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Anfechtung einer fristlosen Kündigung in den Niederlanden

Anfechtung einer fristlosen Kündigung in den Niederlanden

Wenn Sie eine fristlose Kündigung (ontslag op staande voet) erhalten haben und der Ansicht sind, dass diese rechtswidrig ist, müssen Sie schnell handeln. Das niederländische Recht sieht strenge Fristen für die Anfechtung einer fristlosen Kündigung vor, diese Fristen werden als „vervaltermijnen“ (Verjährungsfristen) bezeichnet, was bedeutet, dass Ihre Rechte bei Nichteinhaltung dieser Fristen vollständig erlöschen, unabhängig von der Begründetheit der Klage. Ein Arbeitnehmer, der nach Erhalt einer fristlosen Kündigung nichts unternimmt, wird feststellen, dass seine rechtlichen Möglichkeiten innerhalb weniger Wochen verfallen.

Die wichtigsten Möglichkeiten zur Anfechtung einer fristlosen Kündigung sind:

  1. Antrag auf Aufhebung (vernietiging): Gemäß Artikel 7:681 BW kann der Arbeitnehmer beim Kantonrechter innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Kündigung die Aufhebung der Kündigung beantragen. Im Erfolgsfall wird das Arbeitsverhältnis wiederhergestellt, und der Arbeitgeber muss alle ausstehenden Löhne zuzüglich der gesetzlichen Aufschläge zahlen.
  2. Schadensersatzanspruch: Als Alternative zur Aufhebung kann der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren und Schadensersatz in Höhe des Lohns während der Kündigungsfrist zuzüglich der Abfindung sowie in schwerwiegenden Fällen eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) geltend machen.
  3. Einstweilige Verfügung (kort geding): In dringenden Fällen kann der Arbeitnehmer eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Kündigung auszusetzen und die Fortzahlung des Lohns bis zum Abschluss des Hauptverfahrens zu erwirken.


Fristen, sofort handeln

Die zweimonatige Frist für die Beantragung der Aufhebung ist entscheidend. Selbst ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung sollte innerhalb weniger Tage nach der Kündigung gestellt werden, um wirksam zu sein. Der Arbeitnehmer sollte am Tag der Kündigung oder spätestens am nächsten Werktag einen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Der Anwalt wird prüfen, ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, über die beste Strategie beraten und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einreichen.

Gemäß Artikel 7:681 BW muss der Arbeitnehmer die Aufhebung der fristlosen Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Kündigung beim Kantonrechter beantragen; diese Zweimonatsfrist ist eine vervaltermijn (Verjährungsfrist) und kann unter keinen Umständen verlängert werden. Als Alternative zur Aufhebung kann der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren und Schadensersatz geltend machen, die gefixeerde schadevergoeding (Lohn für die geltende Kündigungsfrist) gemäß Artikel 7:677 Abs. 2, 4 BW, die Abfindung sowie, sofern der Arbeitgeber grob fahrlässig gehandelt hat, eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) gemäß Artikel 7:681 BW. Ein Arbeitgeber, der befürchtet, dass die fristlose Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könnte, kann als zweite Verteidigungslinie gleichzeitig die Auflösung des Vertrags durch den Kantonrechten gemäß Artikel 7:671b BW beantragen, damit das Arbeitsverhältnis in jedem Fall endet und die rückwirkende Lohnpflicht begrenzt wird.

Gemäß Artikel 7:681 BW muss der Arbeitnehmer die Aufhebung der fristlosen Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Kündigung beim Kantonrechter beantragen; diese Zweimonatsfrist ist eine vervaltermijn (Verjährungsfrist) und kann unter keinen Umständen verlängert werden. Als Alternative zur Aufhebung kann der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren und Schadensersatz geltend machen, die gefixeerde schadevergoeding (Lohn für die geltende Kündigungsfrist) gemäß Artikel 7:677 Abs. 2, 4 BW, die Abfindung sowie, sofern der Arbeitgeber grob fahrlässig gehandelt hat, eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) gemäß Artikel 7:681 BW. Ein Arbeitgeber, der befürchtet, dass die fristlose Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könnte, kann als zweite Verteidigungslinie gleichzeitig die Auflösung des Vertrags durch den Kantonrichter gemäß Artikel 7:671b BW beantragen, damit das Arbeitsverhältnis in jedem Fall endet und die rückwirkende Lohnpflicht begrenzt wird.


Häufig gestellte Fragen

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