Skip to main content
E-Mail senden
EN | DE
  • VertragsrechtVerträge
    • Vertragsrecht in den Niederlanden
      Niederländisches Vertragsrecht
      Vorvertragliche Haftung
      Annahme nach Vertragsrecht
      Formularkrieg
      Nichtigkeit eines Vertrages
      Vertragsirrtum
      Gesamtschuldnerische Haftung
      Bürgschaftsvereinbarungen
      Inhalt eines Vertrages
      Angemessenheit und Billigkeit
      Vertragsauslegung
      Allgemeine Geschäftsbedingungen
      Vertragsstrafen
      Abtretung einer Forderung
      Actio Pauliana
      Haftungsbeschränkung
      Gewährleistungen und Freistellungen
      Erfüllung, Verletzung, Rechtsmittel
      Vertragsverletzung
      Mahnung und Verzug
      Höhere Gewalt
      Kündigung wegen Vertragsbruch
      Haftungsausschlussklauseln
      Verjährung von Klagen
      Corona und Verträge
      Schadenersatz für Vertragsbruch
      Vertragstypen
      Lizenzen nach niederländischem Recht
      Franchise nach niederländischem Recht
      Warenkauf nach niederländischem Recht
      Mietverträge
      Handelsvertretung
      Vertriebsverträge
      Werkvertrag
      Dienstleistungsvertrag
  • ArbeitsrechtArbeitsrecht
    • Arbeitsrecht in den Niederlanden
      Niederländisches Arbeitsrecht
      Arbeitsrechtsanwalt
      Wettbewerbsverbot
      Wettbewerbsverbotsklausel
      Probezeit im Arbeitsverhältnis
      Probezeiten im Arbeitsverhältnis
      Arbeitsvertrag
      Beschäftigungsdauer
      Befristete und unbefristete Verträge
      Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      Wege zur Beendigung
      Kündigung des Arbeitsvertrages
      Kündigung durch den Arbeitnehmer
      Einvernehmliche Kündigung
      Gesetzliche Kündigungsfrist
      Vergleichsvereinbarung
      Übergangszahlung
      UWV-Kündigungsverfahren
      Kündigung eines Arbeitnehmers
      Kündigungsverfahren
      Kündigung eines kranken Arbeitnehmers
      Fristlose Kündigung
      Kündigungsschutz
      Kündigungsabfindung
      Kündigung wegen schlechter Leistung
      Gestörte Arbeitsbeziehung
      Auflösung des Arbeitsvertrages
      Kündigungsverbote
      Arbeitsrecht - Verschiedenes
      Pflichten der Arbeitgeber
      Krankengeld
      Niederländischer Arbeitsrechtsanwalt
      Niederländische Betriebsräte
      Unternehmensreorganisation
      Kollektive Entlassung
      Niederländische Freiberuflerverträge
      Personalvermittlungsverträge
      Urlaubs- und Freistellungsansprüche
  • Rechtsstreit
    • Gerichtsverfahren
      Prozessführung in den Niederlanden
      Niederländische Rechtsverfahren
      Zivilverfahren in den Niederlanden
      NCC - Handelsgericht Verfahren
      Niederländische Vorladung
      Beweismittel
      Berufung in den Niederlanden
      Zeugenbefragungen
      Entscheidungen & Urteile
      Einstweilige Verfügung
      Verfügungsverfahren in den Niederlanden
      Rechtsmittel
      Verfügung von Vermögenswerten
      Verjährungsfristen
      Vollstreckung eines Urteils
      Versäumnisurteil
      Ausländische Urteile in den Niederlanden
      Zuständigkeit & Geltungsbereich
      Streitbeilegung
      Zuständigkeit des NCC
      Persönliche Zuständigkeit des NCC
      Anwendbares Recht
      Zuständigkeit
      Schiedsverfahren in den Niederlanden
      Bindender Rat
      Mediation nach niederländischem Recht
      Kosten & Forderungen
      Inkasso in den Niederlanden
      Gewerbliches Inkasso
      Inkasso-Compliance
      Verbraucherrechte
      Forderungsbeitreibung
      Schadenersatz
      Außergerichtliche Kosten
      Prozesskosten in den Niederlanden
  • AnwälteAnwälte
    • Prozess-, IKT- und IP-Anwälte
      Prozessanwälte in den Niederlanden
      Arbeitsrechtsanwälte
      IKT-Anwälte in den Niederlanden
      IP-Anwälte in den Niederlanden
      Familienanwälte in den Niederlanden
      Scheidungsanwälte in den Niederlanden
      Wirtschaft und Arbeitsrecht
      Wirtschaftsanwälte in den Niederlanden
      Unternehmensanwälte
      Vertragsanwälte in den Niederlanden
      M&A-Anwälte in den Niederlanden
      Arbeitsrechtsanwälte in den Niederlanden
      Kündigungsanwälte in den Niederlanden
      Einen Anwalt beauftragen
      Einen Anwalt in den Niederlanden wählen
      Einen Arbeitsrechtsanwalt finden
      Anwaltslisten in den Niederlanden
      Einen Anwalt beauftragen
      Kosten eines Anwalts in den Niederlanden
      Anwalt für Gerichtsverfahren
      Ressourcen über Anwälte
      Niederländische Anwaltskammer
      Rangliste der Prozessanwälte
      Top bewertete Zivilrechtsanwälte
      Über Anwälte in den Niederlanden
      Beschwerde gegen einen Anwalt
      Ausländische Anwälte
  • Über unsÜber
  • KontaktKontakt
+31 6 522 42 503 info@dutch-law.com Beethovenstraat 124-3, 1077 JR Amsterdam

