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Dienstwagenpolitik in den Niederlanden

Regelungen zu Dienstwagen nach niederländischem Recht

Ein Firmenwagen (auto van de zaak oder leaseauto) ist eine der häufigsten Lohnnebenleistungen im niederländischen Arbeitsverhältnis. Der rechtliche Rahmen verbindet Bestimmungen des Arbeitsrechts zu den Arbeitsbedingungen mit steuerrechtlichen Vorschriften zur privaten Nutzung (bijtelling). Die Fahrzeugrichtlinie ist in der Regel in einer separaten Firmenwagenvereinbarung oder im Fahrzeugreglement des Arbeitgebers (autoregeling) festgelegt.

Stellt ein Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung, muss der Arbeitnehmer auf den Vorteil der privaten Nutzung Einkommensteuer zahlen. Der Standardzuschlag für die private Nutzung beträgt 22 % des Katalogwerts des Fahrzeugs pro Jahr. Für vollelektrische Fahrzeuge gilt ein ermäßigter Satz für die ersten 30.000 € des Katalogwerts. Wenn der Arbeitnehmer weniger als 500 private Kilometer pro Jahr fährt und dies nachweisen kann, kann der Zuschlag auf null gesetzt werden, die Beweislast liegt jedoch beim Arbeitnehmer, in der Regel durch eine Fahrtenbuchführung (rittenregistratie). Gemäß Artikel 7:617 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) gilt die Nutzung eines Firmenwagens als anerkannte Form der Sachvergütung; der ihr zugewiesene Wert darf jedoch ihren tatsächlichen Wert nicht übersteigen, und die Vorschriften für Sachvergütungen müssen eingehalten werden. Die Zahlung einer Vergütung in einer Form, die nicht Artikel 7:617 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) entspricht, entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Lohnpflicht, und der Arbeitnehmer behält das Recht, die ordnungsgemäße Vergütung gemäß Artikel 7:621 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) einzufordern.


Kann der Arbeitgeber nach niederländischem Recht einen Firmenwagen entziehen?

Ein Dienstwagen ist Bestandteil der Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber kann ihn nicht einfach einseitig entziehen. Wird der Dienstwagen im Rahmen eines Tarifvertrags oder eines Arbeitsvertrags zur Verfügung gestellt, bedarf jede Änderung einer einvernehmlichen Vereinbarung oder eines triftigen Grundes im Rahmen der Klausel über einseitige Änderungen. Niederländische Gerichte haben entschieden, dass der Entzug eines Dienstwagens ohne angemessene Entschädigung einen Verstoß gegen die Pflicht zur Einhaltung guter Arbeitgeberpraktiken darstellen kann.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer den Firmenwagen zurückgeben. Während der Kündigungsfrist behält der Arbeitnehmer in der Regel das Recht, den Wagen zu nutzen. Alle Vereinbarungen bezüglich des Wagens sollten ausdrücklich im Aufhebungsvertrag geregelt werden.


Häufig gestellte Fragen

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