Skip to main content
E-Mail senden
EN | DE
  • VertragsrechtVerträge
    • Vertragsrecht in den Niederlanden
      Niederländisches Vertragsrecht
      Vorvertragliche Haftung
      Annahme nach Vertragsrecht
      Formularkrieg
      Nichtigkeit eines Vertrages
      Vertragsirrtum
      Gesamtschuldnerische Haftung
      Bürgschaftsvereinbarungen
      Inhalt eines Vertrages
      Angemessenheit und Billigkeit
      Vertragsauslegung
      Allgemeine Geschäftsbedingungen
      Vertragsstrafen
      Abtretung einer Forderung
      Actio Pauliana
      Haftungsbeschränkung
      Gewährleistungen und Freistellungen
      Erfüllung, Verletzung, Rechtsmittel
      Vertragsverletzung
      Mahnung und Verzug
      Höhere Gewalt
      Kündigung wegen Vertragsbruch
      Haftungsausschlussklauseln
      Verjährung von Klagen
      Corona und Verträge
      Schadenersatz für Vertragsbruch
      Vertragstypen
      Lizenzen nach niederländischem Recht
      Franchise nach niederländischem Recht
      Warenkauf nach niederländischem Recht
      Mietverträge
      Handelsvertretung
      Vertriebsverträge
      Werkvertrag
      Dienstleistungsvertrag
  • ArbeitsrechtArbeitsrecht
    • Arbeitsrecht in den Niederlanden
      Niederländisches Arbeitsrecht
      Arbeitsrechtsanwalt
      Wettbewerbsverbot
      Wettbewerbsverbotsklausel
      Probezeit im Arbeitsverhältnis
      Probezeiten im Arbeitsverhältnis
      Arbeitsvertrag
      Beschäftigungsdauer
      Befristete und unbefristete Verträge
      Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      Wege zur Beendigung
      Kündigung des Arbeitsvertrages
      Kündigung durch den Arbeitnehmer
      Einvernehmliche Kündigung
      Gesetzliche Kündigungsfrist
      Vergleichsvereinbarung
      Übergangszahlung
      UWV-Kündigungsverfahren
      Kündigung eines Arbeitnehmers
      Kündigungsverfahren
      Kündigung eines kranken Arbeitnehmers
      Fristlose Kündigung
      Kündigungsschutz
      Kündigungsabfindung
      Kündigung wegen schlechter Leistung
      Gestörte Arbeitsbeziehung
      Auflösung des Arbeitsvertrages
      Kündigungsverbote
      Arbeitsrecht - Verschiedenes
      Pflichten der Arbeitgeber
      Krankengeld
      Niederländischer Arbeitsrechtsanwalt
      Niederländische Betriebsräte
      Unternehmensreorganisation
      Kollektive Entlassung
      Niederländische Freiberuflerverträge
      Personalvermittlungsverträge
      Urlaubs- und Freistellungsansprüche
  • Rechtsstreit
    • Gerichtsverfahren
      Prozessführung in den Niederlanden
      Niederländische Rechtsverfahren
      Zivilverfahren in den Niederlanden
      NCC - Handelsgericht Verfahren
      Niederländische Vorladung
      Beweismittel
      Berufung in den Niederlanden
      Zeugenbefragungen
      Entscheidungen & Urteile
      Einstweilige Verfügung
      Verfügungsverfahren in den Niederlanden
      Rechtsmittel
      Verfügung von Vermögenswerten
      Verjährungsfristen
      Vollstreckung eines Urteils
      Versäumnisurteil
      Ausländische Urteile in den Niederlanden
      Zuständigkeit & Geltungsbereich
      Streitbeilegung
      Zuständigkeit des NCC
      Persönliche Zuständigkeit des NCC
      Anwendbares Recht
      Zuständigkeit
      Schiedsverfahren in den Niederlanden
      Bindender Rat
      Mediation nach niederländischem Recht
      Kosten & Forderungen
      Inkasso in den Niederlanden
      Gewerbliches Inkasso
      Inkasso-Compliance
      Verbraucherrechte
      Forderungsbeitreibung
      Schadenersatz
      Außergerichtliche Kosten
      Prozesskosten in den Niederlanden
  • AnwälteAnwälte
    • Prozess-, IKT- und IP-Anwälte
      Prozessanwälte in den Niederlanden
      Arbeitsrechtsanwälte
      IKT-Anwälte in den Niederlanden
      IP-Anwälte in den Niederlanden
      Familienanwälte in den Niederlanden
      Scheidungsanwälte in den Niederlanden
      Wirtschaft und Arbeitsrecht
      Wirtschaftsanwälte in den Niederlanden
      Unternehmensanwälte
      Vertragsanwälte in den Niederlanden
      M&A-Anwälte in den Niederlanden
      Arbeitsrechtsanwälte in den Niederlanden
      Kündigungsanwälte in den Niederlanden
      Einen Anwalt beauftragen
      Einen Anwalt in den Niederlanden wählen
      Einen Arbeitsrechtsanwalt finden
      Anwaltslisten in den Niederlanden
      Einen Anwalt beauftragen
      Kosten eines Anwalts in den Niederlanden
      Anwalt für Gerichtsverfahren
      Ressourcen über Anwälte
      Niederländische Anwaltskammer
      Rangliste der Prozessanwälte
      Top bewertete Zivilrechtsanwälte
      Über Anwälte in den Niederlanden
      Beschwerde gegen einen Anwalt
      Ausländische Anwälte
  • Über unsÜber
  • KontaktKontakt
+31 6 522 42 503 info@dutch-law.com Beethovenstraat 124-3, 1077 JR Amsterdam

