Lohnkürzung nach niederländischem Arbeitsrecht
Ein Arbeitgeber in den Niederlanden darf das Gehalt eines Arbeitnehmers nicht ohne Rechtsgrundlage einseitig kürzen. Das Gehalt ist ein Kernbestandteil des Arbeitsvertrags, und jede Kürzung stellt eine Änderung der Arbeitsbedingungen dar. Das niederländische Recht sieht nur begrenzte Gründe vor, aus denen ein Arbeitgeber eine solche Änderung vornehmen darf.
Ausgangspunkt ist Artikel 7:613 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW), wonach ein Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen, einschließlich des Gehalts, nur dann einseitig ändern darf, wenn der Vertrag eine einseitige Änderungsklausel (eenzijdig wijzigingsbeding) enthält und der Arbeitgeber ein dringendes geschäftliches Interesse (zwaarwichtig belang) nachweisen kann, das das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung des derzeitigen Gehalts überwiegt. Das Gehalt darf niemals unter den gesetzlichen Mindestlohn gesenkt werden; jede Klausel, die dies vorsieht, ist automatisch nichtig und wird durch den Mindestlohn ersetzt (Artikel 19 AMW). Die grundlegende Verpflichtung, den vereinbarten Lohn zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen, ist in Artikel 7:616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) verankert, und jede Abweichung vom vertraglich vereinbarten Lohn erfordert eine konkrete und rechtmäßige Grundlage.
Der Stoof/Mammoet-Test
Liegt keine Klausel zur einseitigen Änderung vor, wendet die niederländische Rechtsprechung den dreistufigen Test aus dem Urteil Stoof/Mammoet des Obersten Gerichtshofs (Hoge Raad, 11. Juli 2008) an. Nach diesem Rahmen gilt Folgendes: (1) Der Arbeitgeber muss unter Berücksichtigung der veränderten Umstände einen angemessenen Vorschlag unterbreitet haben; (2) die Annahme dieses Vorschlags kann im Rahmen der guten Arbeitspraktiken erforderlich sein; und (3) der Vorschlag muss unter Abwägung aller relevanten Umstände angemessen sein.
Eine Kürzung des Gehalts wird einer gerichtlichen Überprüfung eher standhalten, wenn der Arbeitgeber ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten nachweisen kann, wenn die Kürzung für alle oder einen wesentlichen Teil der Arbeitnehmer gilt, wenn der Betriebsrat konsultiert wurde und wenn eine angemessene Übergangsfrist oder eine Ausgleichsregelung angeboten wird.
Gehaltskürzung im Zusammenhang mit einer Herabstufung nach niederländischem Recht
Eine Gehaltskürzung kann mit einer Herabstufung einhergehen, beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer aufgrund schlechter Leistungen oder einer Unternehmensumstrukturierung in eine niedrigere Funktion versetzt wird. Selbst unter diesen Umständen darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht von heute auf morgen kürzen. Niederländische Gerichte verlangen in der Regel eine schrittweise Kürzung über einen angemessenen Zeitraum, um dem Arbeitnehmer Zeit zur Anpassung zu geben.