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Entlassung während der Krankschreibung in den Niederlanden - was ist zu tun?

Eine Kündigung während der Krankschreibung ist in den Niederlanden grundsätzlich verboten

Wenn Sie während Ihrer Krankschreibung (arbeidsongeschikt) gekündigt wurden, haben Sie möglicherweise gute rechtliche Chancen gegen Ihren Arbeitgeber. Das niederländische Recht enthält ein striktes Verbot der Beendigung während der Krankheit eines Arbeitnehmers. Gemäß Artikel 7:670(1) BW darf ein Arbeitgeber während der ersten zwei Jahre der Krankheit des Arbeitnehmers keine Kündigung (opzegging) aussprechen. Dieses Verbot ist als „opzegverbod tijdens ziekte“ (Kündigungsverbot während der Krankheit) bekannt.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen während Ihrer Krankheit gekündigt hat, ist diese Kündigung grundsätzlich nichtig, sie hat keine rechtliche Wirkung. Sie können beim Kantonrechten beantragen, die Kündigung für nichtig zu erklären und den Arbeitgeber zur weiteren Zahlung Ihres Gehalts zu verpflichten. Sie müssen jedoch schnell handeln: Die Frist für den Antrag auf Nichtigerklärung beträgt zwei Monate ab dem Datum der Kündigung.


Ausnahmen von der Regelung zur Kündigung nach niederländischem Recht

Das Verbot der Kündigung während einer Krankheit ist nicht absolut. Es gibt mehrere Ausnahmen:

  1. Fristlose Kündigung aus dringendem Grund: Eine fristlose Kündigung aus dringendem Grund (z. B. Betrug) ist auch während einer Krankheit zulässig, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Einvernehmliche Aufhebung: Ein Aufhebungsvertrag kann während der Krankschreibung geschlossen werden, das Verbot gilt nur für die einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber. Sie sollten jedoch darauf achten, dass der Aufhebungsvertrag Ihren Anspruch auf Ziektewet (Krankengeld) vom UWV nicht beeinträchtigt.
  3. Auflösung durch den Kantonrechten: Der Kantonrechte kann den Arbeitsvertrag aus bestimmten Gründen auch während einer Krankheit auflösen, beispielsweise bei schwerwiegendem Verschulden des Arbeitnehmers oder bei einer Betriebsschließung.
  4. Krankheit nach mehr als zwei Jahren: Das Kündigungsverbot gilt nur für die ersten zwei Jahre der Krankheit. Nach zwei Jahren kann der Arbeitgeber kündigen (vorbehaltlich anderer Kündigungsvoraussetzungen).


Was Sie nach niederländischem Arbeitsrecht sofort tun sollten

Wenden Sie sich am Tag des Erhalts der Mitteilung über die Kündigung an einen Arbeitsrechtsanwalt. Dieser wird prüfen, ob das Kündigungsverbot auf Ihre Situation zutrifft, ob eine Ausnahme vorliegt und ob eine Aufhebung der Kündigung oder ein anderer Rechtsbehelf angestrebt werden sollte. Warten Sie nicht, die zweimonatige Frist ist streng einzuhalten.

Das Kündigungsverbot während einer Krankheit gemäß Artikel 7:670(1) BW gilt für die ersten zwei Jahre der Krankheit; Nach zwei Jahren ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber beim UWV die Genehmigung zur Kündigung wegen langfristiger Arbeitsunfähigkeit beantragen (Artikel 7:669(3)(b) BW), sofern das UWV davon überzeugt ist, dass eine Genesung innerhalb von 26 Wochen nicht zu erwarten ist und keine geeignete alternative Arbeit verfügbar ist. Eine unter Verstoß gegen das Verbot ausgesprochene Kündigung ist nicht automatisch nichtig, sondern vernietigbaar (anfechtbar): Der Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten beim Kantonrechter die Aufhebung beantragen; unterlässt er dies, bleibt die Kündigung bestehen. Eine fristlose Kündigung aus dringendem Grund und eine Auflösung durch den Kantonrechten aus bestimmten Gründen, darunter schwerwiegendes Verschulden und Betriebsschließung, bleiben auch während einer Krankheit möglich, da das Verbot nur für die einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber gilt (Artikel 7:670a BW).

Das Kündigungsverbot während einer Krankheit gemäß Artikel 7:670 Absatz 1 BW gilt für die ersten zwei Jahre der Krankheit; nach zwei Jahren ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber beim UWV die Erlaubnis zur Kündigung wegen langfristiger Arbeitsunfähigkeit beantragen (Artikel 7:669(3)(b) BW), sofern das UWV davon überzeugt ist, dass eine Genesung innerhalb von 26 Wochen nicht zu erwarten ist und keine geeignete alternative Arbeit verfügbar ist. Eine unter Verstoß gegen das Verbot ausgesprochene Kündigung ist nicht automatisch nichtig, sondern vernietigbaar (anfechtbar): Der Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten beim Kantonrechter die Aufhebung beantragen; unterlässt er dies, bleibt die Kündigung bestehen. Eine fristlose Kündigung aus dringendem Grund und eine Auflösung durch den Kantonrechten aus bestimmten Gründen, darunter schwerwiegendes Verschulden und Betriebsschließung, bleiben auch während einer Krankheit möglich, da das Verbot nur für die einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber gilt (Artikel 7:670a BW).


Häufig gestellte Fragen

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