Zum Hauptinhalt springen
Berechnungsmethode des Abfindungsrechners

Diese Seite legt Rechenschaft über den Abfindungsrechner des Dutch Law Institute ab. Sie lesen, welche gesetzlichen Regeln der Rechner anwendet, wie er die Dienstzeit und den Monatslohn bestimmt, von welchen Annahmen er ausgeht, wo seine Grenzen liegen und wie die Ergebnisse getestet werden. Am Ende stehen öffentliche Testfälle mit ihrem Ergebnis, berechnet mit demselben Rechenkern wie der Rechner.

A. Was der Rechner berechnet und was nicht

Der Rechner berechnet die gesetzliche Übergangszahlung (transitievergoeding) nach Artikel 7:673 BW: die Dauer des Arbeitsverhältnisses, den Monatslohn und den Betrag, mit dem gesetzlichen Höchstbetrag. Auf Wunsch berechnet er die gesetzlichen Zinsen bei verspäteter Zahlung (Artikel 7:686a Absatz 1 BW) und den letzten Tag für einen Antrag beim Kantongericht (Absatz 4).

Er berechnet nicht: eine angemessene Entschädigung, eine höhere Zahlung aus einem Aufhebungsvertrag oder Sozialplan, den Abzug von Kosten nach Artikel 7:673 Absatz 6 BW und die Lohnsteuer. Die optionale Anspruchsprüfung gibt eine Einschätzung, ob die Zahlung geschuldet ist, aber kein Urteil.

B. Gesetzliche Grundlagen

  • Artikel 7:673 BW: Anspruch (Absatz 1), Höhe und Höchstbetrag (Absätze 2 und 3), Dauer und Zusammenrechnung (Absatz 4), Abzug einer früheren Zahlung (Absatz 5), Ausnahmen (Absätze 7 und 8).
  • Artikel 7:673b und 7:673c BW: tarifvertragliche Regelung bei betriebsbedingter Kündigung (7:673b); keine Übergangszahlung bei Insolvenz, Zahlungsaufschub oder Schuldensanierung des Arbeitgebers (7:673c Absatz 1). Beides nur in der Anspruchsprüfung.
  • Besluit loonbegrip vergoeding aanzegtermijn en transitievergoeding, Artikel 2 bis 4: der Monatslohn.
  • Regeling looncomponenten en arbeidsduur, Artikel 2 bis 5: Arbeitszeit, Abwesenheit und bestimmte Lohnbestandteile.
  • Artikel XXII Absatz 8 Wet werk en zekerheid: Übergangsrecht für Verträge, die vor dem 1. Juli 2015 endeten.
  • Artikel 7:686a BW und die Algemene termijnenwet: Zinsbeginn und Ausschlussfrist, mit der Rechenweise von Hoge Raad, 5. Februar 2021, ECLI:NL:HR:2021:188.

C. Die Dienstzeit

  • Volle Jahre. Die Dauer läuft vom ersten bis einschließlich zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses; der letzte Tag zählt mit. Pro vollem Jahr beträgt die Zahlung ein Drittel des Monatslohns.
  • Restzeitraum. Für den Teil nach den vollen Jahren rechnet der Rechner mit dem Bruttogehalt, das für diesen Zeitraum tatsächlich geschuldet war: (Gehalt für den Restzeitraum / Monatsgehalt) × (Monatslohn / 36). Gibt der Nutzer dieses Gehalt nicht ein, schätzt der Rechner es nach Kalendertagen und bezeichnet das Ergebnis als vorläufig. Besteht der Restzeitraum aus vollen Monaten, sind das 1/36 Monatslohn pro Monat.
  • Sehr kurze Verträge. Bei genau einem Vertrag von weniger als einem Monat gilt der gesamte Lohn für diesen Vertrag als Monatslohn (Artikel 4 Besluit loonbegrip).
  • Frühere Verträge. Für jeden Vertrag prüft der Rechner, ob er mitzählt: Verträge mit Unterbrechungen von höchstens sechs Monaten werden zusammengerechnet, bei einer längeren Unterbrechung entfallen dieser Vertrag und alle früheren; ein Vertrag, den der Arbeitnehmer selbst beendet hat, zählt nicht mit (Hoge Raad, 28. November 2025, ECLI:NL:HR:2025:1808); für Verträge, die vor dem 1. Juli 2015 endeten, gilt das Übergangsrecht.
  • Arbeitgebernachfolge. Gibt der Nutzer an, dass ein früherer Arbeitgeber ein möglicher Nachfolger oder unbekannt ist, zählt der Zeitraum unter Vorbehalt mit: Das Ergebnis ist vorläufig, und der Rechner zeigt auch das Ergebnis ohne diesen Zeitraum. Ob eine Nachfolge feststeht, kann nur eine rechtliche Prüfung klären.
  • Vor dem 18. Geburtstag. Monate, in denen der Arbeitnehmer vor dem 18. Geburtstag durchschnittlich höchstens zwölf Stunden pro Woche gearbeitet hat, zählen nicht mit (Artikel 7:673 Absatz 4 Buchstabe a BW), wenn der Nutzer dies angibt.
  • Früher gezahlte Übergangszahlung. Eine früher geschuldete Übergangszahlung wird nach der Begrenzung auf den Höchstbetrag abgezogen, nie unter null (Absatz 5).