Actio Pauliana und Gläubigerschutz

  • Niederländisches Recht
  • Vertragsrecht
  • Actio Pauliana nach niederländischem Recht

Wie sind Gläubiger nach dem Recht der Niederlande geschützt?

Jan Willem de Groot - Rechtsanwalt in den Niederlanden
20. Januar 2026
Anfechtung schädigender Verträge - Gläubigerschutz in den Niederlanden

Die actio pauliana ist ein wesentlicher Rechtsbehelf für den Gläubigerschutz nach niederländischem Recht. Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) ist es ein Grundprinzip, dass Dritte Verträge (overeenkomsten) respektieren müssen, an denen sie nicht beteiligt sind, auch wenn sie durch diese Verträge benachteiligt werden. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Gläubiger berechtigt sind, Einwände zu erheben und möglicherweise vom Schuldner abgeschlossene Verträge oder Rechtshandlungen zu vernichten.

Das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch besagt, dass wenn ein Schuldner eine Rechtshandlung vornimmt, zu der er nicht verpflichtet war, während er wusste (oder hätte wissen müssen), dass diese Handlung den Zugriff seiner Gläubiger beeinträchtigen würde, die Handlung vernichtet werden kann (Art. 3:45 BW). Ein Beispiel ist, wenn ein Schuldner sein Vermögen an einen Dritten überträgt, um es dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen.


Was ist die actio pauliana nach niederländischem Recht?

Jeder Gläubiger, dessen Zugriff durch die Handlung eines Schuldners beeinträchtigt wurde, kann die Vernichtung dieser Handlung anstreben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderung des Gläubigers vor oder nach der betreffenden Handlung entstanden ist. Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch ist für eine erfolgreiche Vernichtung (vernietiging) durch einen Gläubiger erforderlich:

  • dass der Schuldner wusste (oder hätte wissen müssen), dass aus der Handlung ein Nachteil für den Gläubiger entstehen würde, und
  • dass die Personen, mit denen ein solcher Schuldner die Rechtshandlung vorgenommen hat, über dasselbe Wissen verfügt haben müssen (dass die Rechtshandlung Gläubiger der anderen Partei benachteiligen würde).

Wann können Sie eine unentgeltliche Rechtshandlung nach niederländischem Zivilrecht vernichten?

Wenn die betreffende Rechtshandlung aufgrund eines unentgeltlichen Titels vorgenommen wird, z.B. eine Schenkung, ist das Wissen des Schuldners allein ausreichend, um die Rechtshandlung zu vernichten. Wenn beispielsweise der Schuldner sein Vermögen an einen Freund verschenkt hat, um es dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen, ist es nicht notwendig, dass der Freund sich bewusst war, dass diese Handlung die Gläubiger des Schuldners benachteiligen würde.

