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Einstweilige Verfügung im niederländischen Arbeitsrecht (kort geding)

Das „kort geding“ im niederländischen Arbeitsrecht

Das „kort geding“ (Eilverfahren / einstweilige Verfügung) ist ein beschleunigtes Gerichtsverfahren, das in den Niederlanden zur Verfügung steht, wenn bis zum Ausgang des Hauptverfahrens dringender Rechtsschutz erforderlich ist. Im Arbeitsrecht wird das „kort geding“ häufig sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern genutzt, um eine rasche gerichtliche Intervention zu erwirken. Das Verfahren ist in den Artikeln 254, 260 der niederländischen Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Rv) geregelt und wird in arbeitsrechtlichen Fällen vom Präsidenten des Kantonrethers (Kantonrechter) verhandelt.

Die zentrale Voraussetzung für ein „kort geding“ ist die Dringlichkeit (spoedeisend belang). Der Antragsteller muss nachweisen, dass er den Ausgang des Hauptverfahrens nicht abwarten kann, ohne unverhältnismäßigen Schaden zu erleiden. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist die Schwelle für die Dringlichkeit relativ leicht zu erreichen, da Arbeitsverhältnisse fortbestehen und finanzielle Notlagen sich rasch verschärfen können.


Häufige Anwendungsfälle des kort geding im niederländischen Arbeitsrecht

Arbeitgeber nutzen das kort geding, um: ein Wettbewerbsverbot oder ein Abwerbeverbot gegen einen ausscheidenden Arbeitnehmer durchzusetzen; einen Arbeitnehmer bis zum Abschluss der Untersuchung wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens zu suspendieren; und einen Streik zu stoppen, der unverhältnismäßigen Schaden verursacht. Arbeitnehmer nutzen es, um: den Arbeitgeber zur Fortzahlung des zu Unrecht ausgesetzten Lohns zu zwingen; eine fristlose Kündigung anzufechten und die Wiedereinstellung oder die Fortzahlung des Lohns zu erwirken; sowie Zugang zum Arbeitsplatz oder zu Unternehmenssystemen zu erlangen, wenn dieser verwehrt wurde.


Charakter des Urteils im kort geding

Ein „kort geding“-Urteil ist vorläufig, es löst den zugrunde liegenden Streit nicht endgültig. Es bleibt in Kraft, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist oder bis eine Partei einen Antrag auf Änderung stellt. Das Gericht nimmt eine vorläufige Einschätzung des voraussichtlichen Ausgangs des Hauptverfahrens vor und wägt die Interessen beider Parteien ab. Angesichts der Schnelligkeit des Verfahrens, eine Verhandlung wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Einreichung angesetzt, ist das „kort geding“ ein wichtiges Instrument für jeden, der sich in einer dringenden arbeitsrechtlichen Situation befindet.

In Arbeitsrechtsfällen wird das kort geding vom Präsidenten des Kantonrechts verhandelt, da das Kantonrecht in den Niederlanden die ausschließliche Zuständigkeit für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hat. Ein „kort geding“-Urteil ist vorläufig und entscheidet nicht endgültig über den zugrunde liegenden Anspruch, bleibt jedoch bindend, bis es durch ein Urteil im Hauptverfahren (bodemprocedure) abgeändert oder ersetzt wird. Das Gericht nimmt eine vorläufige Einschätzung des voraussichtlichen Ausgangs des Hauptverfahrens vor und wägt die Interessen beider Parteien ab; in der Regel ergeht das Urteil noch am selben Tag oder innerhalb weniger Tage nach der Verhandlung.


Häufig gestellte Fragen

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