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Lohnabrechnung nach niederländischem Recht

Payrolling nach niederländischem Arbeitsrecht

Payrolling ist eine Form der Beschäftigungsvereinbarung, bei der ein externes Lohnbuchhaltungsunternehmen (payrollwerkgever) die von einem Auftraggeber (opdrachtgever) rekrutierten Arbeitnehmer formal beschäftigt und dabei die administrativen und rechtlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers übernimmt. Im Gegensatz zur Leiharbeit spielt der Lohnbuchhaltungsarbeitgeber keine Rolle bei der Rekrutierung, Auswahl oder Zuweisung der Arbeitnehmer an den Auftraggeber, dies übernimmt das Auftraggeberunternehmen selbst und beauftragt das Lohnbuchhaltungsunternehmen anschließend ausschließlich mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.

Seit dem 1. Januar 2020 hat das Gesetz über einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt (Wet arbeidsmarkt in balans, WAB) die Vorschriften für Payrolling erheblich verschärft. Das WAB führte eine gesetzliche Definition von Payrolling ein und schaffte die Möglichkeit ab, die uitzendbeding (Leiharbeitsklausel) in Payrolling-Vereinbarungen zu nutzen. Dies bedeutet, dass Payrolling-Arbeitnehmer von Beginn des Arbeitsverhältnisses an denselben Kündigungsschutz genießen wie reguläre Arbeitnehmer.


Gleichbehandlungsgebot nach niederländischem Arbeitsrecht

Eine der wichtigsten Folgen der Änderungen durch das WAB ist die Verpflichtung der Payrolling-Arbeitgeber, Payrolling-Arbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern des Kundenunternehmens. Dies umfasst Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und andere Kernbedingungen, dasselbe „Inlenersbeloning“-Prinzip, das für Leiharbeitnehmer gilt. Das Kundenunternehmen muss den Payrolling-Arbeitgeber über die beim Kunden geltenden Bedingungen informieren.

Leiharbeitnehmer haben zudem Anspruch auf eine angemessene Altersversorgung. Das WAB verpflichtete den Minister für Soziales, Mindeststandards für die Altersversorgung von Arbeitnehmern, die über Leiharbeitsvereinbarungen beschäftigt werden, festzulegen; diese wurden seit 2021 schrittweise eingeführt. Arbeitgeber, die Leiharbeitsvereinbarungen nutzen, sollten ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Altersversorgung und der Arbeitsbedingungen sorgfältig prüfen.


Praktische Überlegungen nach niederländischem Recht

Trotz der strengeren Vorschriften bleibt die Payrolling-Regelung eine wirtschaftlich attraktive Lösung für Arbeitgeber, die ihre Personalverwaltung auslagern möchten. Der Kostenvorteil hat sich jedoch seit Inkrafttreten des WAB verringert, da Payrolling-Mitarbeiter nun aufgrund von Rentenbeiträgen und gleichen Arbeitsbedingungen höhere Kosten verursachen. Auftraggeber sollten sich zudem bewusst sein, dass die Unterscheidung zwischen Payrolling und Scheinselbstständigkeit (schijnzelfstandigheid) von der niederländischen Steuer- und Zollbehörde (Belastingdienst) geprüft werden kann.

Der Oberste Gerichtshof hatte zuvor das Argument zurückgewiesen, dass Payrolling-Unternehmen von den Ausnahmen für Leiharbeit in Artikel 7:690 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) ausgeschlossen werden sollten, mit der Begründung, dass Payrolling-Unternehmen keine Vermittlungsfunktion auf dem Arbeitsmarkt hätten. Das WAB von 2020 beendete diese Debatte jedoch durch die Einführung einer gesonderten gesetzlichen Definition und Regelung für Payrolling, die die gleichen Arbeitsbedingungen wie beim Kundenunternehmen vorschreibt (inlenersbeloning, Artikel 8a des Gesetzes über die Vermittlung von Arbeitnehmern). Die Zahl der über Lohnbuchhaltungsunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer stieg von etwa 150.000 im Jahr 2009 auf etwa 300.000 im Jahr 2018, was die wirtschaftliche Attraktivität dieses Modells sowohl für private als auch für halböffentliche Arbeitgeber widerspiegelt, die ihre administrativen und rechtlichen Verpflichtungen reduzieren möchten.


Häufig gestellte Fragen

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