Konstruktive Kündigung nach niederländischem Recht
Im niederländischen Arbeitsrecht ist der Begriff der konstruktiven Kündigung in Artikel 7:671c BW geregelt: Ein Arbeitnehmer kann beim Kantonrechter die Auflösung des Arbeitsvertrags beantragen, wenn der Arbeitgeber Umstände geschaffen hat, die es dem Arbeitnehmer unmöglich oder unzumutbar machen, seine Arbeit fortzusetzen. Dies umfasst Situationen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswidrig herabgestuft, ein feindseliges Arbeitsumfeld geschaffen, Löhne einbehalten, den Arbeitnehmer systematisch von der Arbeit ausgeschlossen oder andere Maßnahmen ergriffen hat, die bewusst darauf abzielen, den Arbeitnehmer zum Ausscheiden zu bewegen.
Gewährt das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers die Auflösung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Arbeitgebers (ernstig verwijtbaar handelen van de werkgever), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Abfindung und kann ihm gemäß Artikel 7:671c(3) BW zudem eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) zugesprochen werden. Die angemessene Entschädigung soll die Folgen des rechtswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers widerspiegeln und kann in schwerwiegenden Fällen die Abfindung erheblich übersteigen.
Beweisführung und Beweislast nach niederländischem Recht
Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass der Arbeitgeber bei der Schaffung der unhaltbaren Situation schwerwiegend schuldhaft (ernstig verwijtbaar) gehandelt hat. Dies erfordert konkrete Beweise: E-Mails, Briefe, Unterlagen zur Leistungsbeurteilung, Zeugenaussagen und medizinische Unterlagen, falls der Stress zu einer Erkrankung geführt hat. Niederländische Gerichte legen die Messlatte für schwerwiegendes Verschulden hoch an, nicht jede schwierige Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung erfüllt diesen Standard. Ein Arbeitsrechtsanwalt wird die Beweiskraft der Beweise beurteilen und Sie über die realistischen Erfolgsaussichten beraten, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Praktische Alternativen: der Weg über einen Aufhebungsvertrag
Rechtsstreitigkeiten wegen konstruktiver Kündigung sind anspruchsvoll und mit Unsicherheiten behaftet. In vielen Fällen ist es die bessere Strategie, die Androhung eines Verfahrens nach Artikel 7:671c BW als Druckmittel zu nutzen, um einen günstigen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, der eine Abfindung, eine angemessene zusätzliche Entschädigung, ein positives Arbeitszeugnis und eine WW-konforme Formulierung umfasst. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann diese Strategie verfolgen, ohne dass Sie zuvor Ihren Arbeitsplatz verlassen müssen.
Artikel 7:671c BW ermächtigt den Kantonrechter, den Arbeitsvertrag auf Antrag des Arbeitnehmers aufzulösen, wenn Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen; ist die Auflösung auf schwerwiegendes Verschulden des Arbeitgebers (ernstig verwijtbaar handelen) zurückzuführen, spricht der Kantonrechter gemäß Artikel 7:671c(3) BW sowohl die Abfindung als auch eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) zu. Alle Aufhebungsverfahren werden durch Antrag gemäß Artikel 7:686a(2) BW eingeleitet, und gegen Entscheidungen des Kantonrethers kann beim Berufungsgericht Berufung eingelegt werden; eine Berufung gegen eine auf Antrag des Arbeitnehmers gemäß Artikel 7:671c gewährte Aufhebung ist jedoch auf die Höhe der Entschädigung beschränkt (Artikel 7:683(2) BW). Das Gericht legt das Datum der Beendigung fest, doch im Gegensatz zur vom Arbeitgeber initiierten Kündigung wird die Dauer des Verfahrens nicht automatisch in gleicher Weise von der Kündigungsfrist abgezogen.
Artikel 7:671c BW ermächtigt den Kantonrechter, den Arbeitsvertrag auf Antrag des Arbeitnehmers aufzulösen, wenn Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen; ist die Auflösung auf ein schwerwiegendes Verschulden des Arbeitgebers (ernstig verwijtbaar handelen) zurückzuführen, spricht der Kantonrechter gemäß Artikel 7:671c(3) BW sowohl die Abfindung als auch eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) zu. Alle Aufhebungsverfahren werden durch Antrag gemäß Artikel 7:686a(2) BW eingeleitet, und gegen Entscheidungen des Kantonrethers kann beim Berufungsgericht Berufung eingelegt werden; eine Berufung gegen eine auf Antrag des Arbeitnehmers gemäß Artikel 7:671c gewährte Aufhebung ist jedoch auf die Höhe der Entschädigung beschränkt (Artikel 7:683(2) BW). Das Gericht legt das Datum der Beendigung fest, doch im Gegensatz zur vom Arbeitgeber initiierten Auflösung wird die Dauer des Verfahrens nicht automatisch in gleicher Weise von der Kündigungsfrist abgezogen.