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Geistige Eigentumsrechte von Arbeitnehmern in den Niederlanden

Rechte an geistigem Eigentum von Arbeitnehmern (IE-Rechten Werknemer) in den Niederlanden

Das Eigentumsrecht an geistigem Eigentum, das von Arbeitnehmern während ihres Arbeitsverhältnisses geschaffen wird, wird in den Niederlanden durch eine Kombination aus dem Auteurswet (Urheberrechtsgesetz), dem Rijksoctrooiwet 1995 (Patentgesetz), dem Databankenwet (Datenbankgesetz) sowie branchenspezifischen Bestimmungen geregelt. Der allgemeine Grundsatz unterscheidet sich erheblich zwischen dem Urheberrecht und dem Patentrecht.

Urheberrecht (auteursrecht) nach niederländischem Arbeitsrecht

Gemäß Artikel 7 des Auteurswet gehören Werke, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses geschaffen hat, kraft Gesetzes dem Arbeitgeber, sofern dieser eine juristische Person ist und die Schöpfung Teil der Aufgaben des Arbeitnehmers war. Dies ist die werkgeversauteursrecht-Regelung. Bei natürlichen Personen, die als Arbeitgeber auftreten, verbleibt das Urheberrecht beim Arbeitnehmer, und für die Übertragung des Eigentums ist eine Abtretungsklausel im Arbeitsvertrag erforderlich. Fällt die Schöpfung nicht unter die Aufgaben des Arbeitnehmers, beispielsweise ein Roman, der in der Freizeit des Arbeitnehmers zu einem eigenen Thema verfasst wurde, , verbleibt das Urheberrecht beim Arbeitnehmer.

Software- und Datenbankrechte nach niederländischem Recht

Das Urheberrecht an Software unterliegt der Computerprogrammarichtlinie (Software-Richtlinie), die im Auteurswet umgesetzt wurde. Artikel 7 gilt entsprechend: Software, die von einem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Aufgaben erstellt wurde, gehört dem Arbeitgeber. Datenbankrechte nach dem Databankenwet stehen ebenfalls dem Arbeitgeber zu, wenn die Datenbank unter Verwendung der Ressourcen und auf Initiative des Arbeitgebers erstellt wurde.

Praktische Hinweise nach niederländischem Arbeitsrecht

Arbeitsverträge sollten klar definieren, welche kreativen und technischen Leistungen unter die Aufgaben des Arbeitnehmers fallen (und somit zum geistigen Eigentum des Arbeitgebers gehören), und eine Abtretungsklausel für alle Rechte enthalten, die nicht automatisch übertragen werden. Arbeitnehmer, die patentierbare Erfindungen schaffen, sollten unsere Seite zu Arbeitnehmererfindungen für die spezifischen Patentvorschriften konsultieren. Zu verwandten Themen siehe Vertraulichkeitsklauseln und Arbeitsverträge. Konsultieren Sie einen Arbeitsrechtsanwalt in den Niederlanden für die Ausarbeitung von IP-Klauseln. Artikel 7 des Auteurswet sieht vor, dass, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmern darin besteht, im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ein Werk der Literatur, Kunst oder Wissenschaft zu schaffen, das Urheberrecht kraft Gesetzes dem Arbeitgeber zusteht, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Diese gesetzliche Regelung deckt ein breites Spektrum an kreativen Leistungen ab, die im Rahmen der Aufgaben des Arbeitnehmers entstehen, und gilt unabhängig davon, ob das Werk im engeren Sinne als künstlerisch bezeichnet werden könnte.



Häufig gestellte Fragen

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