragsrecht
      Vorvertragliche Haftung
      Annahme nach Vertragsrecht
      Formularkrieg
      Nichtigkeit eines Vertrages
      Vertragsirrtum
      Gesamtschuldnerische Haftung
      Bürgschaftsvereinbarungen
      Inhalt eines Vertrages
      Angemessenheit und Billigkeit
      Vertragsauslegung
      Allgemeine Geschäftsbedingungen
      Vertragsstrafen
      Abtretung einer Forderung
      Actio Pauliana
      Haftungsbeschränkung
      Gewährleistungen und Freistellungen
      Erfüllung, Verletzung, Rechtsmittel
      Vertragsverletzung
      Mahnung und Verzug
      Höhere Gewalt
      Kündigung wegen Vertragsbruch
      Haftungsausschlussklauseln
      Verjährung von Klagen
      Corona und Verträge
      Schadenersatz für Vertragsbruch
      Vertragstypen
      Lizenzen nach niederländischem Recht
      Franchise nach niederländischem Recht
      Warenkauf nach niederländischem Recht
      Mietverträge
      Handelsvertretung
      Vertriebsverträge
      Werkvertrag
      Dienstleistungsvertrag
  • ArbeitsrechtArbeitsrecht
    • Arbeitsrecht in den Niederlanden
      Niederländisches Arbeitsrecht
      Arbeitsrechtsanwalt
      Wettbewerbsverbot
      Wettbewerbsverbotsklausel
      Probezeit im Arbeitsverhältnis
      Probezeiten im Arbeitsverhältnis
      Arbeitsvertrag
      Beschäftigungsdauer
      Befristete und unbefristete Verträge
      Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      Wege zur Beendigung
      Kündigung des Arbeitsvertrages
      Kündigung durch den Arbeitnehmer
      Einvernehmliche Kündigung
      Gesetzliche Kündigungsfrist
      Vergleichsvereinbarung
      Übergangszahlung
      UWV-Kündigungsverfahren
      Kündigung eines Arbeitnehmers
      Kündigungsverfahren
      Kündigung eines kranken Arbeitnehmers
      Fristlose Kündigung
      Kündigungsschutz
      Kündigungsabfindung
      Kündigung wegen schlechter Leistung
      Gestörte Arbeitsbeziehung
      Auflösung des Arbeitsvertrages
      Kündigungsverbote
      Arbeitsrecht - Verschiedenes
      Pflichten der Arbeitgeber
      Krankengeld
      Niederländischer Arbeitsrechtsanwalt
      Niederländische Betriebsräte
      Unternehmensreorganisation
      Kollektive Entlassung
      Niederländische Freiberuflerverträge
      Personalvermittlungsverträge
      Urlaubs- und Freistellungsansprüche
  • Rechtsstreit
    • Gerichtsverfahren
      Prozessführung in den Niederlanden
      Niederländische Rechtsverfahren
      Zivilverfahren in den Niederlanden
      NCC - Handelsgericht Verfahren
      Niederländische Vorladung
      Beweismittel
      Berufung in den Niederlanden
      Zeugenbefragungen
      Entscheidungen & Urteile
      Einstweilige Verfügung
      Verfügungsverfahren in den Niederlanden
      Rechtsmittel
      Verfügung von Vermögenswerten
      Verjährungsfristen
      Vollstreckung eines Urteils
      Versäumnisurteil
      Ausländische Urteile in den Niederlanden
      Zuständigkeit & Geltungsbereich
      Streitbeilegung
      Zuständigkeit des NCC
      Persönliche Zuständigkeit des NCC
      Anwendbares Recht
      Zuständigkeit
      Schiedsverfahren in den Niederlanden
      Bindender Rat
      Mediation nach niederländischem Recht
      Kosten & Forderungen
      Inkasso in den Niederlanden
      Gewerbliches Inkasso
      Inkasso-Compliance
      Verbraucherrechte
      Forderungsbeitreibung
      Schadenersatz
      Außergerichtliche Kosten
      Prozesskosten in den Niederlanden
  • AnwälteAnwälte
    • Prozess-, IKT- und IP-Anwälte
      Prozessanwälte in den Niederlanden
      Arbeitsrechtsanwälte
      IKT-Anwälte in den Niederlanden
      IP-Anwälte in den Niederlanden
      Familienanwälte in den Niederlanden
      Scheidungsanwälte in den Niederlanden
      Wirtschaft und Arbeitsrecht
      Wirtschaftsanwälte in den Niederlanden
      Unternehmensanwälte
      Vertragsanwälte in den Niederlanden
      M&A-Anwälte in den Niederlanden
      Arbeitsrechtsanwälte in den Niederlanden
      Kündigungsanwälte in den Niederlanden
      Einen Anwalt beauftragen
      Einen Anwalt in den Niederlanden wählen
      Einen Arbeitsrechtsanwalt finden
      Anwaltslisten in den Niederlanden
      Einen Anwalt beauftragen
      Kosten eines Anwalts in den Niederlanden
      Anwalt für Gerichtsverfahren
      Ressourcen über Anwälte
      Niederländische Anwaltskammer
      Rangliste der Prozessanwälte
      Top bewertete Zivilrechtsanwälte
      Über Anwälte in den Niederlanden
      Beschwerde gegen einen Anwalt
      Ausländische Anwälte
  • Über unsÜber
  • KontaktKontakt
+31 6 522 42 503 info@dutch-law.com Beethovenstraat 124-3, 1077 JR Amsterdam

