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Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Niederlanden (medezeggenschap)

Mitbestimmung (medezeggenschap) nach niederländischem Recht

Die Arbeitnehmermitbestimmung (medezeggenschap) in den Niederlanden wird in erster Linie durch das Gesetz über die Betriebsräte (Wet op de ondernemingsraden, WOR) geregelt. Das WOR verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung eines Betriebsrats (ondernemingsraad, OR), wenn das Unternehmen 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt. Für Unternehmen mit 10 bis 49 Arbeitnehmern ist ein Personalvertretungsgremium (personeelsvertegenwoordiging, PVT) erforderlich, sofern eine Mehrheit der Arbeitnehmer dies beantragt. Für Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern gilt die direkte Mitarbeiterbefragung.

Der Betriebsrat ist ein Eckpfeiler des niederländischen Poldermodells, der Tradition der Konsultation und Konsensfindung zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Regierung. Er vertritt alle im Unternehmen tätigen Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Vertragsform, und arbeitet unabhängig von Gewerkschaften. Die Betriebsratsmitglieder werden von den Arbeitnehmern gewählt und können vom Arbeitgeber nicht wegen ihrer repräsentativen Tätigkeiten gekündigt werden.


Wichtigste Mitbestimmungsrechte nach niederländischem Arbeitsrecht

Das WOR gewährt dem Betriebsrat drei Kategorien von Rechten. Erstens gilt das Zustimmungsrecht (instemmingsrecht) gemäß Artikel 27 WOR für interne Personalrichtlinien wie Altersvorsorge, Arbeitszeit und Disziplinarverfahren. Zweitens gilt das Beratungsrecht (adviesrecht) gemäß Artikel 25 WOR für wichtige organisatorische und wirtschaftliche Entscheidungen wie Umstrukturierungen und Massenentlassungen. Drittens berechtigen die Informations- und Anhörungsrechte gemäß Artikel 31 ff. WOR den Betriebsrat, mindestens zweimal jährlich allgemeine finanzielle und betriebliche Informationen über das Unternehmen zu erhalten.


Schutz der Mitglieder des Betriebsrats

Betriebsratsmitglieder genießen gemäß Artikel 21 WOR einen verstärkten Schutz bei Kündigungen. Ein Arbeitgeber, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds vorhat, muss zuvor die Zustimmung des Betriebsrats selbst oder des Kantonrechts einholen. Dieser Schutz gilt während der Amtszeit und für zwei Jahre danach. Der Schutz spiegelt die Erkenntnis des Gesetzgebers wider, dass eine wirksame Arbeitnehmermitbestimmung voraussetzt, dass Vertreter ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen handeln können. die zunehmende Nutzung von Betriebsräten zur Ergänzung und Umsetzung von Branchentarifverträgen: Viele Tarifverträge haben mittlerweile Rahmencharakter, wobei konkrete Angelegenheiten auf Unternehmensebene geregelt werden. Betriebsräten werden in Gesetzen wie dem Arbeitszeitgesetz (Arbeidstijdenwet) und dem Gesetz über flexibles Arbeiten (Wet flexibel werken) gesetzliche Öffnungsklauseln eingeräumt, die es ihnen ermöglichen, mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen über Arbeitszeit- und Arbeitsortregelungen zu treffen, die von den gesetzlichen Standardregelungen abweichen. Die Verbindlichkeit solcher Vereinbarungen des Betriebsrats für einzelne Arbeitsverträge hängt in den Niederlanden, anders als in Deutschland bei der Betriebsvereinbarung, von ergänzenden Rechtskonstruktionen wie Einbeziehungsklauseln in Einzelverträgen ab.


Häufig gestellte Fragen

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