Niederländisches Recht zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Niederländisches Recht
  • Vertragsrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie werden allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht definiert?

Jan Willem de Groot - Rechtsanwalt in den Niederlanden
20. Januar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht

Artikel 6:231 des Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) definiert allgemeine Geschäftsbedingungen (algemene voorwaarden) als eine oder mehrere Bestimmungen (bedingen), die für die Aufnahme in eine Anzahl von Verträgen (overeenkomsten) entworfen wurden, mit Ausnahme von Bestimmungen, die das Wesen der Leistung darstellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (auf Niederländisch: 'algemene voorwaarden') werden häufig bei Handelsgeschäften in den Niederlanden angewendet. Das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch regelt nicht nur den Inhalt von allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch, wie die andere Partei über deren Bestehen zu informieren ist.


Wann sind Sie nach niederländischem Recht an allgemeine Geschäftsbedingungen gebunden?

Nach niederländischem Vertragsrecht ist eine Partei, die die Anwendbarkeit einer Reihe von allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, ohne sie zu lesen, an diese Bedingungen gebunden und kann sich nicht darauf berufen, dass sie deren Inhalt nicht kannte. Nach der Annahme werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil des Vertrags.

Das niederländische Recht sieht vor, dass die Annahme durch Unterzeichnung eines Dokuments oder auf jede andere Weise erfolgen kann. Das bedeutet, dass durch das Nichtablehnen der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Annahme angenommen werden kann. Obwohl es keine formellen Anforderungen gibt, ist es ratsam, ein schriftliches Dokument unterzeichnen zu lassen, um die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen beweisen zu können, falls dies später streitig wird.

Wenn eine Partei die von der anderen Partei vorgeschlagenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ablehnen möchte, sollte sie dies tun, indem sie in ihrer Annahme angibt, dass sie das Angebot nur annimmt, wenn ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, und klar erklärt, dass sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei ablehnt.


Wie sollen Sie nach niederländischem Recht Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei verfügbar machen?

Als allgemeine Regel nach niederländischem Recht ist eine Partei, die die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, verpflichtet, diese der anderen Partei vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung zu stellen. Tut sie das nicht, kann die andere Partei sie vernichten. Alternativ kann die Partei, die beabsichtigt, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, die andere Partei vor Vertragsschluss darüber informieren, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Einsichtnahme verfügbar sind oder bei einer Handelskammer oder dem Büro des Gerichtsschreibers hinterlegt wurden und der anderen Partei auf Anfrage zugesandt werden.


Unter welchen Umständen können Sie allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht vernichten?

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel kann für nichtig erklärt werden, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände für die andere Partei unangemessen belastend (onredelijk bezwarend) ist.


Was sind die „grauen" und „schwarzen" Listen von Bestimmungen für Verbraucherverträge nach niederländischem Recht?

Nach niederländischem Recht gelten bestimmte Bestimmungen in einem Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher von vornherein als unangemessen belastend. Daher ist es wichtig, Artikel 6:236 des niederländischen Zivilgesetzbuches, die sogenannte „schwarze" Liste, und Artikel 6:237 des niederländischen Zivilgesetzbuches, die „graue" Liste, genau zu beachten.

Bestimmungen, die unter die schwarze Liste fallen, sind Bestimmungen, die ausnahmslos unangemessen belastend sind.

Andererseits werden Bestimmungen, die unter die graue Liste fallen, als unangemessen belastend vermutet.