Anerkennung ausländischer Urteile in den Niederlanden

  • Niederländisches Recht
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Anerkennung ausländischer Urteile in den Niederlanden

Was ist die Anerkennung ausländischer Urteile nach niederländischem Recht?

Autor: Remko Roosjen - Prozessanwalt in den Niederlanden
Veröffentlichungsdatum: 8. März 2026
Anerkennung ausländischer Urteile in den Niederlanden

Die Anerkennung eines ausländischen Urteils in den Niederlanden bedeutet, dass ein niederländisches Gericht die rechtliche Gültigkeit und Vollstreckbarkeit einer Entscheidung akzeptiert, die von einem Gericht in einem anderen Land erlassen wurde. Dieser Prozess ermöglicht es der obsiegenden Partei, das Urteil gegen in den Niederlanden befindliche Vermögenswerte zu vollstrecken und wandelt somit eine ausländische Gerichtsentscheidung in eine um, die nach niederländischem Recht vollstreckt werden kann.

Die Vollstreckung von Gerichtsurteilen ist grundsätzlich eine nationale Angelegenheit. Prozesskosten und Verfahrensanforderungen variieren je nach Land. Niederländische Gerichte vollstrecken niederländische Urteile, und ausländische Gerichte vollstrecken ihre eigenen. Der internationale Handel und grenzüberschreitende Streitigkeiten schaffen jedoch Situationen, in denen eine Partei ein günstiges Urteil aus einem Land besitzt, aber von Vermögenswerten in einem anderen Land kassieren muss. Die Niederlande haben spezifische rechtliche Rahmen zur Bewältigung dieser Situationen geschaffen.

Das Anerkennungsverfahren, das innerhalb des niederländischen Gerichtssystems stattfindet, variiert erheblich je nachdem, wo das ursprüngliche Urteil erlassen wurde. Urteile aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union folgen anderen Verfahren als solche aus Nicht-EU-Ländern. Das Verständnis dieser Unterscheidungen ist wesentlich für jede Partei, die ein ausländisches Urteil in den Niederlanden vollstrecken möchte.


Wie werden EU-Urteile in den Niederlanden anerkannt?

Urteile aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können direkt in den Niederlanden ohne jegliches Anerkennungsverfahren vollstreckt werden. Die Brüssel-I-bis-Verordnung (EU-Verordnung 1215/2012) etabliert automatische Anerkennung und Vollstreckung in allen EU-Mitgliedstaaten und macht grenzüberschreitende Vollstreckung innerhalb Europas bemerkenswert unkompliziert.

Unter dieser Verordnung trägt ein in Deutschland, Frankreich, Spanien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erlassenes Urteil dasselbe Gewicht wie ein niederländisches Urteil. Die obsiegende Partei kann direkt zur Vollstreckung durch einen niederländischen Gerichtsvollzieher übergehen, ohne zuerst die Erlaubnis eines niederländischen Gerichts einzuholen. Dies stellt einen großen Vorteil für Gläubiger dar, die mit Schuldnern zu tun haben, die Vermögenswerte in mehreren EU-Ländern besitzen.