Die Aufhebung eines unentgeltlichen Rechtsgeschäfts wirkt sich jedoch nur auf die Rechte des Begünstigten aus, wenn und soweit er wusste oder hätte wissen müssen, dass die Rechte der Gläubiger beeinträchtigt werden würden, vorausgesetzt, der Begünstigte beweist, dass er zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Aufhebungsanspruchs keinen Vorteil aus dem Rechtsgeschäft gezogen hat.


Was sind die Auswirkungen der Vernichtung auf Grundlage der actio pauliana nach niederländischem Recht?

Nach niederländischem Recht ist die Wirkung der Aufhebung eines Rechtsgeschäfts durch einen benachteiligten Gläubiger nur relativ. Der Gläubiger kann die Aufhebung nur insoweit verlangen, als seine Interessen geschädigt wurden, und die Aufhebung hat keine Auswirkungen über das hinaus, was strikt notwendig ist, um die nachteiligen Auswirkungen für den Gläubiger zu beheben.

Die Implikation hiervon ist, dass das Rechtsgeschäft gegenüber allen anderen Gläubigern gültig bleibt. Jedoch werden Rechte, die Dritte aufgrund eines aufgehobenen Rechtsgeschäfts (außer unentgeltlichen Geschäften) erworben haben, von einer solchen Aufhebung nicht berührt. Bezüglich eines Dritten, der gutgläubig Eigentum auf Basis eines unentgeltlichen Titels erworben hat, hat eine Aufhebung durch einen benachteiligten Gläubiger keine Wirkung, soweit dieser Dritte nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Herausgabe des Eigentums noch keinen Gewinn aus dem Rechtsgeschäft gezogen hat.


Was sind die Vermutungen der actio pauliana nach niederländischem Recht?

Nach niederländischem Recht muss ein Gläubiger, der die Aufhebung eines benachteiligenden Rechtsgeschäfts seines Schuldners anstrebt, (unter anderem) die Kenntnis des Schuldners von der Benachteiligung und (falls das Rechtsgeschäft nicht auf unentgeltlicher Basis durchgeführt wurde) auch die der Parteien beweisen, mit denen der Schuldner das Rechtsgeschäft durchgeführt hat. In der Praxis ist diese Beweislast für Gläubiger schwer zu erfüllen. Um die Last für benachteiligte Gläubiger zu erleichtern, enthält das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch eine Reihe von (widerlegbaren) Vermutungen bezüglich der Kenntnis (beider Parteien).

Es gibt eine gesetzliche (widerlegbare) Vermutung, dass, wenn eine solche benachteiligende Handlung innerhalb eines Jahres vor der Geltendmachung der Aufhebung durchgeführt wurde, beide Seiten wissen (oder hätten wissen müssen), dass eine Benachteiligung eines Gläubiger oder mehrerer Gläubiger die Folge des Rechtsgeschäfts sein würde.

Beispiele (nicht erschöpfend), wo die Vermutung anwendbar ist:

  1. wo der Schuldner einen Vertrag geschlossen hat, bei dem ein erhebliches Ungleichgewicht bei der Gegenleistung besteht
  2. wo der Schuldner eine noch nicht fällige Verpflichtung zahlt oder dafür Sicherheit leistet, z.B. eine Schuld, die noch nicht fällig geworden ist
  3. wo ein Rechtsgeschäft mit einer Reihe bestimmter Personen durchgeführt wurde, wie Familienmitgliedern des Schuldners oder (wenn der Schuldner eine juristische Person ist) Führungskräften, Direktoren oder Gesellschaftern des Schuldners und deren Verwandten.

Im Falle einer Benachteiligung durch ein Rechtsgeschäft auf unentgeltlicher Basis, das innerhalb eines Jahres vor der Geltendmachung der Aufhebung durchgeführt wurde, regelt das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch, dass eine (widerlegbare) Vermutung besteht, dass er wusste oder hätte wissen müssen, dass eine Benachteiligung eines oder mehrerer Gläubiger die Folge eines solchen Rechtsgeschäfts sein würde.