D. Der Monatslohn

Der Monatslohn ist die Summe aus dem Grundlohn (festes Gehalt pro Monat, pro vier Wochen mal 13/12, pro Woche mal 52/12, oder Stundenlohn mal Arbeitszeit) und den Lohnbestandteilen: Urlaubsgeld und feste Jahresendzahlung (zwölf Monate, geteilt durch 12), Überstunden und Schichtzulage (zwölf Monate, geteilt durch 12) sowie Boni, Gewinnbeteiligungen und variable Jahresendzahlungen (drei Kalenderjahre vor dem Jahr des Ausscheidens, geteilt durch 36 oder anteilig). Bei wechselnder Arbeitszeit, Stücklohn oder Provision rechnet die erweiterte Berechnung mit dem Durchschnitt über zwölf Monatsblöcke, ohne Zeiten von Urlaub, Streik oder Krankheit, mit Ersatzmonaten nach Artikel 2 der Regeling. Ein Dienstwagen, Reisekosten und Spesenerstattungen zählen nicht mit. Jeder Bestandteil wird auf Cent gerundet; danach rechnet der Rechner mit dem gerundeten Monatslohn. Erläuterung je Bestandteil: welche Lohnbestandteile mitzählen.

E. Der gesetzliche Höchstbetrag

Die Zahlung ist nicht höher als der Höchstbetrag des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, oder ein Jahreslohn (zwölfmal der Monatslohn), wenn dieser höher ist (Artikel 7:673 Absatz 2 BW). Der Rechner kennt die Höchstbeträge von 2020 bis einschließlich 2026, geprüft anhand der historischen Gesetzesfassungen; für 2026 sind das 102.000 EUR. Endet das Arbeitsverhältnis in einem Jahr, dessen Höchstbetrag noch nicht aufgenommen ist, wendet der Rechner keinen Höchstbetrag eines früheren Jahres an und weist darauf hin. Der Höchstbetrag wird jedes Jahr zum 1. Januar aktualisiert, sobald der neue Betrag veröffentlicht ist.

F. Annahmen

Der Rechner rechnet mit den Angaben des Nutzers und prüft diese Tatsachen nicht: die Daten, das Gehalt und die Lohnbestandteile, wer einen früheren Vertrag beendet hat, ob ein früherer Arbeitgeber ein Nachfolger ist, und die Arbeitszeit vor dem 18. Geburtstag. Wo das Gesetz eine Tatsache verlangt, die der Rechner nicht kennt, etwa das Gehalt für den Restzeitraum, schätzt er und kennzeichnet das Ergebnis als vorläufig.

G. Grenzen

Das Ergebnis ist keine Feststellung eines Anspruchs. Ob die Übergangszahlung geschuldet ist, hängt von der Initiative zur Beendigung ab, von den Ausnahmen in Artikel 7:673 Absatz 7 BW, von einer etwaigen tarifvertraglichen Regelung (Artikel 7:673b BW) und von den Tatsachen des Einzelfalls. Bei Arbeitgebernachfolge, unklaren Lohnvereinbarungen, Ermessensboni oder einem Streit über das Enddatum ist eine rechtliche Prüfung erforderlich. Die Besonderheiten bei Krankheit, befristeten Verträgen und Nachfolge finden Sie unter Übergangszahlung bei Krankheit, befristete Verträge und aufeinanderfolgende Arbeitgeber.

H. Kontrolle und Pflege

  • Die Rechenregeln laufen auf dem Server des Dutch Law Institute; das Formular im Browser rechnet nicht selbst.
  • Zum 1. Januar werden der neue Höchstbetrag und die jahresbezogenen Texte nach einem festen Verfahren aktualisiert; die Zinssätze für die Zinsberechnung werden halbjährlich aktualisiert.
  • Jede inhaltliche Änderung wird vor der Veröffentlichung von Eva Jongepier und Jan Willem de Groot geprüft; das Prüfdatum auf der Rechnerseite ist das Datum der letzten Prüfung.
  • Nach jeder Veröffentlichung werden die Dateien auf dem Server mit der getesteten Version verglichen, und der Rechner wird in allen fünf Sprachen erneut getestet, einschließlich der Exporte.

I. Testmethodik

Der Rechenkern hat automatisierte Testsuiten mit insgesamt 413 Prüfungen, verteilt auf die Grundberechnung, die Anspruchsprüfung, die Lohnformen, die Zeiträume und die Regeln vor dem 18. Geburtstag. Die erwarteten Ergebnisse wurden vorab von Hand aus dem Gesetz abgeleitet, nicht aus dem Code. Daneben vergleichen Paritätstests Tausende zufälliger Fälle zwischen der Berechnung im Browser und auf dem Server, und ein Browsertest prüft in fünf Sprachen das Formular, das Ergebnis und die Exporte. Bei jeder Änderung müssen alle Tests bestanden werden.