Die Brüssel-I-bis-Verordnung gilt für Zivil- und Handelssachen. Sie erfasst Vertragsstreitigkeiten, Deliktsansprüche und verschiedene Geschäftskonflikte. Ansprüche müssen dennoch mit den anwendbaren Verjährungsfristen konform sein. Familienrechtssachen und Insolvenzverfahren fallen unter separate EU-Verordnungen mit ihren eigenen Anerkennungsregeln.

Es gibt begrenzte Gründe, aus denen ein Schuldner der Vollstreckung eines EU-Urteils in den Niederlanden widersprechen kann:

  • Das Urteil steht in Konflikt mit der niederländischen öffentlichen Ordnung
  • Der Beklagte wurde nicht ordnungsgemäß mit den verfahrenseinleitenden Dokumenten zugestellt
  • Das Urteil ist unvereinbar mit einem früheren Urteil zwischen denselben Parteien
  • Das Gericht war nach den Regeln der Verordnung nicht zuständig

Diese Einwendungen werden eng ausgelegt. Niederländische Gerichte verweigern selten die Vollstreckung von Urteilen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Das System priorisiert den freien Verkehr von Urteilen in der gesamten Europäischen Union.


Welche Anforderungen gelten für Nicht-EU-Urteile in den Niederlanden?

Für Urteile aus Ländern außerhalb der Europäischen Union folgen die Niederlande Artikel 431 der niederländischen Zivilprozessordnung. Diese Bestimmung legt fest, dass ausländische Urteile nicht direkt in den Niederlanden vollstreckt werden können, es sei denn, ein Vertrag sieht etwas anderes vor. In den meisten Fällen ist ein neues exequatur-Verfahren vor einem niederländischen Gericht erforderlich.

Der niederländische Oberste Gerichtshof hat durch seine Rechtsprechung vier Anforderungen für die Anerkennung von Nicht-EU-Urteilen entwickelt. Diese Bedingungen wurden in der Gazprombank-Entscheidung vom 26. September 2014 klar formuliert und im Yukos-Urteil vom 18. Januar 2019 bestätigt. Ein ausländisches Urteil qualifiziert sich für die Anerkennung, wenn:

  1. Die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts auf einem international anerkannten Grund beruhte
  2. Das ausländische Verfahren den Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechtspflege und angemessener Verfahrensgarantien entsprach
  3. Die Anerkennung nicht im Widerspruch zur niederländischen öffentlichen Ordnung steht
  4. Das Urteil nicht unvereinbar ist mit einem niederländischen Urteil oder einem früheren ausländischen Urteil zwischen denselben Parteien zu demselben Gegenstand

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann das niederländische Gericht das Ergebnis des ausländischen Urteils in seine eigene Entscheidung übernehmen. Das Gericht prüft das ausländische Verfahren, aber verhandelt den zugrundeliegenden Streit nicht erneut in der Sache. Dies stellt einen Mittelweg zwischen automatischer Anerkennung und vollständiger Neuverhandlung dar.

Die Zuständigkeitsanforderung verdient besondere Aufmerksamkeit. Niederländische Gerichte akzeptieren Zuständigkeit basierend auf dem Ort schädigender Ereignisse, dem Ort der Vertragserfüllung oder einer gültigen Gerichtsstandsklausel. Eine Gerichtsstandsklausel in einem Vertrag, die besagt, dass amerikanische Gerichte zuständig sind, erfüllt beispielsweise diese Anforderung.


Wann werden niederländische Gerichte die Anerkennung ausländischer Urteile verweigern?

Niederländische Gerichte werden die Anerkennung verweigern, wenn das ausländische Urteil gegen die niederländische öffentliche Ordnung verstößt. Dazu gehören Urteile, die Strafschadensersatz zusprechen, was das niederländische Recht nicht erlaubt. Die Ausnahme der öffentlichen Ordnung gilt auch für Urteile, die aus Verfahren resultieren, die grundlegende Prinzipien fairer Verhandlung verletzten.

