Musterklauseln zur Zuständigkeit nach niederländischem Recht
Die Parteien können sich jederzeit dafür entscheiden, ihre Streitigkeit vor das Netherlands Commercial Court zu bringen, auch nachdem eine Streitigkeit entstanden ist. Um Diskussionen über das zuständige Gericht nach Entstehen einer Streitigkeit zu vermeiden, kann eine sogenannte „Gerichtsstandsklausel" in den Handelsvertrag aufgenommen werden. Das Verständnis der Zuständigkeit ist wesentlich, da die Parteien in dieser Klausel die Art der Fälle definieren können, die vom Netherlands Commercial Court behandelt werden.
Gerichtsstandsklausel (Musterklausel für Zuständigkeitswahl)
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, werden vom Bezirksgericht Amsterdam durch Verfahren in englischer Sprache nach den Verfahrensregeln für die Internationalen Handelskammern des Bezirksgerichts Amsterdam (Netherlands Commercial Court) und des Berufungsgerichts Amsterdam (Netherlands Commercial Court of Appeal) entschieden.
Anträge auf einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, die nach niederländischem Recht verfügbar sind, können beim Richter für einstweiligen Rechtsschutz des Netherlands Commercial Court in Verfahren in englischer Sprache gemäß den Verfahrensregeln für die Internationalen Handelskammern des Bezirksgerichts Amsterdam (Netherlands Commercial Court) und des Berufungsgerichts Amsterdam (Netherlands Commercial Court of Appeal) gestellt werden.
Gerichtswahl (Alternative Musterklausel)
Jede Streitigkeit, Meinungsverschiedenheit oder Anspruch, der sich aus oder in Bezug auf diesen Vertrag oder dessen Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergibt, wird vom Netherlands Commercial Court, Amsterdam, entschieden. Die in Verfahren vor diesem Gericht verwendete Sprache ist [wählen: Niederländisch oder Englisch]. Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Parteien hiermit auf ihr Recht, Streitigkeiten vor einer anderen zuständigen Behörde beizulegen. Falls dieser Artikel nach dem anwendbaren Recht nicht gültig ist, verpflichten sich die Parteien, diesen Artikel in einer Weise umzuschreiben, anzupassen und/oder auszulegen, die mit dem ungültigen Artikel übereinstimmt.
Während erstinstanzliche Entscheidungen des Netherlands Commercial Court durch Berufungsverfahren an eine Berufungsabteilung angefochten werden können, haben Parteien von NCC-Verfahren auch die Möglichkeit, auf ihr Rechtsmittelrecht zu verzichten. Bei der Ausarbeitung einer Gerichtsstandsklausel müssen die geltenden zwingenden Formerfordernisse beachtet werden (zum Beispiel das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen und Artikel 23 der Brüssel I-Verordnung). Diese Anforderungen sind besonders relevant in Fällen mit ausländischen Urteilen. Ein niederländischer Anwalt kann bei der ordnungsgemäßen Ausarbeitung solcher Klauseln im niederländischen Gerichtssystem beraten.
Rechtsmittelverzicht (Musterklausel nach niederländischem Recht)
Das Urteil des Netherlands Commercial Court (in Amsterdam, Niederlande) in erster Instanz ist endgültig und bindend. Die Parteien verzichten hiermit unwiderruflich auf ihre Rechte, gegen jedes Urteil des Netherlands Commercial Court Berufung einzulegen.
