Wie beendet man ein Arbeitsverhältnis in den Niederlanden?
Das Arbeitsrecht in den Niederlanden bietet Arbeitnehmern weitreichenden Schutz in Bezug auf Entlassung und Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich gibt es vier Wege zur Beendigung eines Arbeitsvertrags:
- durch gegenseitiges Einverständnis
- durch Genehmigung der niederländischen Arbeitsversicherungsagentur (UWV WERKbedrijf)
- durch Auflösung des Vertrags durch das Kantonsgericht
- durch fristlose Kündigung aus dringendem Grund.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach niederländischem Recht durch gegenseitiges Einverständnis
In vielen Fällen entscheiden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen (beeindiging met wederzijds goedvinden) und vereinbaren eine gütliche Einigung. In solchen Fällen ist keine vorherige Genehmigung der Behörden erforderlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine schriftliche Abfindungsvereinbarung (vaststellingsovereenkomst) bezüglich der Beendigung und Abfindung vereinbaren, um die Arbeitsbehörden davon zu überzeugen, dass die Kündigung nicht auf das Verschulden des Arbeitnehmers zurückzuführen ist und damit dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht eingeschränkt wird. Der Arbeitnehmer hat eine Bedenkzeit von 14 Tagen ab Unterzeichnung der Beendigungsvereinbarung, innerhalb derer er die Vereinbarung widerrufen kann.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach niederländischem Recht durch UWV-Genehmigung
Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen oder nach einer Krankheitsperiode von mehr als zwei Jahren kündigen möchte, muss der Arbeitgeber zunächst eine Genehmigung zur Vertragsbeendigung von der Arbeitsversicherungsagentur (UWV WERKbedrijf) einholen. Eine ohne solche Genehmigung ausgesprochene Kündigung ist nichtig.
Das UWV prüft, ob triftige Gründe für die Kündigung vorliegen, wie etwa Unternehmensrestrukturierung oder -schließung. Die Kündigungsgründe müssen mit ausreichenden Belegen substantiiert werden, wie etwa aktuellen Unternehmensbilanzen, Prognosen usw.
Der Arbeitnehmer kann Einwände gegen den Antrag erheben und insgesamt dauert es 8 bis 12 Wochen, bis das UWV entscheidet, ob die Genehmigung erteilt wird. Sofern keine eindeutigen Kündigungsgründe vorliegen, kann das UWV jedoch die Genehmigung verweigern.
Sobald die Genehmigung erteilt wurde, kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Am Ende der Kündigungsfrist (opzegtermijn) wird der Vertrag offiziell beendet und es ist keine weitere Entschädigung fällig.
Wenn der Arbeitnehmer mehr als zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt war, steht ihm bei Beendigung des Arbeitsvertrags eine Abfindung zu.
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach niederländischem Recht durch das Kantonsgericht
Wenn ein Arbeitgeber andere Gründe für die Beendigung des Arbeitsvertrags des Arbeitnehmers hat, muss der Arbeitgeber bei den Gerichten eine Auflösung des Arbeitsvertrags beantragen. Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer strukturell unterperformt oder grober Fahrlässigkeit beschuldigt wird, müssen die Gerichte um Auflösung ersucht werden.
Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer mit mehr als zwei Jahren Betriebszugehörigkeit zu, es sei denn, der Arbeitnehmer trägt die Schuld für die Umstände, die zum Antrag geführt haben, in welchem Fall die Entschädigung auf null gesetzt werden kann.
Abfindung im Arbeitsrecht der Niederlande
Seit 2015 wird die Abfindung nach niederländischem Recht (transitievergoeding) von der Regierung festgelegt und ist unabhängig davon fällig, welchen Weg die Beendigung nimmt (über Vereinbarung, Genehmigung oder Gerichtsbeschluss).
Die Berechnung der Abfindung erfolgt folgendermaßen:
- 1/6 des monatlichen Bruttogehalts (einschließlich Urlaubsgeld, feste Boni usw.) für jeweils sechs Monate Betriebszugehörigkeit während der ersten 10 Beschäftigungsjahre;
- 1/4 des monatlichen Gehalts für jeweils sechs Monate Betriebszugehörigkeit danach;
- Ist ein Arbeitnehmer über 50, hat er Anspruch auf ein volles Monatsgehalt pro Jahr, das über dem Alter von 50 geleistet wurde (diese Regel läuft 2020 aus).
Die Abfindung ist auf € 75.000 (plus Indexierung ab 2016) oder ein Jahres(brutto)gehalt begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Es gibt auch einige Sonderregelungen für kleine Arbeitgeber und Unternehmen in ernsten finanziellen Schwierigkeiten, aber in den meisten Fällen sind die oben genannten Regeln anwendbar.
Der Kündigungsschutz geht noch weiter: Bei unfairer Kündigung oder grobem Fehlverhalten des Arbeitgebers können die Gerichte eine angemessene zusätzliche Abfindung zur Entschädigung des Arbeitnehmers zusprechen. Da diese Gesetzgebung relativ neu ist, gibt es noch keine genauen Richtlinien dafür, wann eine angemessene Zuerkennung gewährt wird. Diese Schadensersatzleistungen sind nicht gedeckelt.
Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers in den Niederlanden aus dringendem Grund
Nach niederländischem Arbeitsrecht kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung entlassen, bei schwerem Fehlverhalten. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (ontslag op staande voet) wird in Fällen von Diebstahl, Betrug, Situationen mit unmittelbarer Gefährdung anderer, wiederholter Weigerung, dringende Anweisungen zu befolgen usw. angewandt.
Die fristlose Kündigung ist die schwerste Sanktion, die ein Arbeitgeber verhängen kann, daher müssen die Kündigungsgründe rechtfertigen, dass der Arbeitgeber vernünftigerweise den Arbeitnehmer nicht mehr am Arbeitsplatz dulden kann. In solchen Fällen ist keine vorherige Genehmigung durch die Gerichte oder die Arbeitsversicherungsagentur erforderlich. Der Arbeitnehmer muss jedoch unverzüglich über die Kündigung benachrichtigt werden und kann den wichtigen Grund bestreiten. Da der Arbeitnehmer alle Ansprüche auf Arbeitslosengeld verliert, wenn die Kündigung Bestand hat, wird der Arbeitnehmer in den meisten Fällen die Kündigung anfechten. In solchen Fällen ist es oft ratsam, einen bedingten Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu stellen, falls der Arbeitnehmer vom Gericht wieder eingesetzt wird.
Als erfahrener Arbeitsrechtsanwalt in den Niederlanden kann ich Mandanten zu allen Aspekten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach niederländischem Recht beraten. Gerne bespreche ich weitere Details hierzu.