Strafschadensersatz stellt ein häufiges Hindernis für amerikanische Urteile dar, die Anerkennung in den Niederlanden suchen. Das niederländische Recht begrenzt Schadensersatzzusprüche auf tatsächliche Kompensation für bewiesene Verluste. Gerichte in den Niederlanden betrachten Strafschadensersatz als strafend und nicht als entschädigend, wodurch sie außerhalb akzeptabler zivilrechtlicher Rechtsbehelfe stehen.

Niederländische Gerichte haben jedoch pragmatische Flexibilität in diesen Situationen gezeigt. Anstatt die Anerkennung vollständig zu verweigern, können Gerichte die entschädigenden Teile eines amerikanischen Urteils anerkennen, während sie die Strafschadensersatzkomponente ausschließen. Das Berufungsgericht Den Bosch und Landgerichte haben diesen Ansatz in jüngsten Fällen verfolgt.

Verfahrensfairness-Bedenken können ebenfalls die Anerkennung blockieren. Die Anforderung an ordnungsgemäße Rechtspflege umfasst:

  • Das Recht, vor der Urteilsverkündung gehört zu werden
  • Ordnungsgemäße Benachrichtigung über das Verfahren an den Beklagten
  • Zugang zu rechtlicher Vertretung
  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des entscheidenden Gerichts

Diese Anforderungen spiegeln Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention wider. Niederländische Gerichte prüfen, ob das ausländische Verfahren grundlegende Fairness-Standards erfüllte, die denen in den Niederlanden entsprechen. Urteile, die durch grundlegend unfaire Verfahren erlangt wurden, werden nicht anerkannt.


Welche Verträge erleichtern die Urteilsanerkennung in den Niederlanden?

Mehrere internationale Verträge ermöglichen eine vereinfachte Anerkennung ausländischer Urteile in den Niederlanden. Das Lugano-Übereinkommen erfasst Urteile aus der Schweiz, Norwegen und Island. Nach dem Brexit regelt ein bilateraler Vertrag zwischen den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich die Anerkennung britischer Urteile.

Das Lugano-Übereinkommen von 2007 erstreckt EU-ähnliche Anerkennungsregeln auf die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation. Urteile aus diesen Ländern profitieren von vereinfachten Vollstreckungsverfahren, die denen für Urteile von EU-Mitgliedstaaten ähnlich sind. Dieser Vertrag reduziert die Belastung für Gläubiger mit Schweizer oder norwegischen Urteilen erheblich.

Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen, das 2019 angenommen wurde, zielt darauf ab, einen globalen Rahmen für die Urteilsanerkennung zu schaffen. Die Vereinigten Staaten haben dieses Übereinkommen unterzeichnet, ebenso wie Russland. Jedoch hat keines der Länder es noch ratifiziert. Bis zur Ratifizierung bietet das Übereinkommen keinen praktischen Nutzen für die Vollstreckung amerikanischer oder russischer Urteile in den Niederlanden.

Bilaterale Verträge zwischen den Niederlanden und bestimmten Ländern können ebenfalls Anerkennungsrahmen schaffen. Diese Verträge sind relativ selten. Wenn ein Vertrag existiert, etabliert er typischerweise vereinfachte Verfahren und klare Standards für gegenseitige Anerkennung.

Für Urteile aus Ländern ohne anwendbares Vertragswerk bleibt das Verfahren nach Artikel 431 die einzige Option. Dies umfasst die meisten Urteile aus den Vereinigten Staaten, China, Brasilien und vielen anderen bedeutenden Handelspartnern. Parteien, die eine Vollstreckung in den Niederlanden erwarten, sollten diese Einschränkung bei der Planung ihrer Prozessstrategie berücksichtigen.


Wie können Parteien die Aussichten auf Urteilsanerkennung in den Niederlanden verbessern?

Parteien können ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anerkennung erheblich verbessern, indem sie angemessene Gerichtsstandsvereinbarungen und Rechtswahl-Klauseln in ihre Verträge aufnehmen. Die Beratung durch einen niederländischen Anwalt vor Einleitung ausländischer Verfahren hilft dabei, potenzielle Anerkennungshindernisse zu identifizieren und verschwendete Mühe zu vermeiden.

