Die Risiken des Arbeitgebers bei einer fristlosen Kündigung
Die fristlose Kündigung (Ontslag op staande voet) ist das wirksamste, und gefährlichste, Kündigungsinstrument, das einem niederländischen Arbeitgeber zur Verfügung steht. Wenn sie erfolgreich ist, beendet sie das Arbeitsverhältnis sofort, und der Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf Abfindung und Arbeitslosengeld (sofern der dringende Grund auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen ist). Schlägt sie fehl, weil nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren, , können die Folgen für den Arbeitgeber schwerwiegend sein. Vor einer fristlosen Kündigung ist eine sorgfältige Risikobewertung unerlässlich.
Die Hauptrisiken für den Arbeitgeber sind:
- Aufhebung der Kündigung: Stellt das Gericht fest, dass der Kündigung ein triftiger dringender Grund fehlte, sie nicht unverzüglich erfolgte oder der Grund nicht zeitnah mitgeteilt wurde, hebt es die Kündigung auf. Der Arbeitgeber muss dann alle einbehaltenen Löhne rückwirkend zahlen, zuzüglich des gesetzlichen Aufschlags von bis zu 50 % gemäß Artikel 7:625 BW.
- Anspruch auf Abfindung: Eine für nichtig erklärte oder unwirksame fristlose Kündigung berechtigt den Arbeitnehmer zur vollen Abfindung.
- Angemessene Entschädigung (billijke vergoeding): Wird festgestellt, dass die fristlose Kündigung bösgläubig oder ohne ausreichende Grundlage ausgesprochen wurde, kann das Gericht zusätzlich zur Abfindung eine angemessene Entschädigung zusprechen, möglicherweise eine sehr hohe Summe.
- Festgelegter Schadensersatz: Der Arbeitgeber kann zur Zahlung eines Betrags in Höhe des Lohns für die Kündigungsfrist verpflichtet sein, wenn die Kündigung für unrechtmäßig befunden wird.
Wann ist eine fristlose Kündigung nach niederländischem Recht angebracht, und wann nicht
Eine fristlose Kündigung ist nur dann angemessen, wenn klare, dokumentierte Beweise für einen schwerwiegenden, dringenden Grund vorliegen, Diebstahl, Betrug, Gewalt oder schwerwiegende Dienstverweigerung, und der Arbeitgeber sofort handelt, sobald er davon Kenntnis erlangt. Sie ist nicht als Abkürzung geeignet, um die Kosten eines ordnungsgemäßen Kündigungsverfahrens zu vermeiden. Das Risiko-Ertrags-Verhältnis ist ungünstig, es sei denn, die Beweislage ist erdrückend. Vor einer fristlosen Kündigung sollte ein Arbeitsrechtsanwalt konsultiert werden.
Wird eine fristlose Kündigung für nichtig erklärt, muss der Arbeitgeber alle einbehaltenen Löhne rückwirkend zahlen, zuzüglich der gesetzlichen Erhöhung von bis zu 50 % gemäß Artikel 7:625 BW sowie der Abfindung; eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) gemäß Artikel 7:681 BW kann ebenfalls zugesprochen werden, wenn der Arbeitgeber ohne ausreichende Grundlage oder in böser Absicht gehandelt hat. Als Vorsichtsmaßnahme können Arbeitgeber, die eine fristlose Kündigung ausgesprochen haben, gleichzeitig oder im Nachhinein die Auflösung des Arbeitsvertrags durch den Kantonrichter gemäß Artikel 7:671b BW beantragen, die sogenannte zweite Verteidigungslinie, , sodass selbst bei einer für ungültig erklärten fristlosen Kündigung das Arbeitsverhältnis durch gerichtliche Anordnung endet und die rückwirkende Lohnpflicht begrenzt wird. Die gesetzlichen Kündigungsverbote in Artikel 7:670 Abs. 1, 4 und 10 BW gelten nicht für die fristlose Kündigung aus dringendem Grund (Artikel 7:670a Abs. 2 Buchstabe c BW), die übrigen Verbote, einschließlich derer, die sich aus der Gesetzgebung zur Diskriminierung ergeben, gelten jedoch.
Wird eine fristlose Kündigung für nichtig erklärt, muss der Arbeitgeber alle einbehaltenen Löhne rückwirkend zahlen, zuzüglich des gesetzlichen Aufschlags von bis zu 50 % gemäß Artikel 7:625 BW sowie der Abfindung; eine angemessene Entschädigung (billijke vergoeding) gemäß Artikel 7:681 BW kann ebenfalls zugesprochen werden, wenn der Arbeitgeber ohne ausreichende Grundlage oder in böser Absicht gehandelt hat. Als Vorsichtsmaßnahme können Arbeitgeber, die eine fristlose Kündigung ausgesprochen haben, gleichzeitig oder nachträglich die Auflösung des Arbeitsvertrags durch den Kantonrichter gemäß Artikel 7:671b BW beantragen, die sogenannte zweite Verteidigungslinie, , sodass selbst bei einer für ungültig erklärten fristlosen Kündigung das Arbeitsverhältnis durch gerichtliche Anordnung endet und die rückwirkende Lohnpflicht begrenzt wird. Die gesetzlichen Kündigungsverbote in Artikel 7:670 Abs. 1, 4 und 10 BW gelten nicht für die fristlose Kündigung aus dringendem Grund (Artikel 7:670a Abs. 2 Buchstabe c BW), die übrigen Verbote, einschließlich derjenigen, die sich aus den Vorschriften zur Verhinderung von Diskriminierung ergeben, finden jedoch Anwendung.