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Urlaub für Pflegekräfte in den Niederlanden

Pflegeurlaub nach niederländischem Arbeitsrecht

Das Gesetz über Arbeit und Pflege (Wet arbeid en zorg, WAZO) sieht für Arbeitnehmer zwei Formen des Pflegeurlaubs (zorgverlof) vor: den kurzfristigen Pflegeurlaub (kortdurend zorgverlof) und den langfristigen Pflegeurlaub (langdurend zorgverlof). Beide Formen ermöglichen es Arbeitnehmern, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen schwer erkrankten Partner, ein Kind, einen Elternteil oder eine andere Person im eigenen Haushalt oder im sozialen Umfeld zu pflegen.

Der kurzfristige Pflegeurlaub beträgt das Doppelte der wöchentlichen Arbeitszeiten pro Jahr. Für einen Vollzeit-Arbeitnehmer bedeutet dies bis zu zehn Tage pro Jahr. Während des kurzfristigen Pflegeurlaubs muss der Arbeitgeber mindestens 70 % des Gehalts zahlen, wobei der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze gilt. Die meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen eine volle Lohnfortzahlung vor. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber so schnell wie möglich benachrichtigen und Informationen über die Notwendigkeit der Pflege bereitstellen. Der Kurzzeitpflegeurlaub ist in Artikel 5:1 WAZO geregelt. Abweichungen von der gesetzlichen Lohnfortzahlung in Höhe von 70 % sind durch Tarifvertrag oder, falls kein CAO gilt, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat möglich (Artikel 5:16 WAZO).


Langzeitpflegeurlaub in den Niederlanden

Langzeitpflegeurlaub (langdurend zorgverlof) beträgt das Sechsfache der wöchentlichen Arbeitszeit pro Jahr und pflegebedürftiger Person. Für einen Vollzeit-Arbeitnehmer sind dies 30 Tage pro Jahr. Im Gegensatz zum Kurzzeitpflegeurlaub ist der Langzeitpflegeurlaub gesetzlich unbezahlt, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen. Der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag kann jedoch eine (teilweise) Lohnfortzahlung vorsehen.

Langzeitpflegeurlaub kann flexibel genommen werden: in Vollzeit, in Teilzeit oder in getrennten Zeiträumen. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber zwei Wochen im Voraus informieren und die Art der Pflege, die Beziehung zur pflegebedürftigen Person sowie den vorgeschlagenen Zeitplan angeben. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nur unter außergewöhnlichen Umständen ablehnen oder ändern, die zwingende betriebliche Interessen betreffen. Der Pflegeurlaub ist in den Artikeln 5:9, 5:17 WAZO geregelt. Abweichungen vom gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Pflegeurlaub sind durch Tarifvertrag oder durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat möglich, sofern kein Tarifvertrag gilt (Artikel 5:16 WAZO).


Schutz und Wechselwirkung mit anderen Urlaubsarten nach niederländischem Recht

Artikel 7:670 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verbietet eine Kündigung im Zusammenhang mit der Ausübung des Anspruchs auf Pflegeurlaub. Ein Arbeitnehmer, der einen schwerkranken Angehörigen pflegt, hat in akuten Situationen möglicherweise auch Anspruch auf Notfallurlaub (calamiteitenverlof). Der Pflegeurlaub unterscheidet sich von der Elternzeit dadurch, dass er die Pflege anderer Personen als kleiner Kinder abdeckt und nicht an den Elternstatus gebunden ist.


Häufig gestellte Fragen

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