Zum Hauptinhalt springen
Diebstahl durch einen Arbeitnehmer in den Niederlanden

Diebstahl durch einen Arbeitnehmer als Grund für eine fristlose Kündigung

Diebstahl (diefstal) durch einen Arbeitnehmer wird in Artikel 7:678 Absatz 2 Buchstabe d BW ausdrücklich als Beispiel für ein Verhalten genannt, das einen dringenden Grund (dringende reden) für eine fristlose Kündigung (ontslag op staande voet) darstellen kann. Allerdings rechtfertigt nicht jeder Diebstahl automatisch eine fristlose Kündigung. Die niederländischen Gerichte wenden eine ganzheitliche Beurteilung an: Die Art und der Wert des gestohlenen Gegenstands, die Vertrauensstellung des Arbeitnehmers, die Betriebszugehörigkeit und die bisherige Arbeitsleistung des Arbeitnehmers sowie etwaige mildernde persönliche Umstände müssen gegen die Schwere der Tat abgewogen werden.

Der Oberste Gerichtshof (Hoge Raad) hat festgestellt, dass selbst der Diebstahl geringfügiger Gegenstände eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis grundlegend auf Vertrauen beruht, insbesondere bei Arbeitnehmern in Positionen wie Kassierer, Sicherheitsbeauftragter oder Finanzverwalter. Umgekehrt haben Gerichte in Fällen mit geringen Beträgen gelegentlich eine fristlose Kündigung als unverhältnismäßig angesehen, wenn der Arbeitnehmer eine lange, makellose Beschäftigungsgeschichte aufwies und eher impulsiv als vorsätzlich handelte.


Beweise und Ermittlungen nach niederländischem Recht

Vor einer Kündigung wegen Diebstahls muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass er über ausreichende Beweise verfügt. Überwachungsaufnahmen, Zeugenaussagen, Bestandsabweichungen und das eigene Geständnis des Arbeitnehmern sind allesamt relevante Beweise. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor der Kündigung Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (hoor en wederhoor). Handelt der Arbeitgeber allein aufgrund eines Verdachts ohne ausreichende Beweise, kann die Kündigung als rechtswidrig eingestuft werden, selbst wenn der Arbeitnehmer den Diebstahl tatsächlich begangen hat.


Strafverfahren parallel zur Kündigung in den Niederlanden

Eine Kündigung wegen Diebstahls kann parallel zu einem Strafverfahren verlaufen. Der strafrechtliche Beweismaßstab (über jeden vernünftigen Zweifel hinaus) ist höher als der zivilrechtliche Maßstab, der für eine gültige fristlose Kündigung erforderlich ist. Ein Arbeitnehmer kann daher nach zivilrechtlichem Maßstab rechtmäßig wegen Diebstahls entlassen werden, selbst wenn das Strafverfahren zu einem Freispruch führt. Ein strafrechtlicher Freispruch kann jedoch ein relevanter Faktor sein, den das Zivilgericht bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Kündigung berücksichtigt.

Artikel 7:678(2)(d) BW führt Diebstahl ausdrücklich als Beispiel für ein Verhalten an, das einen dringenden Grund darstellen kann; der Hoge Raad hat bestätigt, dass selbst der Diebstahl von Gegenständen von geringem Wert eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auf Vertrauen beruht, wie beispielsweise bei Kassierern oder Finanzverwaltern, während Gerichte gelegentlich eine Kündigung als unverhältnismäßig angesehen haben, wenn ein langjähriger Arbeitnehmer impulsiv handelte und der Betrag vernachlässigbar war. Alle Umstände müssen abgewogen werden: der Wert und die Art des gestohlenen Gegenstands, die Vertrauensstellung des Arbeitnehmers, seine Betriebszugehörigkeit und seine bisherige Leistung sowie etwaige mildernde persönliche Umstände. Ein paralleler strafrechtlicher Freispruch schließt eine gültige zivilrechtliche fristlose Kündigung nicht aus, da der zivilrechtliche Beweismaßstab niedriger ist als der strafrechtliche, wenngleich ein strafrechtlicher Freispruch ein relevanter Faktor bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung sein kann.

Artikel 7:678 Abs. 2 Buchstabe d BW führt Diebstahl ausdrücklich als Beispiel für ein Verhalten an, das einen dringenden Grund darstellen kann; der Hoge Raad hat bestätigt, dass selbst der Diebstahl von Gegenständen von geringem Wert eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis grundlegend auf Vertrauen beruht, wie beispielsweise bei Kassierern oder Finanzverwaltern, während Gerichte gelegentlich eine Kündigung als unverhältnismäßig angesehen haben, wenn ein langjähriger Arbeitnehmer impulsiv handelte und der Betrag vernachlässigbar war. Alle Umstände müssen abgewogen werden: der Wert und die Art des gestohlenen Gegenstands, die Vertrauensstellung des Arbeitnehmers, seine Betriebszugehörigkeit und seine bisherige Leistung sowie etwaige mildernde persönliche Umstände. Ein paralleler strafrechtlicher Freispruch schließt eine gültige zivilrechtliche fristlose Kündigung nicht aus, da der zivilrechtliche Beweismaßstab niedriger ist als der strafrechtliche, wenngleich ein strafrechtlicher Freispruch ein relevanter Faktor bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung sein kann.


Häufig gestellte Fragen

Fragen zum niederländischen Recht? Schreiben Sie uns.