Actio pauliana in Insolvenzfällen

Im Falle der Insolvenz gibt das niederländische Konkursgesetz (Faillissementswet) dem Insolvenzverwalter (curator) in der Insolvenz das Recht, eine Aufhebung geltend zu machen, wenn die für insolvent erklärte Person (vor der Insolvenzerklärung) versucht hat, ihr Vermögen zu entfernen, um den Zugriff durch den Insolvenzverwalter zu verhindern. Es ist dem Liquidator möglich, sowohl verpflichtende als auch nicht-verpflichtende Transaktionen aufzuheben.

Eine verpflichtende Transaktion ist eine, die der Schuldner aufgrund einer bestehenden Verpflichtung eingehen musste. Zum Beispiel eine Verpflichtung, auf Anfrage der Bank zusätzliche Sicherheiten zu stellen, basierend auf den bestehenden Vereinbarungen mit der Bank. Die Anforderungen für eine Aufhebung hängen davon ab, ob das Rechtsgeschäft verpflichtend war oder nicht.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Insolvenz enthalten auch Vermutungen, um dem Gläubiger bei der Feststellung der erforderlichen Kenntnis des Schuldners (und anderer Parteien) zu helfen.


Können Sie nach niederländischem Recht Geschäfte eines Schuldners anfechten?

Nach niederländischem Recht erlaubt die actio pauliana (pauliana) einem Gläubiger, Transaktionen anzufechten, die von einem Schuldner eingegangen wurden und die zur Folge haben, dass der Rückgriff des Gläubigers minimiert wird. Bitte beachten Sie: Es gibt auch eine actio pauliana-Doktrin, die anwendbar ist, wenn der Schuldner insolvent ist.


Häufig gestellte Fragen zur actio pauliana nach niederländischem Recht

Was ist die actio pauliana nach niederländischem Recht?

Die actio pauliana ist ein Rechtsbehelf nach niederländischem Recht, der es einem Gläubiger ermöglicht, eine vom Schuldner vorgenommene Rechtshandlung zu vernichten, wenn diese Handlung den Zugriff des Gläubigers beeinträchtigt und der Schuldner dies wusste oder hätte wissen müssen (Art. 3:45 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch).

Was sind die Voraussetzungen für die Anfechtung nach der actio pauliana?

Für eine erfolgreiche Vernichtung muss der Gläubiger beweisen, dass der Schuldner wusste (oder hätte wissen müssen), dass aus der Handlung ein Nachteil für den Gläubiger entstehen würde, und dass die andere Partei der Rechtshandlung ebenfalls über dieses Wissen verfügte. Bei unentgeltlichen Rechtshandlungen ist nur das Wissen des Schuldners erforderlich.

Was sind die actio pauliana Vermutungen nach niederländischem Recht?

Wenn eine benachteiligende Handlung innerhalb eines Jahres vor der Geltendmachung der Vernichtung vorgenommen wurde, vermutet das niederländische Recht, dass beide Parteien wussten oder hätten wissen müssen, dass Gläubiger benachteiligt würden. Diese Vermutung ist widerlegbar und gilt in bestimmten Situationen, wie bei Geschäften mit Familienmitgliedern oder zu Unterwert.

Was ist die Wirkung der Anfechtung nach der actio pauliana?

Die Wirkung der Vernichtung ist nur relativ: Der Gläubiger kann die Rechtshandlung nur insoweit vernichten, als seine Interessen geschädigt wurden. Die Vernichtung wirkt sich nicht über das unbedingt Notwendige hinaus auf die Rechtshandlung aus. Rechte, die von Dritten in gutem Glauben und gegen Wert erworben wurden, sind nicht betroffen.

Gilt die actio pauliana in niederländischen Insolvenzverfahren?

Nach dem niederländischen Insolvenzgesetz kann der Insolvenzverwalter (Kurator) die actio pauliana geltend machen, um Geschäfte zu vernichten, die der Schuldner vor der Insolvenz abgeschlossen hat, wenn diese Geschäfte darauf abzielten, Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.