Der Unterschied besteht darin, dass bei Sachverhalten, die in den Anwendungsbereich der grauen Liste fallen, eine Partei die Vermutung widerlegen kann, dass die Bestimmung unangemessen belastend ist. Dies ist bei Sachverhalten, die unter die schwarze Liste fallen, nicht möglich.


Welche Bestimmungen in allgemeinen Bedingungen von Verbraucherverträgen nach niederländischem Recht gelten als unangemessen belastend (und verboten)?

In einem Vertrag zwischen einem Verwender und einer anderen Partei, einer natürlichen Person, die nicht im Rahmen eines Berufes oder Geschäfts handelt, gelten die folgenden Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets als unangemessen belastend (und sind in Artikel 6:236 des niederländischen Zivilgesetzbuches auf der schwarzen Liste aufgeführt):

  • Eine Bestimmung, die der anderen Partei vollständig und bedingungslos das Recht entzieht, die vom Verwender versprochene Leistung zu verlangen. Klauseln, die die Haftung begrenzen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen einer besonders strengen Prüfung;
  • Eine Bestimmung, die das Recht der anderen Partei auf Auflösung des Vertrags ausschließt oder begrenzt, wie es in Abschnitt 5 von Titel 5 des niederländischen Zivilgesetzbuches festgelegt ist;
  • Eine Bestimmung, die die gesetzlich definierte Befugnis der anderen Partei zur Leistungsverweigerung ausschließt oder begrenzt oder dem Verwender eine weitergehende Befugnis zur Leistungsverweigerung einräumt, als ihm gesetzlich zusteht;
  • Eine Bestimmung, die die Beurteilung der Frage ausschließt oder begrenzt, ob der Verwender bei der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen versagt hat, oder die Ausübung der Rechte, die der anderen Partei gesetzlich bezüglich eines solchen Versagens zustehen, von der Bedingung abhängig macht, dass sie zunächst rechtliche Schritte gegen einen Dritten eingeleitet hat;
  • Eine Bestimmung, wonach die andere Partei dem Verwender im Voraus die Erlaubnis erteilt, seine aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen auf eine der in Abschnitt 3 von Titel 2 des niederländischen Zivilgesetzbuches genannten Weisen auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, die andere Partei ist jederzeit berechtigt, den Vertrag aufzulösen, oder der Verwender haftet der anderen Partei für die Leistung durch den Dritten, oder die Übertragung erfolgt im Zusammenhang mit der Übertragung eines Unternehmens, zu dem sowohl diese Verpflichtungen als auch die diesbezüglich vereinbarten Rechte gehören;
  • Eine Bestimmung, die vorsieht, dass bei der Übertragung der aus dem Vertrag entstehenden Rechte des Verwenders auf einen Dritten dies dazu dient, Befugnisse oder Verteidigungsmittel auszuschließen oder zu begrenzen, die die andere Partei gesetzlich gegen diesen Dritten geltend machen könnte;
  • Eine Bestimmung, die eine gesetzliche Verjährungs- oder Verfallsfrist, innerhalb derer die andere Partei ein Recht geltend machen muss, auf eine Verjährungs- oder Verfallsfrist von weniger als einem Jahr verkürzt;
  • Eine Bestimmung, die vorsieht, dass die andere Partei im Falle eines während der Vertragsausführung durch den Verwender oder durch eine Person oder Sache, für die der Verwender haftet, einem Dritten zugefügten Schadens verpflichtet ist, entweder diesen Schaden dem Dritten zu ersetzen oder einen größeren Teil davon in ihrem Verhältnis zum Verwender zu tragen, als sie gesetzlich verpflichtet wäre;
  • Eine Bestimmung, die vorsieht, dass der Verwender berechtigt ist, den von ihm festgesetzten Preis innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss zu erhöhen, es sei denn, die andere Partei ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag aufzulösen;
  • Eine Bestimmung, die bei einem Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren, einschließlich Strom, Wärme und Kälte und ausschließlich täglicher oder wöchentlicher Zeitungen und Zeitschriften, oder über die regelmäßige Durchführung von Geschäften zu einer stillschweigenden Verlängerung oder Erneuerung bei einem befristeten Vertrag oder zu einer stillschweigenden Fortsetzung bei einem unbefristeten Vertrag führt, ohne dass die andere Partei berechtigt ist, den fortgesetzten Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zu kündigen;
  • Eine Bestimmung, die die Befugnis der anderen Partei zur Beweisführung ausschließt oder begrenzt oder die gesetzliche Beweislastverteilung zum Nachteil der anderen Partei ändert, entweder weil sie eine Erklärung der anderen Partei bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der ihr geschuldeten Leistung enthält oder weil sie der anderen Partei den Beweis aufbürdet, dass ein Versäumnis seitens des Verwenders ihr zugerechnet werden kann;
  • Eine Bestimmung, die zum Nachteil der anderen Partei von Artikel 37 des Buches 3 des niederländischen Zivilgesetzbuches abweicht, es sei denn, sie betrifft die Form der von der anderen Partei abzugebenden Erklärungen oder sieht vor, dass der Verwender die ihm von der anderen Partei angegebene Adresse weiterhin als solche betrachten darf, bis ihm eine neue Adresse mitgeteilt wurde;
  • Eine Bestimmung, die vorsieht, dass die andere Partei, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren tatsächlichen Wohnsitz in einer Gemeinde in den Niederlanden hat, in dieser Gemeinde einen Wohnsitz wählt, außer in dem Fall, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt keinen bekannten tatsächlichen Wohnsitz in dieser Gemeinde haben wird, es sei denn, der Vertrag betrifft eingetragenes Eigentum und der Wohnsitz wird in der Kanzlei eines Zivilrechtsnotars gewählt;
  • Eine Bestimmung, die die Beilegung einer Streitigkeit durch ein anderes als das gesetzlich zuständige Gericht vorsieht, es sei denn, sie räumt der anderen Partei eine Frist von mindestens einem Monat ein, nachdem der Verwender die Klausel schriftlich gegen sie geltend gemacht hat, um sich für die Beilegung der Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht zu entscheiden;
  • Eine Bestimmung, die die Befugnis der anderen Partei ausschließt oder einschränkt, den mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege in ähnlicher Weise geschlossenen Vertrag zu kündigen;
  • Eine Bestimmung, die bei einem Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften zur stillschweigenden Verlängerung oder Erneuerung des Vertrags für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten oder zur stillschweigenden Verlängerung oder Erneuerung des Vertrags für einen Zeitraum von nicht mehr als drei Monaten führt, ohne dass die andere Partei die Befugnis hat, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von bis zu einem Monat vor Ende jeder Verlängerungs- oder Erneuerungsperiode zu kündigen;
  • Eine Bestimmung, die bei einem Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften zur stillschweigenden Fortsetzung dieses Vertrags in einen Vertrag für unbestimmte Zeit führt, ohne dass die andere Partei das Recht hat, den fortgesetzten Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nicht mehr als einem Monat oder, wenn die regelmäßige Lieferung weniger als einmal im Monat erfolgt, mit einer Kündigungsfrist von nicht mehr als drei Monaten zu kündigen;
  • Eine Bestimmung, wonach die andere Partei verpflichtet ist, die Kündigung eines unter j oder p oder q bezeichneten Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt anzukündigen;
  • Eine Bestimmung, wonach bei einem befristeten Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften zu Kennenlernzwecken die Fortsetzung des Vertrags bewirkt wird.

