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Belästigung am Arbeitsplatz in den Niederlanden

Belästigung am Arbeitsplatz (Intimidatie / Ongewenst Gedrag) in den Niederlanden

Das niederländische Recht behandelt Belästigung am Arbeitsplatz (Intimidatie und Ongewenst Gedrag) durch eine Kombination aus Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht und Antidiskriminierungsvorschriften. Belästigung am Arbeitsplatz umfasst sexuelle Belästigung (seksuele intimidatie), Mobbing (pesten), Aggression und Diskriminierung, all dies stuft der Arbobesluit als Formen psychosozialer Arbeitsbelastung (psychosociale arbeidsbelasting, PSA) ein, denen Arbeitgeber aktiv entgegenwirken müssen.

Die Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus verschiedenen Quellen:

  1. Arbowet / Arbobesluit: Arbeitgeber müssen PSA-Risiken im Rahmen der Risico-inventarisatie en -evaluatie (RI&E) ermitteln und Maßnahmen zu deren Prävention und Bekämpfung umsetzen. Dazu gehört die Einführung einer Richtlinie zur Vermeidung von Belästigung und deren Bereitstellung für alle Arbeitnehmer.
  2. AWGB und WGB m/v: Belästigung aufgrund eines geschützten Merkmals (Geschlecht, Rasse, Religion, Arbeitsunfähigkeit usw.) stellt nach den Gleichbehandlungsgesetzen eine Diskriminierung dar. Der Arbeitgeber ist für das Verhalten von Arbeitnehmern verantwortlich, die Kollegen aus diesen Gründen belästigen.
  3. Artikel 7:658 BW: Arbeitgeber haften für psychische Schäden, die ein Arbeitnehmer infolge eines unsicheren Arbeitsumfelds erleidet, wenn sie es versäumt haben, die Maßnahmen zu ergreifen, die vernünftigerweise zur Vermeidung des Schadens erwartet werden können.
  4. Artikel 7:611 BW: Zu einer guten Arbeitgeberpraxis gehört eine umgehende und angemessene Reaktion auf Beschwerden wegen Belästigung, das Ignorieren oder Verharmlosen von Meldungen verstößt gegen diese Pflicht.

Der Vertrauensperson (vertrouwenspersoon) nach niederländischem Recht

Obwohl nicht allgemein vorgeschrieben, empfiehlt der Arbobesluit nachdrücklich, und der Betriebsrat kann dies verlangen, , dass Arbeitgeber eine „vertrouwenspersoon“ (Vertrauensperson oder benannte Person) ernennen. Die vertrouwenspersoon bietet eine sichere Anlaufstelle für Arbeitnehmer, die Belästigung oder unerwünschtes Verhalten erleben, nimmt Beschwerden vertraulich entgegen und berät zu internen und externen Abhilfemaßnahmen. Das Fehlen eines Beschwerdemechanismus stellt einen Verstoß gegen das PSA dar und ist ein nachteiliger Beweisumstand bei etwaigen späteren Klagen. Zu verwandten Fragen der Diskriminierung siehe Diskriminierung am Arbeitsplatz und Gleichbehandlung. Konsultieren Sie einen Arbeitsrechtsanwalt in den Niederlanden, wenn Belästigung zu einer Kündigung oder zu Krankschreibung führt.

Belästigung und sexuelle Belästigung fallen unter den Begriff „psychosoziale Arbeitsbelastung“ (psychosociale arbeidsbelasting), die Arbeitgeber gemäß Artikel 3 Absatz 2 Arbowet verhindern oder begrenzen müssen, wodurch die Aufsichtsbehörde SZW in diesem Bereich Durchsetzungsbefugnisse erhält. Artikel 7:646(5-9) BW sieht vor, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der sexuelle oder sonstige Einschüchterungen zurückweist oder sich diesen passiv unterwirft, keinen Nachteil zufügen darf, und Opfer sind vor Diskriminierung geschützt, wenn sie sich in Verfahren nach Artikel 8a AWGB auf das Antidiskriminierungsrecht berufen.



Häufig gestellte Fragen

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