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Diskriminierung in der Beschäftigung in den Niederlanden

Diskriminierung am Arbeitsplatz in den Niederlanden

Das niederländische Arbeitsrecht verbietet Diskriminierung aus einer Vielzahl von Gründen durch ein Netz spezialisierter Gesetze. Die wichtigsten Instrumente sind: das Algemene wet gelijke behandeling (AWGB), das Religion, Weltanschauung, politische Meinung, Rasse, Geschlecht, Nationalität, sexuelle Orientierung und Familienstand abdeckt; das Gesetz zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (WGB m/v), das speziell die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz regelt; das Gesetz zur Gleichbehandlung aufgrund des Alters am Arbeitsplatz (WGBL), das die Diskriminierung aufgrund des Alters regelt; sowie das Gesetz zur Gleichbehandlung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder chronischen Krankheit (WGBH/CZ), das die Diskriminierung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit regelt. Diese Gesetze setzen EU-Richtlinien um, darunter die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EG), die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) und die Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (2006/54/EG).

Das Verbot umfasst sowohl direkte Diskriminierung (die Benachteiligung einer Person aufgrund eines geschützten Merkmals) als auch indirekte Diskriminierung (die Anwendung eines neutralen Kriteriums, das eine Gruppe mit einem geschützten Merkmal unverhältnismäßig benachteiligt, ohne dass hierfür eine objektive Rechtfertigung vorliegt). Belästigungen, die Diskriminierung darstellen, einschließlich sexueller Belästigung und eines feindseligen Arbeitsumfelds, sind ausdrücklich erfasst.

Geltungsbereich: alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses nach niederländischem Arbeitsrecht

  1. Einstellung und Auswahl: Stellenanzeigen, Fragen im Vorstellungsgespräch und Auswahlkriterien dürfen nicht zur Diskriminierung führen.
  2. Arbeitsbedingungen: Vergütung, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen dürfen nicht aus diskriminierenden Gründen variieren.
  3. Beförderung und Weiterbildung: Gleicher Zugang muss gewährleistet sein.
  4. Kündigung: Eine Beendigung aufgrund eines geschützten Merkmals ist rechtswidrig. Die Gerichte prüfen den Zeitpunkt und die Umstände einer Beendigung genau, wenn ein geschütztes Merkmal vorliegt.

Durchsetzung nach niederländischem Arbeitsrecht

Die wichtigste Durchsetzungsstelle ist das College voor de Rechten van de Mens (Niederländisches Institut für Menschenrechte), an das sich jede Person wenden kann, die glaubt, Opfer von Diskriminierung zu sein. Die Stellungnahme des Colleges ist nicht bindend, hat jedoch erhebliches Gewicht. Betroffene können zudem zivilrechtliche Klagen vor dem Kantonrechter erheben. Zu verwandten Schutzthemen siehe Belästigung am Arbeitsplatz, Gleichbehandlungsrecht und angemessene Vorkehrungen. Wenden Sie sich für fallspezifische Beratung an einen Arbeitsrechtsanwalt in den Niederlanden.

Das AWGB wendet ein geschlossenes Ausnahmesystem an: Wo es ein umfassendes Verbot vorsieht, ist keine Ungleichbehandlung außerhalb der ausdrücklich aufgeführten Ausnahmen zulässig; in Fällen, die nicht unter das AWGB fallen, wenden die Gerichte ein offenes System an, das lediglich eine objektive Rechtfertigung erfordert. Im Strafrecht ist Diskriminierung in Amt, Beruf und Gewerbe aufgrund von Rasse, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung und Behinderung gemäß den Artikeln 137c, 137f, 137g und 429 quater des Strafgesetzbuches verboten, wobei Strafverfahren jedoch extremen Fällen vorbehalten sind. Arbeitgeber haften in vollem Umfang für Verstöße, auch wenn kein Verschulden festgestellt wird, und rechtswidrige Vertragsklauseln sind absolut nichtig.



Häufig gestellte Fragen

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