Scheinselbstständigkeit nach niederländischem Arbeitsrecht
Scheinselbstständigkeit (schijnzelfstandigheid) liegt vor, wenn eine Person formal als selbstständiger Auftragnehmer (zzp'er) tätig ist, die wirtschaftliche Realität des Arbeitsverhältnisses jedoch die rechtlichen Kriterien eines Arbeitsvertrags gemäß Artikel 7:610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) erfüllt. Die drei Kernkriterien für einen Arbeitsvertrag sind: (1) eine persönliche Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen; (2) die Zahlung des Lohns; und (3) ein Weisungsverhältnis (gezagsverhouding). Sind alle drei Kriterien erfüllt, handelt es sich rechtlich um einen Arbeitsvertrag, unabhängig davon, wie die Parteien ihn bezeichnet haben.
Im November 2023 erließ der niederländische Oberste Gerichtshof ein wegweisendes Urteil im Fall Deliveroo (ECLI:NL:HR:2023:1748), in dem festgestellt wurde, dass Gerichte die Art des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ganzheitlich beurteilen müssen, ohne dass einer dieser Umstände für sich genommen ausschlaggebend ist. Das Urteil senkte faktisch die Schwelle für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses, da es bestätigte, dass die Absichten der Parteien zwar relevant, aber nicht ausschlaggebend sind.
Folgen einer Neueinstufung nach niederländischem Recht
Wird ein Arbeitsverhältnis als Beschäftigungsverhältnis neu eingestuft, wird der Auftraggeber in rechtlicher Hinsicht zum Arbeitgeber. Die Folgen sind erheblich: Der Arbeitgeber haftet ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses für die Lohnsteuer (loonheffing), Sozialversicherungsbeiträge, das gesetzliche Krankengeld, den Anspruch auf Urlaub sowie den Kündigungsschutz. Die niederländische Steuer- und Zollbehörde (Belastingdienst) setzt die Neueinstufung rückwirkend durch, wobei die Rückwirkung bis zu fünf Jahre zurückreichen kann.
Das Wet-DBA-Rahmengesetz regelt, wie der Belastingdienst die Einstufung als Selbstständigkeit bewertet und durchsetzt. Die aktive Durchsetzung wurde im Januar 2025 wieder aufgenommen, wodurch sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt sind.
Prävention und Risikomanagement nach niederländischem Recht
Unternehmen, die Freiberufler beschäftigen, sollten das Arbeitsverhältnis anhand der Deliveroo-Kriterien prüfen, ein echtes unternehmerisches Risiko für den Auftragnehmer sicherstellen, langfristige Exklusivvereinbarungen vermeiden und, im Zweifelsfall, stattdessen eine Entsendung oder ein Arbeitsverhältnis in Betracht ziehen. Vom Belastingdienst genehmigte Musterverträge können eine gewisse Sicherheit bieten, garantieren jedoch keine Freiheit von einer Neueinstufung, wenn die tatsächliche Praxis von den vereinbarten Bedingungen abweicht.
In Artikel 7:610a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) wurde eine gesetzliche Vermutung des Arbeitsverhältnisses eingeführt, um speziell gegen Scheinselbstständigkeit vorzugehen: Bei jeder Person, die drei aufeinanderfolgende Monate lang mindestens 20 Stunden pro Monat für denselben Arbeitgeber arbeitet, wird vermutet, dass sie im Rahmen eines Arbeitsvertrags tätig ist, wodurch die Beweislast auf den Arbeitgeber verlagert wird. Bei der Beurteilung der Einstufung eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigen die Gerichte eine Checkliste von Indikatoren, darunter, ob der Auftraggeber verbindliche Weisungen erteilen kann, wer das unternehmerische Risiko trägt, wer die Ausrüstung und Materialien bereitstellt, ob die Vergütung bei Krankheit oder Urlaub weiterläuft und ob der Arbeitnehmer andere Tätigkeiten für verschiedene Kunden ausübt. Kein einzelner Faktor ist entscheidend, alle Umstände müssen in ihrem Zusammenhang gewichtet werden, wie der Oberste Gerichtshof im Deliveroo-Urteil bestätigt hat.