Jan Willem de Groot - Rechtsanwalt in den Niederlanden
20. Januar 2026

Über den Autor

Dutch lawyer in the Netherlands - Jan Willem de Groot

Jan Willem de Groot ist seit über 40 Jahren Anwalt in den Niederlanden. Er ist nun Autor und Redner zum niederländischen Zivilrecht. Als niederländischer Anwalt liegen seine Hauptfachgebiete im Vertragsrecht und in der Prozessführung in den Niederlanden.


Anwälte in den Niederlanden
Anwälte in den Niederlanden
Anwalt in den Niederlanden Ranking niederländischer Anwälte Wahl eines niederländischen Anwalts Beauftragung eines niederländischen Anwalts
Liste der Anwälte in den Niederlanden
Liste der Anwälte in den Niederlanden Top niederländische Zivilrechtsanwälte
Niederländische Anwaltskammer
Niederländische Anwaltskammer
Niederländisches Vertragsrecht
Niederländisches Vertragsrecht
Vorvertragliche Haftung Annahme eines Angebots Formularschlacht nach niederländischem Recht Irrtum im niederländischen Vertragsrecht Nichtigkeit einer Vereinbarung Gesamtschuldnerische Haftung Haftung des Bürgen
Vertragsinhalt
Angemessenheit und Billigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht Vertragsstrafen Forderungsabtretung Benachteiligende niederländische Verträge
Erfüllung, Verletzung, Rechtsbehelfe
Vertragsverletzung Höhere Gewalt nach niederländischem Recht Corona und niederländische Verträge Außerordentliche Vertragskündigung Schadensersatzansprüche nach niederländischem Recht Haftungsbeschränkung Verjährung
Vertragsrecht - Verschiedenes
Lizenzen nach niederländischem Recht Franchise in den Niederlanden Kaufverträge nach niederländischem Recht Niederländische Mietverträge Handelsvertreter in Holland Vertriebsverträge in Holland
Niederländisches Arbeitsrecht
Arbeitsvertragsrecht
Niederländisches Arbeitsrecht Wettbewerbsverbot Wettbewerbsverbots-Klauseln Probezeit Probezeiten Niederländischer Arbeitsvertrag Beschäftigungsdauer Befristet und unbefristet
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsvertragskündigung Kündigungsverfahren Arbeitnehmerkündigung Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen Kündigung eines kranken Arbeitnehmers Fristlose Kündigung Kündigungsschutz Abfindungszahlung
Arbeitsrecht - Verschiedenes
Arbeitgeberpflichten Krankengeld Niederländischer Arbeitsrechtsanwalt Betriebsrat Betriebsumstrukturierung Kollektive Entlassung Niederländische Freiberuflerverträge Personalvermittlungsverträge
Rechtsstreitigkeiten in Holland
Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren Forderungsbeitreibung Niederländische Verjährungsfristen Einstweiliger Rechtsschutz Vermögensarrest Gerichtsverfahren Berufungsverfahren Rechtsbehelfe nach niederländischem Recht
Schiedsverfahren
Schiedsverfahren in den Niederlanden
Rechtsfrage? Schreiben Sie uns.

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie:

Der Inhalt auf www.dutch-law.com wird vom Dutch Law Institute nur zu allgemeinen Informationszwecken angeboten.
Er kann nicht auf die spezifischen Details einer bestimmten Situation eingehen ....
[mehr lesen]

Adresse:

Dutch Law Institute
Beethovenstraat 124-3
1077 JR Amsterdam
Die Niederlande
Telefon:

+31 65224 2503

Öffnungszeiten:

Montag 9–17 Uhr
Dienstag 9–17 Uhr
Mittwoch 9–17 Uhr
Donnerstag 9–17 Uhr
Freitag 9–17 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Wichtige Links
  • Über das Dutch Law Institute
  • Niederländisches Arbeitsrecht
  • Vertragsanwalt Niederlande
Herausgegeben vom Dutch Law Institute - bearbeitet von Jan Willem de Groot, Anwalt in den Niederlanden - © 2021 - 2026, Dutch Law Institute | Sitemap [XML]

Diesen Artikel teilen

E-Mail WhatsApp LinkedIn