Verwaltungsverträge nach niederländischem Recht
Ein Verwaltungsvertrag (managementovereenkomst) ist ein Vertrag, in dessen Rahmen eine natürliche Person, in der Regel über eine persönliche Holdinggesellschaft (persönliche Holding-BV), Verwaltungsdienstleistungen für ein Kundenunternehmen erbringt. Die geschäftsführende Person ist formal ein Dienstleister (über ihre eigene BV) und kein Arbeitnehmer des Kunden. Diese Konstruktion wird häufig von Geschäftsführern und Großaktionären (directeur-grootaandeelhouder, DGA) sowie Führungskräften genutzt, um ihre Vergütung aus steuerlichen und rechtlichen Gründen über ihre eigene Gesellschaft zu strukturieren.
Im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag handelt es sich bei einem Managementvertrag um einen Dienstleistungsvertrag, der dem allgemeinen Schuldrecht in den Büchern 6 und 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) unterliegt (insbesondere den Bestimmungen über den Auftrag (opdracht, Artikel 7:400 ff.). Der Schutz des Arbeitsrechts, einschließlich Kündigungsschutz, Krankengeld und Rentenverpflichtungen, gilt nicht automatisch.
Risiko einer Scheinselbständigkeit nach niederländischem Recht
Die niederländische Steuer- und Zollbehörde (Belastingdienst) und die Gerichte prüfen Managementverträge sorgfältig, um festzustellen, ob die wirtschaftliche Realität einem Arbeitsverhältnis entspricht. Weist das Arbeitsverhältnis die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses auf, persönliche Leistung, Weisungsbefugnis und ein regelmäßiges Gehalt (loon), , kann die Belastingdienst das Verhältnis als Arbeitsverhältnis neu einstufen und rückwirkend Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge erheben. Dieses Risiko ist erhöht, wenn der Managementvertrag seit vielen Jahren mit demselben Kunden besteht und für den Manager kein echtes unternehmerisches Risiko besteht.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023 zur Scheinselbstständigkeit (Deliveroo) betrachten die Gerichte alle Umstände ganzheitlich. Die formale Struktur einer BV schließt ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch aus. Der Manager über eine Management-BV kann ab 2025 auch der Durchsetzung des Wet DBA unterliegen.
Beendigung eines Managementvertrags nach niederländischem Recht
Ein Geschäftsführervertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist und der gesetzlichen Kündigungsbestimmungen für Dienstverträge beendet werden. Anders als bei einem Arbeitsverhältnis ist für die Beendigung keine Genehmigung des UWV oder eines Gerichts erforderlich. Wenn der Geschäftsführervertrag jedoch faktisch als Arbeitsvertrag fungiert, können die Gerichte dem Geschäftsführer arbeitsrechtsähnliche Schutzrechte gewähren, einschließlich einer Entschädigung bei fristloser Beendigung.
Das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (BW) sieht in Artikel 2:132(3) vor, dass Arbeitsverhältnisse mit gesetzlich bestellten Geschäftsführern von an der Amsterdamer Börse notierten Unternehmen, die seit 2013 geschlossen wurden, als Dienstverträge und nicht als Arbeitsverträge eingestuft werden, wodurch diese Geschäftsführer aus dem regulären Schutz vor Kündigungen herausfallen. Für alle anderen Geschäftsführer verfolgt das niederländische Recht einen zweigleisigen Ansatz: Das Verhältnis unterliegt sowohl dem Gesellschaftsrecht in Buch 2 als auch dem allgemeinen Arbeitsrecht in Buch 7, wobei in Bereichen wie Kündigung, Probezeiten und der Kettenregel spezifische Ausnahmeregelungen gelten. Das Erfordernis der persönlichen Leistung (Artikel 7:659 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW)) bedeutet, dass ein über eine persönliche Holding-BV abgeschlossener Geschäftsführervertrag an sich keinen Arbeitsvertrag darstellen kann, da eine juristische Person nicht die Arbeitnehmer-Partei eines solchen Vertrags sein kann.