Erstellung und Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht

Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann für ein Unternehmen nützlich sein. Allerdings werden die rechtlichen Anforderungen für die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht oft unterschätzt.


Häufig gestellte Fragen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (algemene voorwaarden) sind eine oder mehrere Bestimmungen (bedingen), die für die Aufnahme in eine Anzahl von Verträgen entworfen wurden, wie in Artikel 6:231 des Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) definiert. Sie umfassen nicht die Bedingungen, die die Kernleistung des Vertrags darstellen.

Wann ist eine Partei an Allgemeine Geschäftsbedingungen gebunden?

Nach niederländischem Vertragsrecht ist eine Partei, die die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, an diese gebunden, auch ohne sie gelesen zu haben. Die Annahme kann durch Unterzeichnung eines Dokuments oder auf jede andere Weise erfolgen, einschließlich durch das Nichterheben von Einwänden gegen ihre Anwendbarkeit.

Wie müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht verfügbar gemacht werden?

Die Partei, die die Bedingungen verwendet, muss sie der anderen Partei vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (overeenkomst) zur Verfügung stellen. Alternativ kann sie die andere Partei darüber informieren, dass die Bedingungen zur Einsichtnahme verfügbar sind oder bei einer Handelskammer oder einem Gerichtsbüro hinterlegt wurden und auf Anfrage zugesandt werden.

Was ist die schwarze Liste im niederländischen Vertragsrecht?

Artikel 6:236 des Burgerlijk Wetboek enthält die sogenannte „schwarze Liste" (zwarte lijst) von Bestimmungen in Verbraucherverträgen, die immer als unangemessen belastend (onredelijk bezwarend) gelten. Diese Bedingungen sind nichtig und können nicht gegen den Verbraucher durchgesetzt werden.

