Verzichtserklärung (finale kwijting) im niederländischen Arbeitsrecht
Nahezu jeder Aufhebungsvertrag (vaststellingsovereenkomst) in den Niederlanden enthält eine „finale kwijting“, eine Klausel, in der sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einander eine vollständige und endgültige Freistellung von allen Ansprüchen gewähren, die sich aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Die Klausel soll das Arbeitsverhältnis endgültig beenden: Sobald die Vereinbarung unterzeichnet und die vereinbarten Zahlungen geleistet sind, kann keine der Parteien weitere Verfahren gegen die andere Partei auf der Grundlage des Arbeitsverhältnisses einleiten.
Die „finale kwijting“ ist eine Form des Rechtsbegriffs „kwijting“ (Entlastung) gemäß Artikel 6:160 BW. Bei ordnungsgemäßer Formulierung tilgt sie alle bestehenden und potenziellen Ansprüche, die beide Parteien gegeneinander haben könnten, einschließlich Ansprüchen auf ausstehende Löhne, Abfindung, Schadensersatz wegen Kündigung und jeglicher anderer arbeitsrechtlicher Ansprüche. Die Klausel deckt in der Regel auch Ansprüche ab, die den Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung möglicherweise noch nicht bekannt waren.
Was unter niederländischem Recht durch die „finale kwijting“ abgedeckt ist und was nicht
Der Umfang der „finale kwijting“ hängt vom genauen Wortlaut ab. Eine weit gefasste Freistellung deckt alle Ansprüche ab, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben; eine eng gefasste Freistellung kann bestimmte Ansprüche wie Rentenansprüche, Aktienoptionen oder künftige Ansprüche aus einem zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht in Kraft getretenen Tarifvertrag ausschließen. Niederländische Gerichte legen den Umfang einer Freistellung sorgfältig aus: Wenn ein Anspruch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung weder ausdrücklich noch stillschweigend in Betracht gezogen wurde, fällt er möglicherweise nicht unter die Freistellung. Ansprüche, die sich aus Ereignissen ergeben, die nach der Unterzeichnung eintreten, wie beispielsweise ein späterer Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, , sind nicht abgedeckt.
Praktische Bedeutung im niederländischen Arbeitsrecht
Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags, der eine „finale kwijting“ enthält, muss der Arbeitnehmer sicher sein, dass alle Ansprüche ordnungsgemäß geregelt und abgegolten wurden. Zu prüfende Punkte sind unter anderem: die „eindafrekening“, die Abfindung, etwaige Bonusansprüche, der Rentenanspruch während der Kündigungsfrist und die Bedingungen des Referenzschreibens. Sobald der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist und die Bedenkzeit abgelaufen ist, ist die „finale kwijting“ bindend. Ein Arbeitsrechtsanwalt sollte den Aufhebungsvertrag prüfen, bevor der Arbeitnehmer ihn unterzeichnet.
Die „finale kwijting“ wirkt als Entlastung gemäß Artikel 6:160 BW und tilgt, sofern sie ordnungsgemäß formuliert ist, alle bestehenden und potenziellen Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung ergeben, einschließlich solcher Ansprüche, die den Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung möglicherweise noch nicht bekannt waren. Niederländische Gerichte legen den Umfang einer Freistellung sorgfältig aus: Ansprüche, die bei der Unterzeichnung nicht ausdrücklich oder stillschweigend berücksichtigt wurden, wie beispielsweise im Rahmen eines separaten Systems erworbene Rentenansprüche oder Aktienoptionsansprüche, die anderen Bedingungen unterliegen, können von der Freistellung ausgenommen sein. Der Arbeitnehmer muss sicher sein, dass alle Elemente der „eindafrekening“, der Abfindung sowie etwaige Bonus- oder Provisionsansprüche geregelt sind, bevor die „finale kwijting“ verbindlich wird.
Die „finale kwijting“ wirkt als Entlastung gemäß Artikel 6:160 BW und löscht, sofern sie ordnungsgemäß formuliert ist, alle bestehenden und potenziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, einschließlich solcher Ansprüche, die den Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung möglicherweise nicht bekannt waren. Niederländische Gerichte legen den Geltungsbereich einer Verzichtserklärung sorgfältig aus: Ansprüche, die bei der Unterzeichnung nicht ausdrücklich oder stillschweigend berücksichtigt wurden, wie beispielsweise im Rahmen eines separaten Systems erworbene Rentenansprüche oder Aktienoptionsansprüche, die anderen Bedingungen unterliegen, können von der Verzichtserklärung ausgenommen sein. Der Arbeitnehmer muss sich vergewissern, dass alle Bestandteile der Endabrechnung, der Abfindung sowie etwaige Bonus- oder Provisionsansprüche beglichen sind, bevor die endgültige Entlastung rechtswirksam wird.