Eine Gerichtsstandsvereinbarung legt fest, dass ein bestimmtes Gericht Zuständigkeit für Streitigkeiten aus dem Vertrag hat. Diese Klausel adressiert direkt die erste Anerkennungsvoraussetzung nach niederländischem Recht. Die Aufnahme einer solchen Klausel beseitigt Ungewissheit darüber, ob die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts akzeptiert wird.

Rechtswahlbestimmungen ergänzen Gerichtsstandsvereinbarungen. Die Festlegung, dass niederländisches Recht den Vertrag regiert, während ein ausländisches Gericht zuständig ist, schafft Komplexität. Das ausländische Gericht muss dann unbekanntes niederländisches Recht anwenden, was oft Expertengutachten erfordert. Die Abstimmung des anwendbaren Rechts mit dem gewählten Forum führt typischerweise zu effizienteren Verfahren und klareren Urteilen.

Mehrere praktische Überlegungen verdienen Beachtung bei der Strukturierung internationaler Verträge:

  • Vermeiden Sie Strafschadensersatzforderungen, wenn eine Vollstreckung in den Niederlanden erwartet wird
  • Stellen Sie ordnungsgemäße Zustellung an niederländische Beklagte gemäß Vertragsanforderungen sicher
  • Dokumentieren Sie, dass der Beklagte angemessene Gelegenheit zur Verfahrensteilnahme hatte
  • Bewahren Sie Aufzeichnungen auf, die Verfahrensfairness belegen

Das Netherlands Commercial Court bietet eine attraktive Alternative für internationale Streitigkeiten. Diese spezialisierte Abteilung des Bezirksgerichts Amsterdam führt Zivilverfahren auf Englisch durch und folgt internationalen Handelspraktiken. Urteile dieses Gerichts sind niederländische Urteile, wodurch Anerkennungsprobleme innerhalb der Niederlande vollständig entfallen und sie von EU-Anerkennungsregeln in ganz Europa profitieren.

Schiedsverfahren stellen eine weitere erwägenswerte Option dar. Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche hat weitaus mehr Unterzeichnerstaaten als jeder Urteilsanerkennungsvertrag. Ein Schiedsspruch aus praktisch jedem Land kann in den Niederlanden unter diesem Übereinkommen vollstreckt werden, oft einfacher als ein Gerichtsurteil aus derselben Rechtsordnung.

Rechtliche Beratung vor Einleitung ausländischer Verfahren zu suchen ist besonders wertvoll. Ein niederländischer Anwalt kann beurteilen, ob das erwogene Urteil wahrscheinlich die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen wird. Diese Bewertung verhindert Situationen, in denen eine Partei einen ausländischen Fall gewinnt, aber nicht kassieren kann, weil das Urteil die Anerkennungsstandards nicht erfüllt. Eine solche vorläufige Beratung stellt eine bescheidene Investition dar, die ernsthafte Probleme später verhindern kann.


Häufig gestellte Fragen

Können EU-Urteile direkt in den Niederlanden vollstreckt werden?

Ja, Urteile aus EU-Mitgliedstaaten erhalten automatische Anerkennung unter der Brüssel-I-bis-Verordnung. Daher kann ein Gläubiger direkt zur Vollstreckung durch einen niederländischen Gerichtsvollzieher übergehen, ohne vorherige gerichtliche Genehmigung zu benötigen. Der Schuldner kann nur aus begrenzten Gründen Einspruch erheben, wie etwa Verstößen gegen die öffentliche Ordnung oder unsachgemäßer Zustellung von Dokumenten.

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung von Nicht-EU-Urteilen nach niederländischem Recht?

Niederländische Gerichte wenden vier Kriterien an, die vom niederländischen Obersten Gerichtshof festgelegt wurden. Konkret muss das ausländische Gericht international anerkannte Zuständigkeit gehabt haben, das Verfahren muss ordnungsgemäße Verfahrensgarantien befolgt haben, das Urteil darf nicht mit der niederländischen öffentlichen Ordnung in Konflikt stehen und es darf nicht einem früheren Urteil zwischen denselben Parteien widersprechen.

