Wettbewerbsverbotsklausel (Relatiebeding) im niederländischen Arbeitsrecht
Eine „Relatiebeding“ (Abwerbeverbot oder Kundenschutzklausel) verbietet es einem ehemaligen Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ehemalige Kunden, Klienten oder bestimmte Kontakte des Arbeitgebers anzusprechen, abzuwerben oder mit ihnen Geschäfte zu tätigen. Sie unterscheidet sich von einer „Concurrentiebeding“ (Wettbewerbsverbot), die dem Arbeitnehmer die Tätigkeit für Wettbewerber gänzlich untersagt. Die „Relatiebeding“ konzentriert sich speziell auf die Kundenbeziehungen des Arbeitgebers und nicht auf die Wettbewerbsfreiheit des Arbeitnehmers.
Nach niederländischem Recht muss die Relatiebeding schriftlich vereinbart werden und so konkret formuliert sein, dass dem Arbeitnehmer klar ist, welche Beziehungen darunter fallen. Eine Klausel, die vorgibt, alle Geschäftskontakte abzudecken, die ein Arbeitnehmer jemals hatte, ohne zeitliche oder inhaltliche Begrenzung, wird vom Kantonrechter wahrscheinlich als unverhältnismäßig eingeschränkt oder für nichtig erklärt.
Voraussetzungen für eine gültige „relatiebeding“ nach niederländischem Recht
- Schriftliche Vereinbarung: Muss im Arbeitsvertrag enthalten sein oder in Form eines separaten schriftlichen Nachtrags, der vom Arbeitnehmer unterzeichnet wurde.
- Volljähriger Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten zusätzliche Anforderungen.
- Definierter Umfang: Die Klausel sollte genau festlegen, welche Kunden oder Kategorien von Kontakten erfasst sind, idealerweise unter Bezugnahme auf die tatsächlichen Kunden, die der Arbeitnehmer betreut hat.
- Angemessene Dauer: Niederländische Gerichte beurteilen die Verhältnismäßigkeit streng. Ein Verbot von sechs bis zwölf Monaten ist in der Regel vertretbar; längere Zeiträume erfordern eine zwingende Begründung.
- Geografische oder branchenbezogene Beschränkung: Hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich; eine unbegrenzte weltweite Geltung wird Anfechtungen nach sich ziehen.
Durchsetzung und Sanktionen nach niederländischem Arbeitsrecht
Ein Verstoß gegen ein Relatiebeding löst in der Regel eine Vertragsstrafe (Boetebeding) aus, die der Arbeitgeber ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens geltend machen kann. Die Gerichte behalten sich das Recht vor, Strafen zu mildern, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Schaden stehen. Der Arbeitgeber kann zudem im Eilverfahren (Kort geding) eine einstweilige Verfügung beantragen, die den Arbeitnehmer zur Einstellung der verbotenen Tätigkeit verpflichtet. Siehe unsere Seiten zu Vertragsstrafen und Geheimhaltungsklauseln für entsprechende Einschränkungen. Konsultieren Sie einen Arbeitsrechtsanwalt in den Niederlanden, bevor Sie eine Relatiebeding aufnehmen oder durchsetzen. Artikel 7:653 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt für die Relatiebeding in gleicher Weise wie für die Concurrentiebeding: Das Gericht kann die Klausel ganz oder teilweise aufheben, wenn der Arbeitnehmer im Verhältnis zu den schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ungerechtfertigt benachteiligt wird. Ist eine damit verbundene Vertragsstrafe (boetebeding) enthalten, behält das Gericht gemäß Artikel 6:94 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) die Befugnis, diese Strafe zu mildern. Schränkt die Klausel den Arbeitnehmer erheblich in seiner Freiheit ein, anderweitig zu arbeiten, kann das Gericht den Arbeitgeber zudem zur Zahlung einer Entschädigung für die Dauer der Beschränkung verpflichten, wobei jedoch keine Entschädigung geschuldet ist, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines schwerwiegenden Verschuldens des Arbeitnehmers beendet wurde.