Die folgenden öffentlichen Testfälle stammen aus diesen Testsuiten. Die Beträge werden bei jeder Veröffentlichung dieser Seite mit dem Rechenkern neu berechnet; sie werden nicht von Hand gepflegt.

Nr.SachverhaltDauerMonatslohnÜbergangszahlung
01Sechs volle Dienstjahre, 4.500 EUR pro Monat, 8 % Urlaubsgeld6 Jahre4.860,00 €9.720,00 €
027 Jahre und 4 Monate, 4.000 EUR, 13. Monatsgehalt und Boni aus drei Kalenderjahren (12.000 EUR, 0 EUR, 12.000 EUR)7 Jahre und 4 Monate5.320,00 €13.004,44 €
039 Jahre und 5 Tage, 3.000 EUR pro Monat, 800 EUR Gehalt für die verbleibenden 5 Tage9 Jahre und 5 Tage3.000,00 €9.022,22 €
04Befristeter Vertrag von gut zwei Monaten, 3.000 EUR pro Monat, 6.480 EUR Gehalt für den Zeitraum2 Monate und 6 Tage3.000,00 €180,00 €
05Vertrag von zehn Tagen, insgesamt 1.000 EUR Lohn (Artikel 4 Besluit loonbegrip)10 Tage1.000,00 €27,78 €
06Zwei Verträge mit einer Unterbrechung von genau sechs Monaten: zusammengerechnet5 Jahre3.000,00 €5.000,00 €
07Zwei Verträge mit einer Unterbrechung von sechs Monaten und einem Tag: erster Vertrag zählt nicht mit4 Jahre3.000,00 €4.000,00 €
08Drei Verträge; Unterbrechung von zehn Monaten nach dem ersten, von drei Monaten nach dem zweiten6 Jahre und 6 Monate3.888,00 €8.424,00 €
09Früherer Vertrag vom Arbeitnehmer selbst beendet: zählt nicht mit (HR 2025:1808)6 Jahre3.000,00 €6.000,00 €
10Früherer Vertrag bei einem möglichen Nachfolger: vorläufig, ohne diesen Zeitraum 6.000 EUR8 Jahre3.000,00 €8.000,00 € (vorläufig)
11Zwei zusammengerechnete Verträge, früher gezahlte Übergangszahlung von 1.000 EUR wird abgezogen5 Jahre3.000,00 €4.000,00 €
12Abrufvertrag, 16 EUR pro Stunde, 1.248 Stunden in zwölf Monaten4 Jahre1.797,12 €2.396,16 €
13Min-Max-Vertrag mit mindestens 24 Stunden pro Woche, durchschnittlich 90 Stunden pro Monat gearbeitet5 Jahre1.560,00 €2.600,00 €
14Gehalt von 900 EUR pro Woche (mal 52/12), 8 % Urlaubsgeld6 Jahre4.212,00 €8.424,00 €
15Arbeit vor dem 18. Geburtstag mit durchschnittlich höchstens zwölf Stunden pro Woche: diese Monate zählen nicht mit4 Jahre2.000,00 €2.666,67 €
16Langes Arbeitsverhältnis: Höchstbetrag 2026 von 102.000 EUR56 Jahre und 6 Monate6.480,00 €102.000,00 €
17Jahresgehalt über 102.000 EUR: Höchstbetrag ist ein Jahreslohn56 Jahre und 6 Monate10.800,00 €129.600,00 €

J. Änderungshistorie

  • 21. Mai 2026: Berechnung der gesetzlichen Zinsen bei verspäteter Zahlung hinzugefügt.
  • 1. und 2. Oktober 2026: Korrekturen beim Lohnbegriff (Urlaubsgeld als Prozentsatz des Gehalts, Boni geteilt durch 36 einschließlich Jahren ohne Bonus, kein Dienstwagen); ausführliche Erläuterung und Rechenbeispiele.
  • 7. und 8. Oktober 2026: Restzeitraum auf Grundlage des tatsächlich geschuldeten Gehalts, Verträge kürzer als ein Monat, mehrere Verträge, Anspruchsprüfung, erweiterte Berechnung für wechselnde Stunden und Provision, Prüfung je früherem Vertrag (Unterbrechung, Nachfolger, Beendigung durch den Arbeitnehmer).
  • 9. bis 11. Oktober 2026: Zeiträume vor dem 18. Geburtstag, Gehalt pro vier Wochen, Woche oder Stunde; Datumsauswahl und Exporte selbst gehostet.
  • 12. und 13. Oktober 2026: Erweiterung der Erläuterung, der Rechenbeispiele und der häufig gestellten Fragen; Kontrollfrage bei einem letzten Tag am Ersten des Monats.

Wichtige Rechtsquellen


Häufig gestellte Fragen

Fragen zum niederländischen Recht? Schreiben Sie uns.