Wann werden niederländische Gerichte die Anerkennung eines ausländischen Urteils verweigern?

Niederländische Gerichte verweigern die Anerkennung, wenn das Urteil gegen die niederländische öffentliche Ordnung verstößt. Beispielsweise stoßen Urteile, die Strafschadensersatz zusprechen, typischerweise auf Ablehnung, da das niederländische Recht solche Zusprüche als unvereinbar mit seinen Rechtsprinzipien betrachtet. Darüber hinaus verweigern Gerichte die Anerkennung, wenn der Beklagte keine ordnungsgemäße Benachrichtigung über das ausländische Verfahren erhalten hat.

Welche Verträge erleichtern die Urteilsanerkennung in den Niederlanden?

Das Lugano-Übereinkommen erfasst Urteile aus der Schweiz, Norwegen und Island. Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen findet Anwendung, wenn die Parteien eine ausschließliche Zuständigkeitsklausel vereinbart haben. Innerhalb der EU sorgt die Brüssel-I-bis-Verordnung für automatische Anerkennung. Für Länder ohne Vertrag regelt Artikel 431 der niederländischen Zivilprozessordnung das Verfahren.

Können amerikanische Urteile in den Niederlanden vollstreckt werden?

Amerikanische Urteile können in den Niederlanden anerkannt werden, wenn sie die vier vom niederländischen Obersten Gerichtshof festgelegten Gazprom-Kriterien erfüllen. Strafschadensersatz wird jedoch typischerweise ausgeschlossen, da das niederländische Recht ihn als unvereinbar mit der öffentlichen Ordnung betrachtet. Gerichte können den Entschädigungsanteil anerkennen und gleichzeitig das Strafschadensersatzelement ablehnen.

Autor: Remko Roosjen - Prozessanwalt in den Niederlanden
Veröffentlichungsdatum: 8. März 2026

Kontaktieren Sie Remko

Litigation lawyer in the Netherlands - Remko Roosjen

Suchen Sie einen Prozessanwalt in den Niederlanden?

Remko Roosjen ist ein englischsprachiger niederländischer Prozessanwalt.

Bitte zögern Sie nicht, Kontakt mit Remko aufzunehmen, wenn Sie Fragen bezüglich Prozessführung nach niederländischem Recht haben.


Prozessanwälte
Remko im Internet
Crunchbase Kanzlei - Profil LinkedIn MAAK Advocaten Medium Wiki Xing Niederländische Rechtsanwaltskammer
Listen anderer niederländischer Anwälte
Liste der Anwälte in den Niederlanden Top niederländische Zivilprozessanwälte
Niederländische Anwaltskammer
Niederländische Rechtsanwaltskammer
Prozessführung in Holland
Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren Forderungseintreibung Niederländische Verjährungsfristen Einstweiliger Rechtsschutz Sicherungsanordnungen Gerichtsverfahren Berufungsverfahren Rechtsbehelfe nach niederländischem Recht
Schiedsverfahren
Schiedsverfahren in den Niederlanden
Rechtsfrage? Schreiben Sie uns.

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie:

Der Inhalt auf www.dutch-law.com wird vom Dutch Law Institute nur zu allgemeinen Informationszwecken angeboten.
Er kann nicht auf die spezifischen Details einer bestimmten Situation eingehen ....
[mehr lesen]

Adresse:

Dutch Law Institute
Beethovenstraat 124-3
1077 JR Amsterdam
Die Niederlande
Telefon:

+31 65224 2503

Öffnungszeiten:

Montag 9–17 Uhr
Dienstag 9–17 Uhr
Mittwoch 9–17 Uhr
Donnerstag 9–17 Uhr
Freitag 9–17 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Wichtige Links
  • Über das Dutch Law Institute
  • Niederländisches Arbeitsrecht
  • Vertragsanwalt Niederlande
Herausgegeben vom Dutch Law Institute - bearbeitet von Jan Willem de Groot, Anwalt in den Niederlanden - © 2021 - 2026, Dutch Law Institute | Sitemap [XML]

Diesen Artikel teilen

E-Mail WhatsApp LinkedIn