Können unangemessen belastende Klauseln nach niederländischem Recht für unwirksam erklärt werden?

Ja. Eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen kann vernichtet (vernietigd) werden, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände für die andere Partei unangemessen belastend ist. Bedingungen auf der „grauen Liste" (grijze lijst) in Artikel 6:237 gelten als vermutlich unangemessen belastend, aber diese Vermutung kann vom Verwender widerlegt werden.

Jan Willem de Groot - Rechtsanwalt in den Niederlanden
20. Januar 2026

Über den Autor

Dutch lawyer in the Netherlands - Jan Willem de Groot

Jan Willem de Groot ist seit über 40 Jahren Rechtsanwalt in den Niederlanden. Er ist nun Autor und Referent zum niederländischen Zivilrecht. Als niederländischer Anwalt sind seine Hauptfachgebiete Vertragsrecht und Prozessführung in den Niederlanden.


Rechtsanwälte in den Niederlanden
Rechtsanwälte in den Niederlanden
Rechtsanwalt in den Niederlanden Ranking niederländischer Anwälte Wahl eines niederländischen Anwalts Beauftragung eines niederländischen Anwalts
Liste der Rechtsanwälte in den Niederlanden
Liste der Rechtsanwälte in den Niederlanden Top niederländische Zivilrechtsanwälte
Netherlands Bar
Dutch Bar Association
Niederländisches Vertragsrecht
Niederländisches Vertragsrecht
Vorvertragliche Haftung Annahme eines Angebots Formularkrieg nach niederländischem Recht Irrtum im niederländischen Vertragsrecht Nichtigkeit einer Vereinbarung Gesamtschuldnerische Haftung Haftung des Bürgen
Vertragsinhalt
Angemessenheit und Billigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht Vertragsstrafe Forderungsabtretung Benachteiligende niederländische Verträge
Erfüllung, Verletzung, Rechtsbehelfe
Vertragsverletzung Höhere Gewalt nach niederländischem Recht Corona und niederländische Verträge Kündigung aus wichtigem Grund Schadensersatzansprüche nach niederländischem Recht Haftungsbeschränkung Verjährung
Vertragsrecht - Sonstiges
Lizenzen nach niederländischem Recht Franchising in den Niederlanden Kaufverträge nach niederländischem Recht Niederländische Mietverträge Handelsvertreter in Holland Vertriebsverträge in Holland
Niederländisches Arbeitsrecht
Arbeitsvertragsrecht
Niederländisches Arbeitsrecht Wettbewerbsverbot Wettbewerbsverbotsklauseln Probezeit Probezeiten Niederländischer Arbeitsvertrag Beschäftigungsdauer Befristet und unbefristet
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsvertrags Kündigungsverfahren Arbeitnehmerkündigung Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen Kündigung eines kranken Arbeitnehmers Fristlose Kündigung Kündigungsschutz Abfindung
Arbeitsrecht - Verschiedenes
Arbeitgeberpflichten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Niederländischer Arbeitsrechtsanwalt Betriebsrat Betriebsumstrukturierung Massenentlassung Niederländische Freelance-Verträge Personalvermittlungsverträge
Prozessführung in Holland
Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren Forderungsbeitreibung Niederländische Verjährungsfristen Einstweiliger Rechtsschutz Sicherungsanordnungen Gerichtsverfahren Berufungsverfahren Rechtsbehelfe nach niederländischem Recht
Schiedsverfahren
Schiedsverfahren in den Niederlanden
Rechtsfrage? Schreiben Sie uns.

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie:

Der Inhalt auf www.dutch-law.com wird vom Dutch Law Institute nur zu allgemeinen Informationszwecken angeboten.
Er kann nicht auf die spezifischen Details einer bestimmten Situation eingehen ....
[mehr lesen]

Adresse:

Dutch Law Institute
Beethovenstraat 124-3
1077 JR Amsterdam
Die Niederlande
Telefon:

+31 65224 2503

Öffnungszeiten:

Montag 9–17 Uhr
Dienstag 9–17 Uhr
Mittwoch 9–17 Uhr
Donnerstag 9–17 Uhr
Freitag 9–17 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Wichtige Links
  • Über das Dutch Law Institute
  • Niederländisches Arbeitsrecht
  • Vertragsanwalt Niederlande
Herausgegeben vom Dutch Law Institute - bearbeitet von Jan Willem de Groot, Anwalt in den Niederlanden - © 2021 - 2026, Dutch Law Institute | Sitemap [XML]

Diesen Artikel teilen

E-Mail WhatsApp LinkedIn