Betrug durch einen Arbeitnehmer als Grund für eine fristlose Kündigung
Betrug (fraude) oder vorsätzliche Täuschung durch einen Arbeitnehmer gehört zu den schwerwiegendsten Formen des Fehlverhaltens im Arbeitsrecht und ist eines der eindeutigsten Beispiele für einen dringenden Grund (dringende reden) für eine fristlose Kündigung gemäß Artikel 7:678 BW. Zu den typischen Formen des Betrugs durch Arbeitnehmer zählen: die Einreichung falscher Spesenabrechnungen, die Fälschung von Arbeitszeitnachweisen, die Erfassung fiktiver Mitarbeiter in der Gehaltsabrechnung, die Veruntreuung von Unternehmensgeldern sowie die Täuschung des Arbeitgebers hinsichtlich Qualifikationen oder Berufserfahrung. In jedem Fall untergräbt das Verhalten grundlegend das Vertrauen, das die Basis des Arbeitsverhältnisses bildet.
Niederländische Gerichte verfolgen einen strengen Ansatz bei Betrugsfällen. Die Position des Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens ist dabei besonders relevant: Ein Finanzcontroller, der Lohnbetrug begeht, oder ein Rechtsanwalt, der fiktive Stunden in Rechnung stellt, bekleidet eine Position von höchstem Vertrauen, und die Gerichte haben in solchen Fällen die fristlose Kündigung durchweg bestätigt. Die Tatsache, dass der betreffende Betrag gering sein mag, rettet den Arbeitnehmer nicht, wenn der Betrug vorsätzlich und systematisch erfolgt.
Untersuchungsverfahren nach niederländischem Arbeitsrecht
Vor einer Kündigung wegen Betrugs sollte der Arbeitgeber eine gründliche Untersuchung durchführen, forensische Buchprüfung, IT-Forensik, Dokumentenprüfung und Befragungen. Dem Arbeitnehmer muss die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu nehmen (hoor en wederhoor), bevor die Entscheidung zur Kündigung getroffen wird. Der Arbeitgeber muss die Untersuchung sorgfältig dokumentieren, da die Dokumentation die Beweisgrundlage für spätere Gerichtsverfahren bildet. Wenn der Betrug strafbares Verhalten beinhaltet, kann der Arbeitgeber die Angelegenheit auch bei der Polizei anzeigen (aangifte), wobei dies eine von der Kündigung nach dem Arbeitsrecht getrennte Entscheidung ist.
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers nach niederländischem Recht
Zusätzlich zur fristlosen Kündigung kann ein Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer einen Betrug begeht, gemäß Artikel 7:677(2) BW Schadensersatz geltend machen: Der Arbeitnehmer, der durch sein schuldhaftes Verhalten den dringenden Kündigungsgrund verursacht, ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine pauschale Entschädigung (gefixeerde schadevergoeding) in Höhe des Lohns während der geltenden Kündigungsfrist zuzüglich des tatsächlichen Schadens zu zahlen. Dies macht einen Betrug durch einen Arbeitnehmer potenziell sehr kostspielig, sowohl hinsichtlich der Kündigung selbst als auch hinsichtlich etwaiger anschließender zivilrechtlicher Schadensersatzklagen.
Betrug durch einen Arbeitnehmer fällt typischerweise unter mehrere Unterabschnitte der nicht erschöpfenden Aufzählung in Artikel 7:678 BW, darunter die vorsätzliche Täuschung des Arbeitgebers und der Missbrauch einer Vertrauensstellung; der Hoge Raad hat bestätigt, dass systematisches vorsätzliches Verhalten, das dem Arbeitgeber finanziellen Schaden zufügt, eine fristlose Kündigung rechtfertigt, unabhängig von der Höhe des betroffenen Betrags. Die Partei, deren schwerwiegendes Verschulden der anderen Partei den dringenden Grund gegeben hat, ist gemäß Artikel 7:677(2) BW zur Zahlung einer festgesetzten Entschädigung (gefixeerde schadevergoeding) in Höhe des Lohns verpflichtet, der während der geltenden Kündigungsfrist verdient worden wäre, zusätzlich zu etwaigen tatsächlichen Schäden, die gemäß Artikel 7:677(3) BW geltend gemacht werden. Vor einer Kündigung wegen Betrugs muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (hoor en wederhoor); andernfalls besteht die Gefahr, dass das Gericht die Kündigung als unverhältnismäßig einstuft, selbst wenn der Betrug nachgewiesen ist.
Betrug durch einen Arbeitnehmer fällt typischerweise unter mehrere Unterabschnitte der nicht erschöpfenden Aufzählung in Artikel 7:678 BW, darunter die vorsätzliche Täuschung des Arbeitgebers und der Missbrauch einer Vertrauensstellung; der Hoge Raad hat bestätigt, dass systematisches vorsätzliches Verhalten, das dem Arbeitgeber finanziellen Schaden zufügt, eine fristlose Kündigung rechtfertigt, unabhängig von der Höhe des betroffenen Betrags. Die Partei, deren schwerwiegendes Verschulden der anderen Partei den dringenden Grund gegeben hat, ist gemäß Artikel 7:677(2) BW zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung (gefixeerde schadevergoeding) in Höhe des Lohns verpflichtet, der während der geltenden Kündigungsfrist verdient worden wäre, zusätzlich zu etwaigen tatsächlichen Schäden, die gemäß Artikel 7:677(3) BW geltend gemacht werden. Vor einer Kündigung wegen Betrugs muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (hoor en wederhoor); andernfalls besteht die Gefahr, dass das Gericht die Kündigung als unverhältnismäßig einstuft, selbst wenn der Betrug nachgewiesen ist.